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Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Waldhausen am 14. April 2015

1. Baubeschluss zum Endausbau des Baugebiets Schießmauer in Aalen-Waldhausen

Das Baugebiet Schießmauer wurde bis jetzt in vier Bauabschnitten erschlossen. Die Erschließung des 1. Bauabschnitts erfolgte zwischen August 2005 und Mai 2006. Dabei wurden die technische Infrastruktur und die Straßen ohne Feinbelag, aber mit Randeinfassung hergestellt. Mit Herbeiführung dieses Baubeschlusses ist geplant, den 1. Bauabschnitt, die Härtsfeldstraße (einschl. Wohnwege) in endgültiger Form herzustellen. Der Endausbau des Druiden- und Hallstattwegs sowie die Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen werden nochmals zurückgestellt, bis die privaten Hochbaumaßnahmen abgeschlossen sind.

Die Baumaßnahme soll am 06.05.2015 im Amtlichen Mitteilungsblatt ausgeschrieben werden. Der Baubeginn ist am 20.07.2015 vorgesehen, das Bauende am 25.09.2015. Die Bauleitung übernimmt das Tiefbauamt der Stadt Aalen.

Finanzielle Auswirkungen: Straßenbau 370.000,--- Euro, Straßenbeleuchtung 5.000,-- Euro, Planung und Bauleitung einschl. Rundung und Unvorhergesehenes 40.000,-- Euro. Die Bausumme beträgt geschätzt 415.000,-- Euro.

Im Ortschaftsrat wurde zur Geschwindigkeitsreduzierung eine Straßenverengung mittels Buchten angeregt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die laut Bebauungsplan vorgesehene Baumbegrünung noch fehlt, diese wird als optische Bremse in der 30-kmh-Zone wirken.

Der Ortschaftsrat Waldhausen empfahl dem Technischen Ausschuss des Gemeinderats einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Dem endgültigen Ausbau des Baugebiets „Schießmauer“, 1. Bauabschnitt  in Aalen-Waldhausen entsprechend den Ausführungsplänen des Tiefbauamts vom März 2015 wird zugestimmt.
  2. Die Ausschreibung erfolgt öffentlich am 06.05.2015 im Stadtinfo.

2. Turn- und Festhalle Waldhausen - Baubeschluss über An-/Umbau Stuhllager

Auf Grund eines erhöhten Platzbedarfs an Sportmittel/-geräte benötigt die Turn- u. Festhalle Waldhausen eine Erweiterung des Stuhllagers/Geräteraumes. Hierbei wurden von der Gebäudewirtschaft folgende Varianten vorgestellt.

Variante 1:
Der bestehende Geräteraum/ das Stuhllager an der Nordseite der Halle bleiben unverändert. Die Planung sieht den Umbau des Foyers der Halle durch die Erweiterung und Verlegen der Garderobe vor. Somit kann die bisherige Garderobe und Teile der Eingangshalle durch den Einbau einer Faltwand als Stuhllager verwendet und bei größeren Veranstaltungen als Foyer mitgenutzt werden. Die für Lagerzwecke gewonnene Fläche beträgt ca. 36 qm. Die neue Garderobe mit einer Fläche von ca. 18 qm wird im Anschluss an den Windfang/Eingang unter dem Vordachbereich vor den WC´s angebaut. Die bisher untergebrachten Mülltonnen, Räumgeräte etc. werden durch die Schaffung eines überdachten Raumes neben dem Lagerraum der Pausengeräte neu angeordnet. Das Fachamt sprach die Empfehlung für diese Variante aus. Die Gesamtkosten der Variante 1 belaufen sich auf ca. 56.000 Euro.

Variante 2:
Erweiterung des bestehenden Stuhllagers auf der Nordseite auf einer Gesamtlänge von ca. 6,48 m und einer Breite von ca. 3 m bis zum Lichtschacht. Die für Lagerzwecke gewonnene Fläche beträgt ca. 18 qm. Die Gesamtkosten für diese Variante betragen ca. 45.000 Euro.

Variante 3:
Erweiterung des bestehenden Stuhllagers auf der Nordseite auf einer Länge von ca. 3,65 m und einer Breite von ca. 4,5 m bis zur Gebäudekante der Halle. Die für Lagerzwecke gewonnene Fläche beträgt ca. 14 qm. Die Gesamtkosten für diese Variante betragen ca. 40.000 Euro.

Bei den Varianten 2 und 3 erfolgt der Zugang über das bestehende Stuhllager.
Die zeitliche Umsetzung der An-/Umbaumaßnahme ist im zweiten Quartal 2015 vorgesehen.

Im Rahmen der Diskussion im Ortschaftsrat wurde darum gebeten, Teile des Stuhllagers abschließbar zu machen, damit dort Lagermaterialien gesichert untergebracht werden können. Eine neue Tür als direkte Verbindung zwischen dem neuen Stuhllager und der Halle selbst soll erst nach der neuen Wandverkleidung im Jahr 2016 eingebaut werden.

Der Ortschaftsrat Aalen-Waldhausen sprach sich einstimmig für die Ausführung der Variante 1 für den An-/Umbau des Stuhllagers der Turn- u. Festhalle Waldhausen im Jahr 2015 aus. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Plansatzes in Höhe von 60.000 €.

3. Aspekte zur Unechten Teilortswahl in Aalen-Waldhausen

Ein Vertreter der Stadtverwaltung informierte den Ortschaftsrat zunächst über folgende Aspekte der unechten Teilortswahl:

  • Nur noch in 40 % der Gemeinden und Städte, in denen die unechte Teilortswahl im Zuge der Kommunalreform eingeführt worden ist wird diese noch praktiziert.
  • Eine Umfrage des Städtetags 2007 hatte zum Ergebnis, dass nach Abschaffung der unechten Teilortswahl in 55 % der Gemeinden weiterhin alle Wohnbezirke vertreten waren. In 21 % war ein Wohnbezirk nicht vertreten, in den restlichen 24 % waren zwei oder mehr Wohnbezirke nicht mehr vertreten.
  • Die Wohnbezirkspräsenz ist das Ergebnis einer demokratischen Wahl aller Wählerinnen und Wähler in der jeweiligen Ortschaft, abhängig von der Bewerberlage.
  • Sicherung garantierter Sitze für Wohnbezirke im Ortschaftsrat, Interessen aller Wohnbezirke sind im Ortschaftsrat gewahrt
  • Zusammenwachsen von Ortsteilen/Wohnbezirken nach der Gebietsreform in den 1970er Jahren
  • Unterstützt Umsetzung der Eingliederungsverträge
  • Vereinfachtes Wahlverfahren
  • Integration aller Wohnbezirke zu einer Ortschaft ist gelungen
  • Gleichberechtigung aller Wohnbezirke und ihrer Bürgerinnen und Bürger herstellen
  • Schwieriger werdende Kandidatensuche in allen Wohnbezirken
  • Wählerwille der Bürgerinnen und Bürger im jeweiligen Wohnbezirk nicht unbedingt wiedergegeben
  • In Ortschaften mit unechter Teilortswahl landesdurchschnittlich doppelt soviel ungültige Stimmen/ Stimmzettel als in Ortschaften ohne unechte Teilortswahl

In Aalen gibt es die die unechte Teilortswahl noch in den Stadtbezirken Ebnat, Dewangen, Waldhausen und Wasseralfingen. Der Städtetag Baden-Württemberg hat eine Diskussion über dieses Thema initiiert, wobei die Stadtverwaltung hierzu keine Empfehlung abgibt, jeder Ortschaftsrat kann ohne Zwang über die Beibehaltung bzw. Abschaffung der unechten Teilortswahl diskutieren. Der Wunsch auf deren Abschaffung hätte allerdings eine Hauptsatzungsänderung und einen Gemeinderatsbeschluss zur Folge. 

Im Ortschaftsrat Waldhausen wurden unterschiedliche Ansichten zu diesem Thema geäußert. Während sich die Vertreter der Teilorte klar für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl aussprachen, waren andere Gremiumsmitglieder der Ansicht, dass sie abgeschafft werden kann. Man einigte sich mehrheitlich auf eine Vertagung des Themas.

4. Bekanntgaben und Anfragen

Das Verkehrsschauergebnis vom 10.03.2015 beinhaltet u.a. die Beseitigung eines Parkplatzes vor dem Gebäude Deutschordenstraße 12, der die Sicht bei der Ausfahrt aus dem dortigen Kindergartenparkplatz behindert.

Die Ortschaftsräte und auch die Bevölkerung sind aufgerufen, Vorschläge für die Haushaltsanmeldungen 2016 für den Stadtbezirk Waldhausen bei der Ortschaftsverwaltung einzureichen.

Es sollten intensivere Anstrengungen in Sachen Jugendarbeit / Jugendbeauftragter für Waldhausen unternommen werden.

Kontrovers wurde die öffentliche Behandlung des Themas B 29 – Trassenführung Härtsfeld in der vergangenen Ortschaftsratssitzung diskutiert.

Für Waldhausen soll so bald wie möglich ein Ortsentwicklungsplan erstellt werden.

Im Ortschaftsrat wurde kritisiert, dass es bislang nicht gelungen ist, die Ganztagesgrundschule in Waldhausen einzuführen. Schulleitung und Lehrkörper sollten ein Konzept erarbeiten, um die erforderlichen Schülerzahlen für einen Ganztagesbetrieb an der Grundschule Waldhausen zu erhalten, damit keine Abwanderung mehr von Schülern zu anderen Schulen stattfindet und ein wichtiger Standortfaktor für Waldhausen erhalten wird.

Die Hülme in Simmisweiler befindet sich in einem schlechten Zustand, hier besteht Handlungsbedarf.

© Stadt Aalen, 02.01.2015