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Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Waldhausen am 1. Juli 2014

I. Sitzung des seitherigen Ortschaftsrates Waldhausen

1. Feststellung des Vorliegens von Hinderungsgründen gemäß § 29 GemO i.V.m. § 72 GemO bei den neugewählten Mitgliedern des Ortschaftsrates Aalen-Waldhausen für den Eintritt in das Gremium

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 03. Juni 2014 das endgültige Wahlergebnis der Ortschaftsratswahl vom 25. Mai 2014 festgestellt. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass dem Gemeindewahlausschuss keine Umstände bekannt sind, die die Wählbarkeit bei den neu gewählten Ortschaftsratsmitgliedern ausschließen. Das Wahlergebnis wurde am 12. Juni 2014 öffentlich bekannt gegeben. Die Gewählten wurden von ihrer Wahl bzw. von ihrer Wiederwahl benachrichtigt.

Die Wahlunterlagen wurden gemäß § 47 der Kommunalwahlordnung dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Prüfung vorgelegt. Durch den Ortschaftsrat in seiner alten Besetzung ist festzustellen, ob bei den Gewählten für den Eintritt in den Ortschaftsrat ein Hinderungsgrund gemäß § 29 GemO i. V. m. § 72 GemO vorliegt. Soweit der Stadtverwaltung bekannt ist, sind bei den Gewählten keine Hinderungsgründe gegeben. Nachdem sich Hinderungsgründe auch aus persönlichen Verhältnissen ergeben können, die der Allgemeinheit nicht bekannt sind, wurde allen Gewählten eine Abschrift der betreffenden gesetzlichen Vorschriften zugeleitet. Sie wurden aufgefordert, eventuelle Hinderungsgründe der Stadtverwaltung mitzuteilen. In den inzwischen eingegangenen Erklärungen sind ebenfalls keine Hinderungsgründe genannt worden.

Bei der Wahl am 25. Mai 2014 wurden folgende Personen in den Ortschaftsrat Aalen-Waldhausen gewählt:

  • Stefan Baumann
  • Stephan Borst
  • Herbert Brenner
  • Karl Dambacher
  • Oliver Eiberger
  • Patrizius Gentner
  • Klaus Herrmann
  • Christian Mennicken
  • Jörg Mößner
  • Anton Nuding
  • Uwe Ruf
  • Michael Thorwarth
  • Harald Wörner

Der Ortschaftsrat stellte einstimmig fest, dass bei den gewählten Personen keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Ortschaftsrat vorliegen.

Oberbürgermeister Rentschler und Ortsvorsteher Brenner gratulieren Sabine Hahn zur Verleihung der Ehrenplakette der Stadt Aalen in Bronze. (© Stadt Aalen)

Die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 haben zu Veränderungen in der Zusammensetzung des Ortschaftsrates Aalen-Waldhausen geführt. Nach dem amtlichen Wahlergebnis wurden Herr Jürgen Dambacher und Frau Elisabeth Meinert nicht mehr in das Gremium gewählt. Frau Renata Grabowski, Frau Sabine Hahn, Herr Helmut Reiger und Frau Clarissa Zurke hatten sich nicht mehr zur Wahl gestellt. Diese 6 Ortschaftsräte beenden somit ihre Amtszeit.

Oberbürgermeister Rentschler würdigte in einer Laudatio das ehrenamtliche bürgerschaftliche Engagement der ausscheidenden Mitglieder des Ortschaftsrates. Er verlieh Frau Sabine Hahn für ihre 14-jährige kommunalpolitische Tätigkeit die Ehrenplakette der Stadt Aalen in Bronze. Seit Januar 2000 war Frau Hahn Mitglied des Ortschaftsrates Waldhausen. Der Oberbürgermeister würdigte die Verdienste von Frau Hahn im Rahmen ihrer kommunalpolitischen Tätigkeit.

 Herr Helmut Reiger gehörte seit 1984 dem Ortschaftsrat Waldhausen an. 2002 wurde Herrn Reiger in Anerkennung seiner langjährigen kommunalpolitischen Tätigkeit die Große Ehrenplakette der Stadt Aalen in Bronze verliehen. Herr Jürgen Dambacher gehörte dem Ortschaftsrat 10 Jahre lang an, Frau Clarissa Zurke und Frau Renata Grabowski waren 5 Jahre lang Mitglied des Gremiums und Frau Elisabeth Meinert, die für den ausgeschiedenen Ortschaftsrat Steffen Barth in das Gremium nachrückte, hatte zweieinhalb Jahre lang das Mandat einer Ortschaftsrätin inne.

1. Einführung und Verpflichtung der neu gewählten Ortschaftsratsmitglieder

Die neu gewählten Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die wiedergewählten Ortschaftsräte wurden von Herrn Oberbürgermeister Rentschler nach einer Information über die Rechte und Pflichten eines Ortschaftsrates in ihr neues Amt in Form eines Handgelöbnisses verpflichtet. Nachdem dieses Gelöbnis abgelegt wurde, ist das Gremium offiziell in das Amt eingeführt.

II. Konstituierende Sitzung des neu gewählten Ortschaftsrates Waldhausen

4. Bekanntgaben und Anfragen

Der neu konstituierte Ortschaftsrat zusammen mit Oberbürgermeister Rentschler (© Stadt Aalen)

Am 9. Juli 2014 findet die konstituierende Sitzung des neu gewählten Ebnater Ortschaftsrates statt.

Der Ortschaftsrat Ebnat hat keine Einwände gegen die Metal Maniacs Party am 06.09.2014 am Wanderparkplatz Kohlhau.

Auf die Ausschreibung der Beregnungsanlage für den Ebnater Sportplatz ist kein Angebot eingegangen. Im Oktober soll eine erneute Ausschreibung stattfinden, die Baudurchführung ist im Juni 2015 geplant.

Vom 2. – 9. August 2014 findet ein Radsport-Zeltlager in Bereich der Jurahalle Ebnat statt.

Der Bereich am Pavillion sollte dringend hinsichtlich der Sitzbänke und des durchgehenden Weges eine Verbesserung erfahren.

Ein oder mehrere Füchse treiben in Ebnat ihr Unwesen. Der Jagdpächter ist informiert und eine Abschussgenehmigung erteilt.

Auf Schlaglöcher im Schäfweg wurde hingewiesen.

Die Stadt erstellt derzeit eine Planung für die Erweiterung der Überdachung der Leichenhalle in Richtung Windfang.

Das offenstehende Tor am Friedhof Ebnat sollte repariert werden.

Die Berechnung der noch fälligen Erschließungskosten für das Baugebiet Beckenwiesen wurde angemahnt.

 

2. Vorschlag an den Gemeinderat für die Wahl einer Ortsvorsteherin / eines Orts-vorstehers und ihrer / seiner Stellvertreter /-innen

Der / die Ortsvorsteher /in wird jeweils nach der Wahl des Ortschaftsrates von diesem gewählt.  Seine /ihre Amtszeit beträgt grundsätzlich 5 Jahre und endet mit der des Ortschaftsrates. Für die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers ist der Gemeinderat zuständig. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag des Ortschaftsrates. Wählbar zur Ortsvorsteherin / zum Ortsvorsteher sind die zum Ortschaftsrat für den entsprechenden Stadtbezirk wählbaren Bürgerinnen / Bürger. Zur Stellvertreterin / zum Stellvertreter des Ortsvorstehers sind nur Ortschaftsratsmitglieder wählbar.

Wahl des Ortsvorstehers:

Zum Ortsvorsteher wurden Herr Herbert Brenner und Herr Michael Thorwarth vorgeschlagen. In geheimer Wahl entfielen auf Herbert Brenner 6 Stimmen, auf Michael Thorwarth  7 Stimmen. Damit schlägt der Ortschaftsrat Aalen-Waldhausen dem Gemeinderat Herrn Michael Thorwarth als Ortsvorsteher vor.

Wahl der / des ersten stellvertretenden Ortsvorsteherin / Ortsvorstehers:

Zum stellvertretenden Ortsvorsteher wurde Herr Anton Nuding vorgeschlagen. Er wurde einstimmig in offener Abstimmung gewählt und wird dem Gemeinderat zum stellvertretenden Ortsvorsteher vorgeschlagen.

 

3. Änderung der Vergaberichtlinien für städtische Bauplätze

Die Vergaberichtlinien wurden 1993 zu einer Zeit eingeführt, als das Angebot an städtischen Bauplätzen nur sehr begrenzt war und die wenigen städtischen Bauplätze, welche jedoch gegenüber den Plätzen auf dem freien Markt deutlich preisgünstiger waren, nach sozialen Kriterien vergeben werden sollten. Darüber hinaus sollte eine Bevorzugung Aalener Bürger gewährleistet werden, in dem für die Ortsansässigkeit Punkte vergeben wurden. Nachdem sich zwischendurch das städtische Baulandpreisniveau dem privaten Markt angepasst hat und der Erwerb eines städtischen Bauplatzes keinen Vorteil mehr darstellte, stand zunächst die Überlegung nach vollständiger Abschaffung der Vergaberichtlinien im Raum. Da sich die Vergaberichtlinien in den Fällen, in denen sich mehrere Bewerber für einen Bauplatz beworben haben, bewährt haben, wurde grundsätzlich am sogenannten „Punktesystem“ festgehalten. Jedoch erfolgte mit Beschluss des Gemeinderats vom 22.09.2005 eine Änderung der Vergaberichtlinien.

Nach wie vor ist die Nachfrage nach städtischen Bauplätzen sehr groß. Das Angebot an städtischen Bauplätzen kann dieses derzeit nicht vollständig befrieden. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Punktgleichheit zwischen zwei oder mehreren Bewerbern bestand, ehrenamtliche Tätigkeiten mit unterschiedlichem Aufwand identisch bepunktet wurden oder dass Kinder, welche bei der Bewerbung noch nicht, jedoch bei der Vergabe des Bauplatzes geboren waren, nicht berücksichtigt wurden. Dies führte immer wieder zu Diskussionen und teilweise zu Verlosungen der Bauplätze. Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen die Vergaberichtlinien zu überarbeiten. Unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Änderungen werden mit dieser Sitzungsvorlage die geänderten Vergaberichtlinien den städtischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Als Anlage 1 ist dieser Sitzungsvorlage eine Gegenüberstellung der derzeit gültigen und der neu zu beschließenden Vergaberichtlinien mit den zu vergebenen Punkten beigefügt. Über die einzelnen Änderungen wurden bereits in den Sitzungen des Grundstücksbeirats am 25. November 2013 und 10. März 2014 beraten.

  1. Kaufinteressenten, die nach dem aktuellen Landeswohnraumförderungsprogramm unzureichend untergebracht sind und nicht Eigentümer eines Wohngebäudes in Aalen sind:

    Bei der Zuteilung dieser 2 Punkte, müssen die Bewerber nach dem jeweiligen Landeswohnraumförderungsprogramm unzureichend untergebracht sein. Aktuell gilt für einen 4-Personen-Haushalt eine Wohnfläche von 90 m² als angemessen. Bei mehr als 4 Personen erhöht sich die Wohnfläche um 10 m² pro Person, bei weniger Personen verringert sie sich um 10 m² pro Person. Diese Änderung hat somit lediglich einen redaktionellen Hintergrund. Bisher fehlte der Bezug auf das Landeswohnraumförderungsprogramm.

  1. Familien/Alleinerziehende mit Kindern

    Zukünftig sollen minderjährige Kinder und volljährige Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres unterschiedlich bepunktet werden. Hinzu kommt, dass zukünftig Schwangerschaften ebenfalls berücksichtigt werden sollen. Anzumerken ist hier, dass die Mitglieder des Grundstücksbeirats in den o.g. Sitzung befürwortet haben, dass Kinder nach Vollendung des 18. und vor Vollendung des 27. Lebensjahres lediglich mit einem Punkt pro Kind berücksichtigt werden sollen. Des Weiteren ist vorgesehen, dass zukünftig auch Schwangerschaften berücksichtigt werden, wenn die Geburt des Kindes lt. ärztlichem Attest innerhalb von 6 Monaten nach Bewerbung zu erwarten ist.

  1. Junge kinderlose Paare im Sinne des § 4 Abs. 17 Landewohnraumförderungsgesetzes

    „Junge kinderlose Haushalte“ sind Haushalte, in denen keine der Personen im Sinne von Absatz 16 Satz 1 Nr. 1 bis 4 (Ehegatte, Lebensgemeinschaft, Lebenspartner) älter als 45 Jahre ist und denen kein Kind im Sinne von Absatz 18 (Volljährige oder körperlich, geistige, seelische Behinderung) angehört.

    Wie Punkt 1 hat auch diese Änderung lediglich redaktionelle Gründe.
    Die Definition kann sich somit entsprechend der gesetzlichen Regelung weiterentwickeln.

  1. Kaufinteressenten, bei denen soziale Härtefälle vorliegen (z.B. Behinderte ab 50 mit Ausweis)

    Dieser Punkt bleibt unverändert.

  1. Kaufinteressenten, die innerhalb der letzten fünf Jahre bis zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Ehrenamt ausüben.

    Nachdem die Gewichtung hinsichtlich der Kinder klar im Vordergrund stehen soll, wurde in den Grundstücksbeiratssitzungen eine Reduzierung der Punkte hinsichtlich der Ausübung eines Ehrenamtes befürwortet. Des Weiteren soll der Punkt für ehrenamtliche Tätigkeit einmalig pro Bewerbung vergeben werden, d.h. auch wenn zwei Partner jeweils ehrenamtlich tätig sind, oder wenn ein Bewerber mehrere Ehrenämter inne hat, soll nur ein Punkt vergeben werden.

  1. Kaufinteressenten mit einem besonderen Bezug zur Stadt Aalen

    Durch die Aufnahme dieses Punktes sollen Bewerber, welche ihren Lebensmittelpunkt in Aalen haben gegenüber auswärtigen Bewerbern bevorzugt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Änderung der Vergaberichtlinien vom 22.09.2005 verwiesen, wonach Punkte für den Hauptwohnsitz in Aalen gestrichen wurden. In den Beratungen im Grundstücksbeirat wurde dagegen empfohlen, diesen Punkt wieder als Entscheidungskriterium in die Vergaberichtlinien mit aufzunehmen.

Der Ortschaftsrat Aalen-Waldhausen empfahl dem Gemeinderat einstimmig die Neufassung der Vergaberichtlinien für städtische Bauplätze. Die sonstigen Vergabegrundsätze bleiben unberührt.

4. Neufassung der Friedhofsordnung

Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens verschiedener Steinmetze gegen die Friedhofsordnung der Stadt Kehl, wurde am 29.04.2014 das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH) gesprochen. In der Urteilsbegründung wird wie folgt argumentiert:„ … das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit sei mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Es belaste Steinmetze unzumutbar. “

Aus diesem Grund ist diese Satzungsvorschrift bereits unwirksam.

Auch gegen die Friedhofsordnung der Stadt Aalen (FHO) wird ein derartiges Verfahren angestrengt. Die §§ 16 Abs. VII und 25 Nr. 4, 2. Halbsatz der FHO vom 21.03.2013 sind hier unwirksam. Um eine Fortführung des Verfahrens und somit weitere Kosten zu vermeiden, schlägt die Abteilung Friedhofswesen die Entfernung dieser beiden Passagen vor. Im Zuge dieser Überprüfung der FHO wurden außerdem  die Öffnungszeiten der Friedhöfe niedergeschrieben, die Grabart der Sargrasengräber in § 12 c FHO detaillierter beschrieben und Verantwortlichkeiten bzw. Abläufe verdeutlicht. Die Aalener Friedhöfe einschließlich des Friedhofs Waldhausen sind wie folgt geöffnet: April – September 7.00 – 20.00 Uhr, Oktober und März 8.00 – 18:00 Uhr, November – Februar 8.00 – 17:00 Uhr.   

Der Ortschaftsrat Waldhausen empfahl dem Gemeinderat einstimmig, die Neufassung der Friedhofsordnung zu beschließen. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

© Stadt Aalen, 01.07.2014