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Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Waldhausen am 08. Februar 2012

$(text:b:1. Aufstellungsbeschluss sachlicher Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien (Teilbereich Windkraft und Teilbereich Photovoltaik))$ Die Energiewende in Deutschland soll vorangebracht und die energetische Nutzung von Kernkraft beendet werden. In Baden-Württemberg hat zwar die Nutzung der Wasserkraft bisher die größte Bedeutung bei der Nutzung erneuerbarer Energien, doch sind die Ausbaupotentiale der Wasserkraft weitgehend ausgeschöpft. Auch die Stromerzeugung aus heimischer Biomasse stößt in naher Zukunft absehbar an Grenzen. Demgegenüber bestehen bei der Photovoltaik und bei der Nutzung der Windenergie noch erhebliche Ausbaupotentiale. Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage werden regionalbedeutsame Standorte für die Errichtung von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg in den Regionalplänen dargestellt. Außerhalb der in der Raumnutzungskarte dargestellten Vorranggebieten sind die Errichtung und der Betrieb von regionalbedeutsamen Windenergieanlagen ausgeschlossen. Auch die Landesregierung von Baden-Württemberg möchte die Nutzung von Windenergie stärker fördern und hat die Absicht eine zeitnahe Änderung des Landesplanungsgesetzes zu beschließen, sodass die neuen Regelungen zur Windkraft bereits Anfang September 2012 in Kraft treten sollen. Es ist geplant, den Teilbereich Windenergie in den Regionalplänen gesetzlich insoweit aufzuheben, dass Vorrangflächen für Windkraftanlagen in den Regionalplänen keine Ausschlusswirkung für Windkraft außerhalb dieser Vorrangflächen bewirken. Somit ist die Errichtung auch von raumbedeutsamen Windkraftanlagen als privilegierte Vorhaben überall im Außenbereich möglich, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine Erschließung gesichert werden kann. Die Kommunen haben jedoch gemäß BauGB die Möglichkeit, in ihren Flächennutzungsplänen (FNP) Sonderbauflächen für Windkraft darzustellen. Außerhalb dieser Sonderbauflächen ist der Bau von Windkraftanlagen ausgeschlossen. Es ist deshalb vorgesehen einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien mit zwei Elementen (Teilbereich Windkraft und Teilbereich Freiflächenphotovoltaik) aufzustellen und das Verfahren zügig durchzuführen, um zeitnah Rechtssicherheit im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen zu schaffen. Falls keine Konzentrationsflächen im FNP dargestellt würden, würde die Genehmigung alleine über ein immissionsschutz-rechtliches Genehmigungsverfahren (mit Umweltverträglichkeitsprüfung) erfolgen. Genehmigungsbehörde bei Bauanträgen für raumbedeutsame Windkraftanlagen ist das Landratsamt als Immissionsschutzbehörde. Die im Windenergie-Erlass für die Flächenauswahl im FNP-Verfahren genannten Kriterien gelten dabei ebenfalls. Zusätzlich muss der Antragsteller weitere Untersuchungen durchführen (Artenschutz, Sichtbarkeit, Lärmgutachten etc.). Die genannten energetischen Ziele brauchen einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Nur bei einem Flächennutzungsplanverfahren ist –im Gegensatz zu einem rein Immissionsschutzrecht-lichen Verfahren- eine Bürgerbeteiligung in mehreren Schritten vorgesehen. Ziel des Teilflächennutzungsplans „Erneuerbare Energien Teilbereich Windkraft und Teilbereich Photovoltaik“ ist die positive Ausweisung und Steuerung von Sondergebieten für die Nutzung von Windkraft und Freiflächenphotovoltaik im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen. Folgende Verfahrensschritte stehen an: $(list:ul:Die Aufstellungsbeschlüsse sind nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. ~Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. ~Die Bürger sind gem. § 3 Abs 1 BauGB möglichst frühzeitig öffentlich zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Beteiligung der Bürger erfolgt zu einem noch zu bestimmenden und bekannt zu gebenden Zeitpunkt und Ort. ~Im Flächennutzungsplanverfahren wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB). ~Gemäß Entwurf des Windenergieerlasses Baden-Württemberg muss der Planung „ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liegen, das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebotes gerecht wird und der Windenergienutzung in substanzieller Weise Raum schafft“. ~In mehreren Verfahrensschritten unter Beteiligung der Bürger, der Gremien und der Träger öffentlicher Belange sollen zeitnah geeignete Vorrangflächen für Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen in einem sachlichen Teilflächennutzungsplan ausgewiesen werden.)$ Der Ortschaftsrat Aalen-Waldhausen empfahl dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: 1. Ein sachlicher Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien (Teilbereich Windkraft und Teilbereich Photovoltaik) soll für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen gemäß § 5 Abs. 2b BauGB aufgestellt werden. 2. Dem Abgrenzungsplan vom 18.01.2012 wird zugestimmt. $(text:b:2. Stellungnahme der Stadt Aalen zum Stand der Planungen des Regionalverbands Ostwürttemberg, Teilfortschreibung Erneuerbare Energien des Regionalplans 2010)$ Der Ausbau der Windenergienutzung hat durch den endgültigen Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie bis 2022 erheblich an Bedeutung gewonnen. Das gilt für Deutschland insgesamt, aber auch für Baden-Württemberg. Da die bisher in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiete für Windkraftanlagen für das Ausbauziel von mindestens 10% Strom aus Windenergie bis 2020 in Baden-Württemberg nicht ausreichen, müssen neue Standorte eröffnet werden. Der Regionalverband Ostwürttemberg hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2011 die derzeitigen Planungen für die Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung verabschiedet. Mit diesem Planungsstand sind so genannte Suchräume als potentielle Standorte für Windenergieanlagen erarbeitet worden, die vor dem Hintergrund der bestmöglichen Windhöffigkeit und geringstmöglichen Konfliktsituation eine substanzielle Nutzung der Windenergie ermöglichen. Dabei ist von höheren Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 140 m auszugehen (Die bestehenden Windräder in Waldhausen haben eine Nabenhöhe von 100 m) Mit dem Schreiben des Regionalverbands vom 07.12.2011 wurde eine Darstellung des Stands der derzeitigen Planungen, mit den auf der Grundlage des Windatlas und der festgelegten Konfliktkriterien gefundenen Suchräumen zur Verfügung gestellt (Anlagen B/C). Über diese Suchräume möchte der Regionalverband in einen Dialog mit den Gemeinden eintreten. Dazu wird die aktuelle informelle Beteiligungsrunde durchgeführt. Die Gemeinden im Bereich der Region Ostwürttemberg wurden aufgefordert bis 17.02.2012 beim Regionalverband eine Stellungnahme zu den dargestellten Suchräumen abzugeben. Planungsziel: Um das Ausbauziel im Hinblick auf die Errichtung von Windkraftanlagen zu erreichen, sind die bisher in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiete für Windkraftanlagen deutlich zu erweitern. In Abstimmung mit der Stadt Aalen sollen deshalb im Regionalplan auf Grundlage der dargestellten Suchräume Vorrangflächen für raumbedeutsame Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Darüber hinaus können ggfs zusätzliche Vorrangflächen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Um den Stadtbezirk Waldhausen herum gibt es insgesamt 5 Suchräume. Ein Suchraum westlich Bernlohe (ca. 99 ha) befindet sich überwiegend auf Gemarkung Hofen, teilweise auf Gemarkung Waldhausen. Ein weiterer Suchraum östlich Simmisweiler ( ca. 46 ha) befindet sich auf Gemarkung Waldhausen, ebenso wie ein Suchraum östlich Waldhausen (ca. 44 ha) und nordöstlich von Beuren (ca. 140 ha). Diese 4 Suchräume werden seitens des Ortschaftsrates Waldhausen abgelehnt, lediglich ein Suchraum östlich des bestehenden Windparks Waldhausen auf Gemarkung Waldhausen kommt für eine Weiterverfolgung in Betracht, allerdings nicht in der ursprünglichen Größe von ca. 302 ha, die auf einem Abstand von ca. 750 m zu Beuren und ca. 900 m zu Waldhausen beruht. Der Ortschaftsrat fordert generell einen Mindestabstand der Suchräume von 1.500 m zu allen Wohngebieten, wodurch der Suchraum flächenmäßig deutlich verkleinert wird. Suchräume auf anderen Gemarkungen scheiden für den Ortschaftsrat wegen vorhandener Sichtbeziehungen aus, es soll keine Verspargelung der Landschaft erfolgen, sondern eine Konzentration an einem Standort. Der Ortschaftsrat unterstützt die Nutzung von Windenenergie, aber nicht um jeden Preis. An erster Stelle steht der Mensch, gefolgt von Fauna, Flora und Landschaft, nicht der Profit. Die Naherholungsgebiete müssen berücksichtigt werden, Schattenwurf ist zu vermeiden. Der Ortschaftsrat Aalen-Waldhausen empfahl dem Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Alle Abstandsflächen für alle Suchräume haben einen Mindestabstand von 1.500 Meter zur Wohnbebauung einzuhalten. 2. Der Suchraum westlich Bernlohe (RV 1), Gemarkung überwiegend Hofen, teilweise Waldhausen, der Suchraum östlich Simmisweiler (RV 2), Gemarkung Waldhausen, der Suchraum östlich von Waldhausen (RV 2.1), Gemarkung Waldhausen, der Suchraum östlich Ebnat (RV 5), Gemarkung Ebnat, der Suchraum südöstlich von Unterkochen (RV 6), Gemarkung Unterkochen, werden als Suchräume abgelehnt. 3. Der Suchraum östlich des bestehenden Windparks Waldhausen (RV 3), Gemarkung Waldhausen, ist in der Fläche so zu reduzieren, dass der Mindestabstand zur umgebenden Wohnbebauung von Aalen-Waldhausen und Aalen-Beuren 1.500 Meter beträgt. Der dadurch flächenmäßig reduzierte Suchraum RV 3 kann als Suchraum weiterverfolgt werden. 4. Die erweiterten Suchräume der Stadt Aalen, Suchraum „Aalen 2“ und Suchraum „Aalen 3“ werden aus Landschaftsschutzgründen abgelehnt. Mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung empfiehlt der Ortschaftsrat Aalen-Waldhausen dem Gemeinderat den Beschluss, dass der Suchraum nordöstlich von Beuren (RV 4), Gemarkung Waldhausen, abgelehnt wird.
© Stadt Aalen, 16.02.2012