Anwesend: Vorsitzende Ortsvorsteherin Heidemarie Matzik und 11 Ortschaftsräte (Normalzahl: Vorsitzende und 13 Ortschaftsräte)
Anwesend von der Stadtverwaltung: Oberbürgermeister Thilo Rentschler, Erster Bürgermeister Wolfgang Steidle, Bürgermeister Karl-Heinz Ehrmann, Veit-Stephan Bock, Kai Niedziella, Kerstin Renner, Katja Stark
Beginn: 17:30 Uhr, Ende: 21:20 Uhr
1. Sachstandsbericht Verkehrsentwicklungsplan / Mobilitätskonzept 2030 für das Jahr 2018
Der Aalener Gemeinderat hatte im Juli 2016 den Verkehrsentwicklungsplan / das Mobilitätskonzept 2030 beschlossen, Teil 1 und 2 des Ergebnisberichts mit Stand März 2016 wurde der künftigen Verkehrsplanung zugrunde gelegt. Die vorgeschlagenen Maßnahmenlisten waren jeweils in kurz-, mittel- und langfristig zu realisierende Maßnahmen gegliedert. In der kommunalpolitischen Konferenz Anfang 2017 wurden die kurzfristigen Maßnahmen auf die Jahre 2017 – 2020 aufgeteilt und wie folgt kategorisiert:
I Sinnvolle Maßnahme, Umsetzung bis 2020
II Sinnvolle Maßnahme, Umsetzung ab 2020
III Maßnahmen zur vertiefenden Prüfung
IV Maßnahmen ohne derzeitige Priorität
V Maßnahmen werden verworfen
Im Mai 2017 hatte der Gemeinderat die Umsetzungs- und Untersuchungsplanung der Maßnahmenkategorien I und III zum Verkehrsentwicklungsplan/Mobilitätskonzept 2030 beschlossen. Die Beratung über die terminliche und finanzielle Umsetzung der Maßnahmen aus Kategorie II erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Ein aktueller Sachstandsbericht informierte darüber, wie viele Maßnahmen bereits umgesetzt wurden, sich in der Umsetzung befinden und wie viele Maßnahmen noch in der Planung stehen. Enthalten waren Informationen über den Radverkehr, den öffentlichen Personennahverkehr sowie den motorisierten Individualverkehr, verbunden mit Hinweisen auf die zeitliche Ausdehnung oder Verschiebung von Maßnahmen in das Folgejahr.
Im Ortschaftsrat Unterkochen wurde darauf hingewiesen, dass zwischen der Aalener Straße und der Bahnlinie ein parallel verlaufender Radweg angelegt werden könnte. Die Notwendigkeit eines Schutzstreifens für Radfahrer entlang der Aalener Straße wird dagegen seitens des Gremiums nicht gesehen, dafür sei diese Straße zu schmal und im Übrigen in einem sehr schlechten Zustand. Eine Alternative für Radfahrer könnte die Einsteinstraße darstellen. Mit 2 Ja-Stimmen und 10 Enthaltungen stimmte der Ortschaftsrat Unterkochen dem Sachstandsbericht zu.
2. Parkplatz vor der Fest- und Sporthalle in Aalen-Unterkochen, Zustimmung zur Budgeterhöhung
Der Baubeschluss sowie der Vergabevorschlag zur Erschließung des Baugebietes Hungerbühl, zur Umgestaltung der Bushaltestellen und zur Herstellung des Parkplatzes wurden im Jahr 2016 vom Gemeinderat beschlossen. Bereits beim Abschieben des Oberbodens im Bereich des geplanten Parkplatzes gegenüber der Sporthalle stellte sich heraus, dass der dortige Untergrund als ehemalige Auffüllfläche nicht tragfähig war. Im Rahmen eines in Auftrag gegebenen geologischen Bodengutachtens wurde festgestellt, dass das Gelände bis zu einer Mächtigkeit von 3,50 m künstlich aufgefüllt wurde und es sich bei dem höchst heterogenen Auffüllmaterial unter anderem um überwiegend Bauschutt, aber auch Betonbruch, teilweise ganze Mauerreste und -teile, Ziegel, Schlacken, Ton- und Sandsteine, Pflanzenreste und Glas handelt. Darüber hinaus mussten bei den Bohrungen hohe Quecksilberbelastungen festgestellt werden. Vom Wasserwirtschaftsamt des Kreises wurde anschließend festgelegt, das Grundwasser zweimal jährlich zu beproben, um Verunreinigungen des Grundwassers ausschließen zu können. Die Auswertung der bisherigen Messergebnisse zeigt keine Eintragung von Schadstoffen durch die Auffüllung in den Häselbach. Durch Überbauung soll der Boden nun gesichert und ein Herauslösen von Substanzen aus stationären Phasen dauerhaft vermieden werden. Dies bedeutet, dass die Oberfläche durch die Ausführungsart zu versiegeln ist und – entgegen des Baubeschlusses – auch die bisher gepflastert geplanten Flächen nun asphaltiert ausgeführt werden müssen. Da der Boden nicht ausreichend tragfähig ist und ein Flächenabtrag aus Kostengründen zu vermeiden ist, ist es notwendig, den gesamten Parkplatz im Mittel um etwa 50 cm höher zu setzen. Lediglich in den Bereichen der jeweiligen Fahrgassenanbindung muss an die Bestandshöhen angebunden werden. Genau hier ist in der Folge dann auch der Bodenaustausch erforderlich. Mit dieser Maßnahme reduziert sich die Aushubmenge von ca. 2.400 to auf rund 500 to. Zur Gewährleistung der Tragfähigkeit werden unter dem Straßenkoffer zwei Bodenverbesserungsschichten (Schroppen und Siebschutt) von jeweils 20 cm eingebaut. Ein Rückgriff bezüglich einer möglichen Kostenbeteiligung auf die Alteigentümer ist aus vertraglichen Gründen nicht möglich. Dieser Umstand stieß im Gremium auf Verwunderung, ein entsprechender Passus hätte damals im Grundstückskaufvertrag vereinbart werden sollen, damit die Stadt bei Altlastenaufkommen Regressansprüche gegenüber den Verkäufern geltend machen kann. Der Ortschaftsrat Unterkochen sprach sich einstimmig für die Überschreitung der Kostenberechnung des Baubeschlusses für die Herstellung des Parkplatzes in Höhe von etwas 185.000 € aus. Sobald es die Witterung zulässt sollen die Bauarbeiten fortgesetzt werden.
3. Genehmigung des Radverkehrsnetzes in Aalen
Im Februar 2018 fanden eine Bürgerbeteiligung und eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zum Aalener Radverkehrsnetz statt. 538 Bürger beteiligtern sich an einer Fragebogenaktion bzw. gaben über das Meldeportal „RADar“ Anregungen ab. Zur Vorstellung und Diskussion der im Radverkehrskonzept identifizierten Routen und möglicher Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur wurde eine öffentliche Befahrung mit Beteiligung des ADFC-Aalen auf einem 12 Kilometer langen Rundkurs mit Ortsbesichtigung an 23 Standorten durchgeführt. Die Grundlagen, die im Rahmen des Mobilitätskonzepts/Verkehrsentwicklungsplans (VEP) erarbeitet und beschlossen wurden, sind in die Planungen für das Radverkehrskonzept integriert worden, ebenso die bereits beschlossenen Maßnahmen, die in ihren Auswirkungen berücksichtigt und wenn notwendig ergänzt wurden, um ein stimmiges Gesamtkonzept zu erhalten.
Eine maßgebliche Grundlage beim Aufbau des klassifizierten Radverkehrsnetzes ist das Landesradnetz Baden-Württemberg, das auf möglichst direkten Verbindungen Hauptachsen des Radverkehrs zwischen den Mittelzentren in Baden-Württemberg definiert hat und des Weiteren die Landesfernradwege beinhaltet. Das Streckennetz wurde auf Konsistenz geprüft und in schnelle Radverkehrsverbindungen und Rad-Netz BW Pendlerradrouten unterteilt. Besondere Beachtung erhielten Knotenpunkte des Radverkehrs mit hohen Kfz-Verkehrsbelastungen. Es fanden mehrere Abstimmungen des Netzentwurfs mit dem ADFC und Vertretern der Stadt Aalen statt. Das abschließende Radverkehrsnetz wurde zur Priorisierung in folgende Routentypen klassifiziert:
Geplante schnelle Radverkehrsverbindungen nach den RSV-Standards des Landes Baden-Württemberg, RadNETZ-BW, Pendlerradrouten (Alltagsradverkehr mit 20 bis 25 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit), Basisrouten (für alle Nutzer mit 15 bis 20 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit) und Verdichtungsnetz (nach den Standards der StVO). Für die ersten drei Kategorien wurden Maßnahmen mit ggf. alternativen Vorschlägen anhand der Qualitätsstandards des Landes den Belangen der Stadt Aalen angepasst und erforderliche Lückenschlüsse im Zuge der Maßnahmenplanung berücksichtigt.
Das final abgestimmte Radverkehrsnetz Aalen umfasst insgesamt 401 km: Schnelle Radverkehrsverbindungen (25 km Streckenlänge auf Aalener Gemarkung), 33 km RadNETZ BW, 57 km Pendlerradrouten, 124 km Basisradrouten und 162 km Verdichtungsnetz. Die konzeptionelle Planung erfolgte mit dem Ziel, Radverkehrsverbindungen zwischen allen Stadtteilen und zu Nachbarkommunen herzustellen. Ein Schwerpunkt liegt jedoch auch auf der Erschließung der Altstadt und des Hauptbahnbahnhofs. Die Radverkehrsinfrastruktur wird dabei soweit möglich bedarfsgerecht sowohl für die Ansprüche der Berufspendler als auch auf den Alltags-, Schüler-, Einkaufs-, und Freizeitradverkehr ausgerichtet.
Eine mögliche Herstellung von schnellen Radverkehrsverbindungen wurde untersucht und folgende Achsen wurden definiert: Aalen - Ellwangen (17,3 km), Aalen - Westhausen (10,7 km), Aalen - Schwäbisch Gmünd (25,1 km) und Aalen - Heidenheim (23,1 km).
Für das geplante Radverkehrskonzept in Aalen wird ein auf fünfzehn Jahre angelegter Kosten- und Umsetzungsplan erstellt. Ziel ist es, ein klassifiziertes durchgängig befahrbares Netz herzustellen. Abgestuft sollen die Netzelemente die Bedürfnisse der verschiedenen Nutzergruppen und speziell die des Alltagsradverkehrs befriedigen. Hierbei werden durchgängige, homogene, verständliche und sichere Führungsformen angestrebt. Das Gesamtnetz ist fortlaufend fortzuschreiben und kein starres Netz. Folgende Anforderungen wurden der Netzgestaltung zugrunde gelegt: Schlüssigkeit, Erkenn- und Begreifbarkeit, Sicherheit, Direktheit und Netzdichte. Die Gesamtkonzeption zum Ausbau sieht begleitende Infrastrukturmaßnahmen vor: Informationstafeln, Verleihsysteme und Servicepunkte.
Im Rahmen der Debatte im Ortschaftsrat wurde vorgebracht, dass ein alltagstaugliches Radwegenetz entwickelt werden sollte. Da die für die Schättere-Trasse in Auftrag gegebenen Gutachten noch nicht vorliegen, soll diese Thematik ausgeklammert werden. Die Beschlüsse des 2.Runden Tisches zur Schättere-Trasse sind in die Radwegekonzeption eingeflossen. Grundsätzlich ist Klärungsbedarf für einige Fragen in Sachen Radwegekonzept vorhanden. Beim geplanten Radweg von Unterkochen in Richtung Heidenheim sind Verbesserungsmöglichkeiten vorhanden, weshalb dieser einer genauen Überprüfung unterzogen werden sollte.
Mit 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung fasste der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen mehrheitlich folgenden Beschluss: Die Beschlüsse über die Schättere-Trasse und die schnelle Radwegeverbindung in südliche Richtung werden zurückgestellt. Über die Schättere-Trasse wird erst dann abgestimmt, wenn die dafür in Auftrag gegebenen Gutachten vorliegen und dem Ortschaftsrat Unterkochen vorgestellt wurden. Die schnelle Radwegeverbindung in Richtung Oberkochen ist nochmal einer genauen detaillierten Überprüfung zu unterziehen und das Ergebnis dem Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen vorzustellen. Ansonsten findet die grobe Planung des Radverkehrsnetzes die Zustimmung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen.
4. Aufhebung der Satzung vom 29.03.2007 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Soziale Stadt "Unterkochen" mit den räumlichen Teilbereichen "Wöhr-/Knöcklingstraße" (Bereich 1) und "Waldhäuser Straße" (Bereich 2)
Das Regierungspräsidiums Stuttgart hatte das Sanierungsgebiet „Wöhr-/Knöcklingstraße“ (Bereich 1) und „Waldhäuser Straße“ (Bereich 2) in das Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt“ aufgenommen. Für die Behebung der in den Teilgebieten von Unterkochen vorliegenden städtebaulichen Mängel und sozialen Missständen wurden Bundes- und Landeszuschüsse für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis 31.12.2014 in Höhe von 1,0 Mio € bewilligt. Die Zuschüsse waren bis zu 60% auf die förderfähigen Kosten anrechenbar. Die Zuwendung konnte in vollem Umfang von 1,0 Mio € abgerufen werden. Durch diese Förderung war es möglich, wesentliche Ziele aus der Voruntersuchung umzusetzen und städtebauliche sowie soziale Missstände nachhaltig zu verbessern. Es wurden verschiedene städtische Baumaßnahmen durchgeführt, private und gewerbliche Bauprojekte gefördert sowie integrative Maßnahmen initiiert. Nachdem die Sanierung aus förderrechtlicher Sicht beendet ist, ist die Sanierungsatzung aufzuheben.
Der Ortschaftsrat Unterkochen empfahl dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmlichen Festlegung des
Sanierungsgebiets Soziale Stadt „Unterkochen“ mit den räumlichen Teilbereichen
„Wöhr-/Knöcklingstraße“ (Bereich 1) und „Waldhäuser Straße“ (Bereich 2) wird nach § 162 BauGB beschlossen. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen.
5. Aktueller Sachstand Kindertagesstätte Waldhäuser Straße 101
In der Waldhäuserstraße 101 soll eine neue städtische Kindertageseinrichtung mit Platz für 60 Kinder entstehen (20 U-3-Plätze und 40 Ü-3-Plätze). Dieser Standort ergänzt die Versorgung Unterkochens mit Kinderbetreuungsplätzen. Der Ortschaftsrat Unterkochen war sich einig, dass der Bedarf vorhanden und der Standort ideal ist. Anfangs war eine Anmietung der Räumlichkeiten durch die Stadt Aalen vorgesehen, der Ortschaftsrat Unterkochen hatte sich jedoch vorrangig für deren Ankauf ausgesprochen.
6. Bekanntgaben und Anfragen
Es wurde angeregt, einen Fahrdienst für den nächsten Seniorennachmittag in Unterkochen einzurichten.
Auf eine Anfrage hin wurde klargestellt, dass noch nicht feststeht, ob die Sporthalle Unterkochen saniert oder abgerissen wird. Derzeit wird der Raumbedarf der Sporthallennutzer ermittelt. Im nächsten Jahr werden die konkreten Planungen beginnen. Die Durchführung der Baumaßnahmen ist für 2022 geplant.
(Text: Kerstin Renner)