Anwesend: Vorsitzende Ortsvorsteherin Heidemarie Matzik und 11 Ortschaftsräte (Normalzahl: Vorsitzende und 13 Ortschaftsräte)
Anwesend von der Stadtverwaltung: Stefan Pommerenke, Kerstin Renner, Carmen Schweinstetter, Katja Stark, Ingrid Stoll-Haderer, Harald Wirth
Beginn: 17:30 Uhr, Ende: 21:15 Uhr
Schulentwicklungsplan der Stadt Aalen 2020
Der letzte Schulentwicklungsplan der Stadt Aalen stammt aus dem Jahr 2015. Damit wurde die Grundlage für die heutige Schulsituation gelegt. Im Fokus standen die Einrichtung von drei Gemeinschaftsschulen, von weiteren Ganztagsgrundschulen und der Start eines umfassenden Schulbausanierungsprogramms. Der vorliegende Schulentwicklungsplan 2020 soll wieder den Handlungsrahmen für die kommenden Jahre bilden. Als Grundlage dafür wurde die Entwicklung der Schülerzahlen für jede einzelne Schule detailliert untersucht und darauf aufbauend eine Prognose bis zum Schuljahr 2024/25 erstellt.
Fünf Arbeitsgruppen haben sich im Einzelnen dazu mit folgenden Themen befasst: Infrastruktur, Schülerströme /Schülerpotential, Schulsozialarbeit / Integration, Inklusion, Betreuung. Das Thema „Medienentwicklung" wurde separat bearbeitet. Die Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsgruppen sind im Schulentwicklungsplan dargestellt. Daraus ergeben sich folgende Handlungsschwerpunkte: Im Rahmen des Schulbausanierungsprogramms wird die Ertüchtigung der sechs weiterführenden Schulzentren fortgesetzt. Der Bereich „Ganztagsschule und Schulkindbetreuung" soll weiter ausgebaut und auch im Sekundarbereich eingerichtet werden. Alle Schulen erhalten eine praxisgerechte digitale Medienausstattung auf der Grundlage des Medienentwicklungsplans. Mit allen geplanten Maßnahmen soll an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Aalen ein zeitgemäßes und lernförderndes Umfeld geschaffen werden. Der Schulstandort Unterkochen ist sowohl im Grundschulbereich als auch in Sachen Gemeinschaftsschule gut aufgestellt, eine stabile Zweizügigkeit ist vorhanden. Die Grundschule wird ab dem Schuljahr 2021/2022 in die neu sanierten Räume der Kocherburgschule ziehen. Deren Sanierung wird insgesamt mit ca. 10 Millionen € zu Buche schlagen. Im Jahr 2024/2025 werden nach heutiger Schätzung ca. 370 Schülerinnen und Schüler an der Kocherburgschule unterrichtet werden. Ziel ist die weitere Entwicklung des Ganztagesangebots und dessen Verbindung mit der Schulsozialarbeit. Der Ortschaftsrat stimmte dem Schulentwicklungsplan der Stadt Aalen 2020 einstimmig zu.
Kinderbetreuungsplan AKITA 2019/2020
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Der Kinderbetreuungsplan AKITA 2019/2020 enthält den aktuellen Bestand der Aalener Kinderbetreuungslandschaft, den Umsetzungsbericht, die festgestellten Bedarfe und den sich daraus ableitenden Ziel- und Maßnahmenkatalog. In Aalen gibt es 54 Einrichtungen der Kinderbetreuung mit 24 Trägern. 10 Einrichtungen befinden sich im Aufbau. Aktuell besteht in Aalen ein Mangel sowohl an U3-Plätzen als auch an Ü3-Plätzen. Derzeit gibt es insgesamt 2476 Kindergartenplätze (545 U3-Plätze und 1931 Ü3-Plätze), davon 559 Ganztagesplätze. An 40 Einrichtungen ist ein heilpädagogischer Fachdienst vorhanden. Während die Versorgungsquote bei den U3-Plätzen bei 29 % liegt, handelt es sich bei den Ü3-Plätzen um 83%. Hinsichtlich der Finanzierung trägt die Stadt 51% der Kosten (13.255.800 €), das Land 31 % (7.893.120 €), der Elternanteil beträgt 16% (4.050.000 € und die Träger tragen 2% der Kosten (504.700 €). Die Stadt Aalen wird bis zum Jahr 2023 872 neue Kindertagesplätze schaffen, da ein Mehrbedarf von insgesamt ca. 130 U3-Plätzen und 220 Ü3-Plätzen vorhanden ist. Eine Herausforderung wird die Personalfindung darstellen, da ca. 200 Erzieher/innen bis zum Jahr 2023 benötigt werden. Der Stadtbezirk Unterkochen ist derzeit bereits gut mit Kindergartenplätzen versorgt, es ist eine idealtypische Verteilungsstruktur auf die einzelnen Wohngebiete vorhanden. Es bestehen Weiterentwicklungsmöglichkeiten bei den bestehenden Einrichtungen. Durch die im Bau befindliche städtische Kindertagesstätte in der Waldhäuser Straße, die im Juni 2020 in Betrieb gehen soll, werden 60 neue Plätze geschaffen, 20 U3-Plätze und 40 Ü3-Plätze. Die Kindergartenleitung ist bereits eingestellt. Die Namensfindung für den neuen Kindergarten ist begonnen. Der Ortschaftsrat zeigte sich sehr zufrieden mit der Kindergartensituation in Unterkochen und stimmte dem Kindertagesbetreuungsplan AKITA 2019/2020 einstimmig zu.
Vorstellung von Herrn Harald Wirth, Beauftragter für die Jugendbeteiligung in der Stadt Aalen
Herr Harald Wirth, neuer Beauftragte für die Jugendsozialarbeit und Jugendbetreuung in der Stadt Aalen, stellte sich dem Ortschaftsrat Unterkochen vor. Er sprach sich für eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an städtischen Planungen und Vorhaben wie z.B. der Ortsentwicklung im Rahmen geeigneter Beteiligungsverfahren aus. Er hält die Einführung von Jugendgemeinderäten dabei nicht für das geeignetste Mittel, am besten sollten zumindest zweimal im Jahr Runde Tische in den Ortschaften stattfinden, in Kooperation mit örtlichen Jugendbeauftragten. In Unterkochen soll eine Informationsveranstaltung zusammen mit Oberbürgermeister Rentschler stattfinden. Im Ortschaftsrat wurde darauf hingewiesen, dass es nicht einfach sein wird, Jugendliche zu aktivieren, man sollte dies aber auf jeden Fall versuchen. Jugendbeteiligung sollte institutionalisiert werden. Jugendliche sollten gezielt darauf angesprochen werden, ob sie bereit wären, sich in Unterkochen zu engagieren. Anfang nächsten Jahres steht die Wahl neuer Jugendbeauftragter für den Stadtbezirk Unterkochen an.
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Werbesatzung für Anlagen der Außenwerbung in der Stadt Aalen
Mit der Werbesatzung soll ein Instrument zur besseren Regelung und Steuerung von Werbeanlagen geschaffen werden. Durch die Satzung soll ein Gleichgewicht zwischen der Forderung nach Werbeflächen und den Ansprüchen der Stadtgestaltung erreicht werden. Positive städtebauliche Entwicklungen sollen durch die Satzung unterstützt werden. Aus rechtlichen Gründen erfolgt jedoch kein flächendeckender Ausschluss von großformatigen Werbeanlagen mit dem Zweck der Fremdwerbung für das gesamte Stadtgebiet von Aalen. Der Geltungsbereich der Werbesatzung gliedert sich in drei Zonen, für die eine Kombination aus Ausschlusskriterien und Regelungen zu Art und Maß vorgesehen ist. Je nach Zone werden differenzierte Regelungen getroffen. Die Begründung stützt sich auf die gültige Gestaltungssatzung und die verschiedenen Sanierungsmaßnahmen in der Innenstadt bzw. besonders prägende Stadträume. Da die großen Hauptverkehrsstraßen, die die Ortsteile verbinden, lukrative Standorte für Werbeanlagen sind, besteht in diesen Bereichen ebenfalls Handlungsbedarf. Die Zulässigkeit von Werbeanlagen wird daher entlang der Hauptverkehrsstraßen wie Friedrichstraße, Stiewingstraße, Bahnhofstraße, Wilhelmstraße, Ellwanger Straße, Rombacher Straße, Wellandstraße, Gartenstraße, Stuttgarter Straße, Ulmer Straße und Aalener Straße geregelt. Betroffen sind Wasseralfingen, Hofen, Unterkochen und Weststadt. Ergänzende Regelungen in den übrigen Ortsteilen werden folgen. Das Plakatieren oder die Wahlwerbung sind nicht Bestandteil der Werbesatzung. Dies wird anderweitig (z.B. über die „Satzung für Sondernutzungen") geregelt. Auch geht es nicht um eine Beschränkung von Kulturwerbung und Werbung der Stadtinformation. Der Ortschaftsrat Unterkochen stimmte dem Satzungsbeschluss bei einer Enthaltung zu. |
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Beschluss der Variante zur Herstellung des Parkplatzes vor der Festhalle in Unterkochen
Im Jahr 2016 wurden vom Gemeinderat der Baubeschluss für das Bauvorhaben und der Vergabevorschlag gefasst. Zu diesem Zeitpunkt waren die Auffüllungen im Bereich des Parkplatzes nicht bekannt. Erst bei den vorbereitenden Arbeiten im Januar 2017 stellte sich heraus, dass das Bodenmaterial nicht standfest ist und bis zu einer Mächtigkeit von 3,50 m (im Durchschnitt rund 2,50 m) aus Auffüllungen besteht, die im Rahmen einer standardmäßigen Beprobung, zum Teil hohe Schadstoffkonzentrationen aufweisen. In einem zweiten Untersuchungsschritt wurde versucht, den Schadensherd der Belastung zu identifizieren. Daher wurden weitere Bohrungen ausgeführt, um den Schadensherd einzugrenzen und um das Bodenmaterial, der zu diesem Zeitpunkt noch im Bereich des Parkplatzes geplanten Kanaltrasse, beurteilen zu können. Dabei zeigte sich, dass eine Schadenseingrenzung aufgrund der diffusen Verteilung im Boden schwierig ist. Um das anstehende Bodenmaterial und das Grundwasser beurteilen zu können, wurden im Jahr 2017 18 Bohrsondierungen und Bohrungen durchgeführt. Der Geschäftsbereich Wasserwirtschaft des Ostalbkreises machte der Stadt die Auflage, über zwei Jahre insgesamt drei Grundwassermessstellen einzurichten, die nachweisen sollen, dass keine Grundwassergefährdung durch die vorhandene Auffüllung erfolgt. Wenn dies belegt werden kann und die Fläche versiegelt wird, stimmt das Landratsamt einer Belassung des belasteten Bodenmaterials zu, da von diesem dann keine entsprechende Gefahr für Mensch und Umwelt zu befürchten ist. Seit April 2018 fanden drei Stichtagsmessungen statt. Die gemessenen Werte lagen jeweils unter der Nachweisgrenze bzw. deutlich unter den vorgeschriebenen Grenzwerten der Bundesbodenschutzverordnung und der Trinkwasserverordnung. Die Einschätzung des Gutachtens lautet, dass es zu keiner Verunreinigung des Grundwassers kommt und alle Bestimmungen des Bundesbodenschutz- und Altlastengesetztes eingehalten sind. Die Fachbehörde teilte mit, dass nach Vorlage der Ergebnisse der seitherigen Grundwasseruntersuchungen aus altlastenrelevanter Sicht keine Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, sofern die Fläche wie vorgesehen versiegelt wird. Um das Problem zu lösen, wurde versucht, mit den beteiligten Stellen (Landratsamt Ostalbkreis und dem Bodengutachter) eine gefahrlose und möglichst effektive Lösung für den Bau zu finden. Das Grünflächen- und Umweltamt führt in seiner Stellungnahme an, dass es sich hierbei um ein gängiges Verfahren handelt und die Schutzgüter Oberflächen- und Grundwasser nicht gefährdet sind. In der Gemeinderatssitzung im Februar 2019 wurde von der Stadtverwaltung zugesagt, verschiedene Alternativen zum Ausbau der Abfallstoffe und des belasteten Bodenmaterials aufzuzeigen und mit einer Kostenschätzung zur Entscheidung vorzulegen. Im Nachgang hierzu wurde das Ingenieurbüro Geotechnik Aalen, die bereits die bisherige Analytik erstellt hatten, beauftragt, die Alternativen aufzuzeigen.
Hieraus ergeben sich folgende Hauptvarianten:
Variante 1 Aushub des geplanten Parkplatzoberbaus Diese Variante hat aus Sicht der Verwaltung das Ziel, umwelt- und kostenkritisch mit dem belasteten Bodenmaterial umzugehen. Dies erfolgt dabei stets in enger Abstimmung mit dem Geschäftsbereich Wasserwirtschaft des Ostalbkreises und des begleitenden Ingenieurbüros. Auch werden Leitungen, welche durch den Bereich des geplanten Parkplatzes führen, umgeplant und letztlich umgelegt, um nicht in den belasteten Boden eingreifen zu müssen. Gesamtkosten:420.000 € (60.000 € Entsorgungskosten und 360.000 € Parkplatzkosten)
Variante 2 Da im Bodenmaterial unter den Auffüllungen des Geländes Stoffe nachzuweisen sind, könnte das Bodenmaterial bis auf die Nachweisgrenze in ca. 6,00 m Tiefe ausgehoben werden. Da ab ca. 2,50 m mit anstehendem Grundwasser zu rechnen ist, kann dies nur mit einem entsprechenden Baugrubenverbau (Spundung) erfolgen und ist entsprechend aufwändig. Eine Untervariante erfolgt nach dem sogenannten Wabenaustauschverfahren. Dabei wird keine separate Spundung, jedoch eine Grundwasserabsenkung notwendig. Dieses Wabenaustauschverfahren eignet sich besonders für kleinräumige Sanierungsflächen mit wassergesättigten Böden. Gesamtkosten:3.910.000 € (3.550.000 € Entsorgungskosten und 360.000 € Parkplatzkosten)
Da sich die Variante 1 bereits in der Abstimmung mit dem Landratsamt befand und hinsichtlich der Kosten und der Abfallstoffbehandlung optimiert wurde, spricht sich die Verwaltung für die Umsetzung der Variante 1 aus. Geplante Baudurchführung ab Juni 2020.
Im Ortschaftsrat wurde angeführt, dass bei Variante 2 die Abfuhr des belasteten Materials einen Umfang von ca. 14.000 Tonnen hätte, was 600 – 7000 Lkw-Ladungen entspricht. Die Fahrten der Lkw’s zur einzig in Frage kommenden Entsorgungsstelle nach Sachsen führten zu einer CO2-Belastung. Es wurde auch vorgebracht, dass es bei der Variantenfestlegung nicht nur um die Kosten gehen dürfe. Aus der Mitte des Gremiums wurden die Kosten für den kompletten Bodenaustausch und die Entsorgung des belasteten Materials angezweifelt. Wenn es nur einen Anbieter in Deutschland ohne Konkurrenz für die Entsorgung des belasteten Erdreichs gibt, sollte eine europaweite Ausschreibung stattfinden, um günstigere Alternativangebote zu erhalten. Die Mehrheit des Gremiums plädierte für die mit dem Landratsamt Ostalbkreis abgestimmte Lösung der Versiegelung des Parkplatzes. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur die Fläche des künftigen Parkplatzes aufgefüllt und belastet ist, nicht jedoch die angrenzenden Gebiete.
Der Ortschaftsrat sprach sich mit 9 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen für folgenden Beschlussantrag aus: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Variante 1 umzusetzen. 2. Dem Kostenansatz der Variante 1 für die Entsorgung des belasteten Materials wird zugestimmt. 3. Dem Gesamtkostenansatz für die Herstellkosten des Parkplatzes wird zugestimmt. Die Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplan 2020 aufzunehmen. 4. Die Maßnahme wird 2020 umgesetzt. Die Koordinierung der Leistung erfolgt durch das Tiefbauamt. |
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Feststellung der Belegungspläne 2019/2020 für den Übungsbetrieb in den städtischen Hallen und auf den städtischen Sportanlagen im Stadtbezirk Unterkochen
Nach der Benutzungsordnung für die Turn-, Sport- und Festhallen der Stadt Aalen vom 01.09.2015 stehen diese Einrichtungen montags bis freitags von 7.45 Uhr bis 17.00 Uhr in der Regel den örtlichen Schulen zur Verfügung. Kleine Änderungen haben sich gegenüber den Belegungsplänen 2018/2019 ergeben. Durch die neuen Kursangebote des Turnvereins 1884 e. V. Unterkochen im Fitnessraum der Sporthalle Unterkochen werden die Belegungszeiten entsprechend angepasst. In der Gymnastikhalle Unterkochen hat die Narrenzunft Bärenfanger ihren Übungsbetrieb dienstags um eine Stunde von seither 17.30 bis 20.00 Uhr auf 17.30 bis 21.00 Uhr erweitert. Der Ortschaftsrat Unterkochen stimmte den Belegungsplänen 2019/2020 für den Übungsbetrieb der Kocherburgschule und der Vereine in den städtischen Hallen und auf den städtischen Sportanlagen in Aalen-Unterkochen zu und ermächtigte das Bezirksamt Unterkochen, eventuelle Ergänzungen und Änderungen der Schule und der Vereine vorzunehmen.
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7. Bekanntgaben und Anfragen
Die Ebnater Steige wird wegen dringend notwendiger Baumfällarbeiten vom 26.10. – 02.11.2019 voll gesperrt.
Das Ortschaftsbudget 2020 in Höhe von 23.000 € könnte für ein innerörtliches Beschilderungssystem, Informationsschilder am Bahnhof, eine Verdunklungsvorrichtung für die Gymnastikhalle und die Verschönerung der Ortsmitte verwendet werden.
Die Gesamtradwegeplanung für das Gebiet der Stadt Aalen wurde vom Gemeinderat genehmigt. Die sich jetzt in Erstellung befindliche Detailplanung und das daraus resultierende Maßnahmenprogramm für die Umsetzung wird in den jeweiligen Ortschaften behandelt. Das Gutachten zur Schättere-Trasse in Sachen Tunnelöffnung wird abgewartet, bis dahin verbleibt die Schättere-Trasse im jetzigen Zustand. Die Schättere-Trasse ist nicht mit der Beschilderung „Fahrradfahrer Frei" versehen.
In der nächsten Ortschaftsratssitzung soll der im städtischen Haushalt berücksichtigte Zuschuss für die Sanierung des evangelischen Kindergartens Schatzkiste behandelt werden.
Es wurde klargestellt, dass alle für die Ortschaft wichtigen Themen wie Flächenbedarfe für die Weiterentwicklung Unterkochens im Ortschaftsrat behandelt werden.
Dem städtischen Lärmaktionsplan, veröffentlicht 2017, liegt Zahlenmaterial des Jahres 2013 zu Grunde. Es wird geklärt, ob seither weitere Verkehrszählungen und Lärmmessungen in Unterkochen stattgefunden haben.