Anwesend: Vorsitzende Ortsvorsteherin Heidemarie Matzik und 11 Ortschaftsräte (Normalzahl: Vorsitzende und 13 Ortschaftsräte)
Anwesend von der Stadtverwaltung: Kerstin Renner, Ingrid Stoll-Haderer, außerdem: Guido Jost (Planungsbüro PCU)
Beginn: 17:35 Uhr, Ende: 18:15 Uhr
1. Bebauungsplan "Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen", Plan Nr. 47-02/2 und
Satzung über örtliche Bauvorschriften in Aalen-Unterkochen
- Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- 3. Auslegungsbeschluss gem. gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Ein Unternehmen betreibt eine seiner Fabriken am Standort Neukochen in Aalen-Unterkochen mit ca. 300 Mitarbeitern. Aufgrund der beengten Situation ist ein wirtschaftlicher Betrieb unter den gegebenen Bedingungen dauerhaft nicht mehr möglich. Aus diesem Grund sollen die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Werkes geschaffen werden. Die damit verbundenen betrieblichen Umstrukturierungen und Erweiterungen lassen sich nur durch die Schaffung entsprechenden Planungsrechts umsetzen. Die betriebsinterne Kläranlage soll auf eine Fläche südlich des Kochers verlegt werden, wodurch Platz für andere Nutzungen auf dem bestehenden Betriebsgelände geschaffen wird. An der Grünzäsur nördlich des Betriebsgeländes soll festgehalten werden, zur Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen wird die Fläche im westlichen Bereich dennoch in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen. Gegenüber der letzten Offenlage wurden mehrere Planänderungen vorgenommen. Dabei wurde einerseits auf die Anregungen aus der Öffentlichkeit eingegangen, indem mehr Dachbegrünung und reduzierte Gebäudehöhen festgesetzt wurden. Darüber hinaus wurden Anpassungen an der Zufahrt des Lkw-Stellplatzes, an der Gleisquerung über den Kocher und an den Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen. Auf die Festsetzung einer Trafostation im Nordwesten des Plangebietes kann verzichtet werden, da diese außerhalb des Plangebiets errichtet wird. Die Umweltverträglichkeit der Planung wurde in zahlreichen Gutachten detailliert untersucht (Geräusche, Luft- und Geruchsimmissionen, Wasserschwaden, Verkehr, Mikroklima, Artenschutz). Eine „Schalltechnische Stellungnahme im Zuge der erneuten Auslegung" wurde aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen zur Auslegung im Frühjahr 2018 eingeholt.
Planungsziel: Für das Betriebsgelände besteht derzeit noch kein Bebauungsplan, obwohl ein großer Teil des Plangebiets baulich genutzt wird. Teilweise handelt es sich um einen historischen Industriestandort. Die Umsetzung der geplanten Umstrukturierungen erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplans, der für das zentrale Betriebsgelände ein Industriegebiet (GI) festsetzt. Im nördlichen Randbereich wird ein bestehender Bebauungsplan in Teilen überplant. Der renaturierte Kocherverlauf ist nachrichtlich in den Bebauungsplan zu übernehmen. Darüber hinaus ist eine Anpassung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Planungsstand: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 47-02/02 wurde vom Gemeinderat am 02.10.2014 gefasst, der nur den Geltungsbereich des Bebauungsplans festlegte. Im Gemeinsamen Ausschuss am 04.11.2014 wurde die parallele Änderung des Flächennutzungsplans in die Wege geleitet. Zudem wurde Ende 2015 vor der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ein erster Auslegungsbeschluss für den Vorentwurf zum Bebauungsplan gefasst. Dieser zusätzliche Schritt wurde für sinnvoll erachtet, da die Planungen seit dem Aufstellungsbeschluss bereits deutlich vorangeschritten waren und eine umfassende Beteiligung der politischen Gremien gewährleistet werden sollte. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 18.12.2015 – 25.01.2016. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 18.01.2016 statt. Mit dem 2. Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans und dem erstmaligen Auslegungsbeschluss der zugehörigen Flächennutzungsplanänderung wurde der fortgeschrittene Planungsstand durch die politischen Gremien bekräftigt, bevor die Unterlagen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslage vom 03.05.2018 - 16.06.2018 publiziert wurden.
Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen zu dieser 2. Auslegung haben sich auf Bebauungsplan-Ebene einige Anpassungen ergeben (s.o.). Diese haben aber keine Relevanz für die Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Das Flächennutzungsplan-Verfahren kann aufgrund der Ergebnisse der Auslegung abgeschlossen werden, eine separate Sitzungsvorlage wird für den Feststellungbeschluss vorbereitet. Aufgrund der Änderungen am Bebauungsplan ist ein erneuter Auslegungsbeschluss (3. Öffentliche Auslegung) für den Bebauungsplan erforderlich.
Folgende Verfahrensschritte stehen an: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut anzuhören (§ 4 Abs. 2 BauGB). Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen (§ 3 Abs. 2 BauGB), inklusive der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Im Rahmen der Auslegung werden auch Angaben dazu gemacht, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Die auf 30 Tage begrenzte Auslegung wird mit den wenigen Änderungen am Plan begründet, auf die alle Stellungnahmen sich beziehen sollten. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) ist darauf hinzuweisen, dass nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB). Für die Belange des Umweltschutzes (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB) wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Ein Änderungsverfahren für den wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist erforderlich. Nach der 2. Auslegung des Planentwurfes ist eine Änderung nicht mehr erforderlich. Zur 54. FNP-Änderung kann daher der Feststellungsbeschluss gefasst werden. Diese FNP-Änderung ist gem. § 6 Abs. 1 BauGB der Höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart) zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Im Ortschaftsrat wurde darauf hingewiesen, dass bereits in der Bürgerversammlung der Firma Palm am 18.09.2018 die Planungen ausführlich erläutert wurden. Auf Anregungen aus der Öffentlichkeit wurde seitens der Firma Palm eingegangen, was zu mehreren Planänderungen führte.
Guido Jost (Planungsbüro PCU) erläuterte die Planänderungen: Die Fläche für die elektrische Umspannstation im Nordwesten entfällt, da sie aufgrund der Erweiterung einer bestehenden Umspannstation an dieser Stelle nicht mehr notwendig ist. Die Fläche wird statt dessen dem Schutz von Natur und Landschaft dienen. Auch ein im Norden des Plangebiets vorgesehene Wirtschaftsweg an der Kochertalstraße entfällt. Der Lkw-Stellplatz erfährt einen veränderten Zuschnitt. Die maximal zulässige Höhe der baulichen Anlagen wird von geplanten 30 Metern auf 25 Meter reduziert, die Baugrenze wird in einem Teilbereich des Plangebiets in Richtung Westen verschoben. Der künftige drei Meter hohe Erdwall vor dem neuen Rollenlager wird mit hochwüchsigen Bäumen bepflanzt. Hinsichtlich der Industriegleisanlage findet eine Konkretisierung statt, das weiterführende Industriegleis wird angepasst. Der Verlauf der Rohrbrücke für die Versorgungsleitungen zwischen der Papiermaschine und der Kläranlage wird geändert. Auf dem Werksgelände der Firma Palm finden zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen in Form von Dachbegrünungen, Gehölzpflanzungen und der Extensivierung von Grünland statt, wodurch der externe Ausgleichsbedarf geringer und der Flächenbedarf an landwirtschaftlichen Nutzflächen verringert wird.
Im Ortschaftsrat wurde das Thema der Parkmöglichkeiten, speziell für Lkw’s und deren Zufahrt angesprochen. Diese werden als eine der ersten Baumaßnahmen nach Vorlage der dafür erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung realisiert, wodurch der innerbetriebliche Verkehr verringert wird. Ein konkreter Termin für deren Anlegung liegt noch nicht vor. Auch eine Aktualisierung der Hinweisbeschilderung und verkehrslenkende Maßnahmen zur Papierfabrik Palm haben zu gegebener Zeit zu erfolgen. Angeregt wurde hinsichtlich der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften ein ständiges Monitoring seitens der Behörden. Positiv angemerkt wurde, dass die Bürgerbeteiligung im Rahmen des Planverfahrens zu vielen Verbesserungen führte.
Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen empfahl dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
2. Bekanntgaben und Anfragen
Das terminierte Ende der Dauerbaustelle an der Einfädelspur von Aalen-Unterkochen in die B 19 ist der 26. Oktober 2018.
(Text: Kerstin Renner)