Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 8. Dezember 2010
$(text:b:1. Bürgerfragestunde)$
Kritisiert wurde der bislang sehr mangelhafte Winterdienst in Aalen-Ebnat. Man erfuhr, dass es Probleme mit einem neu beschafften Räumfahrzeug gab, die aber mittlerweile behoben sind.
$(text:b:2. Mittelfristiges Entwicklungskonzept der Stadt Aalen auf der Basis der Bevölkerungsprognose 2010 und Bildung eines Arbeitskreises zur Leitbildentwicklung)$
Vor dem Hintergrund des sich vollziehenden demografischen Wandels wurde am 29. Januar 2009 vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, das Büro Häusser, Tübingen, mit der Erstellung einer Bevölkerungsprognose zu beauftragen. Am 21. Januar 2010 wurde dem Gemeinderat die erstellte Bevölkerungsprognose vorgelegt und die Ergebnisse vorgetragen.
Bereits 2009 wurden in verwaltungsinternen Workshops zu bearbeitende Handlungsfelder identifiziert und Konsequenzen, die sich aus den Daten der Bevölkerungsanalyse für die jeweiligen kommunalen Bereiche ergeben, erarbeitet. Diese wurden anhand der endgültigen Prognosewerte im Frühjahr 2010 diskutiert und diese Ergebnisse in die Klausurtagung des Gemeinderats am 25. und 26. Juni 2010 eingebracht. Während der Klausurtagung sind Themen, Leitfragen, Leitziele und zum Teil bereits Lösungsideen zu den einzelnen Politikfeldern als für die nächsten Jahre verbindlich angelegtes Entwicklungskonzept der Stadt Aalen entwickelt worden.
In einem weiteren Workshop am 30. Juli 2010 wurden in Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsspitze und Gemeinderat die vorgelegten Leitziele konkretisiert und einzelne in den nächsten beiden Jahren umsetzbare Maßnahmen hierzu benannt. Im Workshop wurde angeregt, das erarbeitete mittelfristige Entwicklungskonzept der Stadt Aalen, das auf dem Hintergrund des demografischen Wandels entstanden ist, zur Fortschreibung des aus dem Jahr 1995 datierten Leitbildes der Stadt Aalen zu nutzen. Hierzu wird in einer Arbeitsgruppe – bestehend aus Verwaltungs- und Gemeinderatsmitgliedern – zunächst das bestehende Leitbild analysiert und anhand der neuen Leitfragen und Leitziele überarbeitet. Ebenso sollen Möglichkeiten einer Umsetzungsüberprüfung gefunden werden. In einem weiteren Schritt ist ab Frühjahr 2011 ein Bürgerbeteiligungsprozess in Zusammenarbeit mit der Agenda durchzuführen und dessen Ergebnisse sind in die Leitbildentwicklung einzubringen. Leitziele sind zu den Themen Standortqualität, Arbeit und Wirtschaft, Bildung, generationengerechte Stadt, Kultur sowie Mobilität und Infrastruktur erarbeitet worden. Eingehender wurde über das ganzheitliche Konzept zur Steigerung der Bildungschancen v.a. für Kindergartenkinder, Jugendliche und Menschen mit Migrationshintergrund informiert.
Zum Thema Kultur war dem Ortschaftsrat wichtig, dass Kulturangebote nicht nur in der Kernstadt, sondern auch in den Stadtbezirken stattfinden. Die kulturelle Vielfalt soll erhalten bleiben und flächendeckend ausgebaut werden. Außerdem soll die finanzielle Förderung der Vereine seitens der Stadtverwaltung weiterhin angestrebt werden.
Besonders intensiv wurde das Leitziel Mobilität und Infrastruktur diskutiert. Man einigte sich auf folgende Leitziel-Formulierung: Zur Sicherung homogener Lebensqualität in allen Teilen der Stadt sind intelligente Mobilitätskonzepte zu entwickeln.
In allen Stadtteilen bleibt die erforderliche bürgernahe Grundausstattung an Infrastruktur- und Serviceleistungen sowie Dienstleistungsangeboten gewährleistet. Dies wird im Dialog zwischen dem Gemeinderat und dem jeweiligen Ortschaftsrat auf der Grundlage der jeweiligen Eingemeindungsverträge jeweils definiert und weiterentwickelt.
Einstimmig stimmte der Ortschaftsrat dem Entwicklungskonzept der Stadt Aalen mit den vom ihm beschlossenen Änderungen zu.
$(text:b:3. Erhöhung der Sachkostenbeiträge für den Übungsbetrieb in den städtischen Sporteinrichtungen sowie der Entgelte für den Veranstaltungsbetrieb in den städtischen Turn- und Sporthallen)$
Im Rahmen der Haushaltsstrukturkommission 2010 hat der Gemeinderat bei den Hallenbenutzungsentgelten für den Vereinsübungsbetrieb und für Veranstaltungen in den städtischen Sporteinrichtungen Einnahmeverbesserungen von zusammen 34.500 € beschlossen. Der vom Schul-, Sport- und Kulturamt erarbeitete Entwurf zur Erhöhung der Sachkostenbeiträge für den Übungsbetrieb sieht Mehreinnahmen von rund 8.000 € sowie bei der Erhöhung der Entgelte für den Veranstaltungsbetrieb in Höhe von rund 30.000 € vor. Mit dem vorgelegten Entwurf kann das Ziel des Gemeinderatsbeschlusses erreicht werden.
Der Sachkostenbeitrag für den Vereinsübungsbetrieb soll um 0,15 € je Übungseinheit und je Stunde angehoben werden. Bisher wurden pro Stunde je Übungseinheit 2,26 € verrechnet, künftig werden 2,41 € in Rechnung gestellt.
Die Entgelte für die Runden- und Pokalspiele der Vereine, die nach Vorgabe eines Sportfachverbandes angesetzt sind, werden nicht erhöht.
Die Gebühren für den Veranstaltungsbetrieb wurden 1993 das letzte Mal erhöht und gelten seither unverändert. Künftig sollen die bisher freien Reinigungsstunden von 5 auf 3 Stunden reduziert werden, nicht gemeinnützige Veranstalter zahlen jedoch künftig ohne Ermäßigung den Aufwand der Reinigung. Die Entgelte für Veranstaltungen nicht gemeinnütziger Veranstalter werden deutlich erhöht. Die Hallenmiete für Veranstaltungen gemeinnütziger Veranstalter in Ebnat werden durchschnittlich um 17% bis 26% erhöht, die Gebühren für Nebenkosten wie Bühnenbenutzung, Heizung, Küchennutzung werden von 12% bis 30% erhöht.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Vereine ohnehin bereits finanzielle Mehrbelastungen zu tragen haben und die geplante Gebührenerhöhung den städtischen Haushalt kaum entlastet.
Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat lehnte die geplante Gebührenerhöhung mit 6 Ja- und 6-Nein-Stimmen ab und empfahl dem Gemeinderat, diese nicht zu beschließen.
$(text:b:4. Bebauungsplan "Wohngebiet südlich des ehemaligen Härtsfeldbahnhofes Nr. 30-02" im Planbereich 30-02 und 35-01 in Aalen-Ebnat und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan 30-02
- Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 BauGB und § 13 und 13 a BauGB
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB)$
Anlass für das Bebauungsplan-Verfahren:
Das Plangebiet „Wohngebiet südlich des ehemaligen Härtsfeldbahnhofes“ liegt südlich des ehemaligen Bahnhofes und nördlich der Graf-Hartmann-Straße in Aalen-Ebnat. Die Planfläche befindet sich unmittelbar östlich des Dorfzentrums am Bärenplatz. Es handelt sich um eine innerörtliche Entwicklungsfläche, die baurechtlich nach § 34 BauGB bzw. als „Außenbereich im Innenbereich“ zu beurteilen ist. In 2009 konnte das Flurstück Nr. 130/2 von der Stadt erworben werden. Dieses Schlüsselgrundstück ermöglicht es nun, dass das o.g. Plangebiet nicht nur von Norden, sondern auch von Süden her erschlossen werden kann.
Zuletzt wurde 2007/08 im Rahmen der ELR-Melap-Untersuchung auf die Nachverdichtungsmöglichkeiten im Plangebiet hingewiesen. Das Baulückenkataster der Stadt Aalen weist die Fläche als Baulücken aus. Ebnat ist ein beliebter Wohnstandort, was durch den stetigen Einwohnerzuwachs der letzten Jahre und den zügigen Verkauf von Bauplätzen bestätigt wird. Die ständig hohe Nachfrage nach Bauplätzen kann dort zur Zeit über städtische Bauflächen, einzelne Nachverdichtungen oder „Flächenrecycling“ nicht gedeckt werden.
$(text:b:Planungsziel:)$
Mit dem Bebauungsplanverfahren wird das Ziel verfolgt, den Freibereich südlich des ehemaligen Härtsfeldbahnhofes im Ortszentrum städtebaulich zu ordnen und für die Wohnbebauung zur Verfügung zu stellen. Die hauptsächlich in der Nachkriegszeit gebauten vereinzelten Wohnhäuser sollen in dem Zusammenhang eine gesicherte öffentliche Erschließung erhalten.
Im Baugebiet sollen unterschiedliche Bauformen – aber maximal 2-geschossige Gebäude – entstehen können. Dabei sind die Festsetzungen an den Regelungen bzw. Bestand der baulichen Umgebung orientiert. Mit diesem Bebauungsplan-Verfahren sollen die rechtlichen Grundlagen für die Überbauung einer innerörtlichen Baulücke geschaffen werden.
$(text:b:Planungsstand:)$
Der Aufstellungsbeschluss und der 1. Auslegungsbeschluss für den geplanten Bebauungsplan „Wohngebiet südlich des ehemaligen Härtsfeldbahnhofes“, Plan Nr. 30-02 sollen mit dieser Sitzungsvorlage in einem Verfahrensschritt gefasst werden. Dies ist rechtlich möglich, da der genannte Bebauungsplan eine Maßnahme der Innenentwicklung darstellt, und daher im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 und 13 a BauGB aufgestellt werden soll.
Für den nördlichen Planbereich besteht überwiegend ein gebilligter Bebauungsplan für einen Bebauungsplan „Wohngebiet südlich des ehemaligen Härtsfeldbahnhofes“ aus dem Jahre 1997. Das Plangebiet ist teilweise Teil des Bebauungsplanes „Wohngebiet südlich des ehemaligen Härtsfeldbahnhofes“ Plan Nr. 30-02, gebilligt am 06. November 1997. Dieser Bebauungsplan wird aufgehoben und im südlichen Bereich der Planbereich erweitert.
Das Plangebiet soll künftig von Norden über das Flurstück 1439 (Straßengrundstück/Sportplatzweg) erschlossen werden. Planungsrechtlich ist dieser Straßenbereich im „Misch- und Wohngebiet auf dem Gelände des ehemaligen Härtsfeldbahnhofes“, Plan Nr. 30-02/1 geregelt (rechtsverbindlich seit 24.06.1998). Die Straße muss von 4,75 m auf 5,5 m verbreitert werden, was planungsrechtlich zu berücksichtigen ist. Die Straßenverbreiterung macht auch eine Verschiebung z.B. von Pflanzgeboten im städtischen Grünstreifen Flst. 1452/21 nötig. Der Bebauungsplan Nr. 30-02/1 wird in einem Teilbereich des Sportplatzweges und des städtischen Grünstreifen aufgehoben und der Bebauungsplanes „Wohngebiet südlich des ehemaligen Härtsfeldbahnhofes“ Plan Nr. 30-02, im nördlichen Bereich entsprechend erweitert.
Der Ortschaftsrat bewertete das Wohngebiet als wichtiges Gebiet für die Innenentwicklung. Die Straßengestaltung wird im Rahmen der Detailplanung besprochen werden. Mit den Versorgungsträgern sind noch keine abschließenden Gespräche geführt worden, wichtig war dem Gremium eine Versorgung mit Kabelanschluss und schnellem Internet. 4 externe Interessenten sind für dieses Gebiet bereits vorhanden.
Ein Antrag, die Dachform des Flachdaches im Wohngebiet nicht zuzulassen, fand keine Mehrheit. Mit 11 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme empfahl der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat mehrheitlich dem Gemeinderat, den Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufzustellen und dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan zuzustimmen.
$(text:b:5. Anordnung einer Baulandumlegung im künftigen Geltungsbereich des im Entwurf vorliegenden Bebauungsplans "Wohngebiet südlich des ehemaligen Härtsfeldbahnhofes in Aalen-Ebnat", Plan Nr. 30-02, Gemarkung und Flur Ebnat.)$
Der Gemeinderat soll am 16. Dezember 2010 den Beschluss zur Aufstellung und 1. Auslegung in einem Verfahrensschritt des Bebauungsplans „Wohngebiet südlich des ehemaligen Härtsfeldbahnhofes in Aalen-Ebnat“ fassen.
Liegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Grundstücke, die im Hinblick auf die beabsichtigte Nutzung nach Lage, Form und Größe unzweckmäßig gestaltet sind, wird eine Grundstücksneuordnung erforderlich. Diese Umstrukturierung erfolgt in der Regel über ein Baulandumlegungsverfahren, das in des §§ 45 – 79 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt ist. Das Umlegungsverfahren kann auch eingeleitet werden, wenn für den Bebauungsplan lediglich der Aufstellungsbeschluss gefasst ist.
Durch ein von der Stadt im Jahre 2009 erworbenes Schlüsselgrundstück an der Graf-Hartmann-Straße kann nun das Baugebiet von Norden wie auch von Süden erschlossen werden. Im genannten Gebiet stimmen die bestehenden Besitz- und Eigentumsverhältnisse nicht vollständig mit den Planungszielen überein.
Mit den 13 beteiligten Grundstückseigentümern wurden vom Amt für Zentrale Bauverwaltung und Immobilien bereits erste Gespräche geführt bzw. werden zur zeit Verhandlungen geführt. Die Baulandumlegung nach den §§ 45 – 79 BauGB ist das angemessene Bodenordnungsinstrument zur Planrealisierung. Sie ist nach § 46 Abs. 1 BauGB von einer Gemeinde in Eigenverantwortung dann anzuordnen, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplanes erforderlich ist. Es ist durchaus möglich, über privatrechtliche Vereinbarungen eine schrittweise Realisierung, auch vor Abschluss des gesetzlichen Bebauungsplanverfahrens, zu erreichen.
Inhalt und Wirkung der Anordnung lassen sich wie folgt darstellen:
$(list:ol:Die Anordnung bezeichnet das vorgesehene Umlegungsgebiet. Ausreichend ist, wenn bei der Anordnung auf einen im Verfahren befindlichen Bebauungsplan hingewiesen wird.~Mit der Anordnung wird zum Ausdruck gebracht, dass in dem bezeichneten Gebiet eine Umlegung zur Verwirklichung der Planung erforderlich ist, dass also keine anderen Mittel zur Verfügung stehen, um die vorhandene Eigentumsstruktur auf die Planung auszurichten.~Die Umlegungsanordnung enthält einen Auftrag, tätig zu werden an die Stelle, die die Baulandumlegung durchzuführen hat.)$
Zur Zeit stimmt da Anordnungsgebiet mit dem Bebauungsplanentwurf überein.
Der Ortschaftsrat Ebnat beschloss einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, zum Zwecke der Erschließung von Bauland die Baulandumlegung über den künftigen Geltungsbereich des im Entwurf vorliegenden Bebauungsplans „Wohngebiet südlich des ehemaligen Härtsfeldbahnhofes in Aalen-Ebnat“, Plan-Nr. 30-02, Gemarkung und Flur Ebnat, anzuordnen. Die Durchführung obliegt dem „Ständigen Umlegungsausschuss“ des Gemeinderats der Stadt Aalen. Bei günstigem Verfahrensverlauf könnte bereits im Herbst 2011 mit der Ausschreibung gerechnet werden.
$(text:b:6. Bekanntgaben und Anfragen)$
Das nächstjährige Schulfest findet am 08. Juli 2011 statt.
In der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates soll ein Beschluss zur Entwicklung eines neuen Baugebietes in Aalen-Ebnat gefasst werden.
Bezüglich der Grundstückssuche der Motorradfreunde Bisons zur Errichtung eines Vereinsgebäudes in Aalen-Ebnat zeichnet sich eine Lösung ab.
© Stadt Aalen, 14.12.2010