Radwegeführung und Wegweisung im Stadtgebiet Aalen
Bisherige Planungen und Umsetzungen
Das Landratsamt Ostalbkreis hat in den Jahren 2014/2016 im Stadtgebiet Aalen ohne die Kernstadt ein kreisweites Beschilderungskonzept aufgestellt und bislang teilweise umgesetzt. Das "Radnetz Alltag" wird vom Land Baden-Württemberg komplett ausgeschildert, es führt auch durch die Stadt Aalen. Für die "touristischen Routen" werden Schildermontage und Schildertausch mit einem Beschilderungsplan und einem Kataster umgesetzt. In der Stadt Aalen verlaufen folgende touristische Radrouten: Hohenlohe-Ostalb-Weg, Schwäbischer-Alb-Radweg, Kocher-Jagst-Radweg und Deutscher Limes-Radweg. Die Schnittstellen zum "Radnetz Alltag" sind noch offen und müssen auf Landesebene geklärt werden. Mit der jetzigen kreisweiten Umsetzung der Beschilderung sind die touristischen Radwege nicht berücksichtigt.
Aktuelle Planungen und Vorhaben der Stadt
Die Arbeitsgruppe zur Festlegung der Zielführung im Stadtgebiet hat das Wegweisungsnetz für das Gesamt-Stadtgebiet festgelegt. Hierbei reicht nicht nur der Lückenschluss sondern es muss die kreisweite Beschilderung mit aufgenommen werden, um eine Kontinuität in der Ausschilderung zu erhalten. Die Basis ist ein neu aufgebautes Beschilderungsnetz, welches die seitherigen Schilder des Landratsamtes integriert und sinnvoll erweitert.
Das bestehende Wegenetz wird dabei verfeinert und detaillierter ausgeschildert. Unstimmigkeiten der Beschilderung (Wegeführung und Darstellung) werden beseitigt. Die außerhalb der Stadtgrenze begonnenen Zielführungen sind innerhalb des Stadtgebiets schlüssig und regelkonform fortzuführen. Die Verbindung des Härtsfelds mit der Tallage Aalen über die Schättere-Trasse wird in einer Sitzungsvorlage nach der Sommerpause vorgestellt. Fernziele sollten schon ab dem Bahnhof genannt werden, der Landkreis sollte daraufhin seine Wegweiser ab Gemarkungsgrenze ergänzen und notfalls abändern. Dies befindet sich derzeit in Abstimmung. Die Panoramatour Aalen und die Ostalbrundtouren Nr. 2 (Panoramatour Welland) und Nr. 5 (Härtsfeldrunde) werden mit abgebildet und berücksichtigt. Vor den Kreuzungspunkten ist innerorts ein Tabellenwegweiser mit Kilometerangaben aufzustellen. Außerorts ist am Kreuzungspunkt ein Pfeilwegweiser zu realisieren. Ein Kataster für jeden Schilderstandort wird erstellt und gefährliche Strecken werden aus dem Beschilderungskonzept genommen. Der Bau- und Grünflächenbetrieb setzt die neue Beschilderung um. Alte Schilder werden vom ADFC aufgenommen/erfasst. Der Bauhof sollte diese nach der Montage des neuen Wegenetzes demontieren.
Die geschätzten Kosten für die neue Wegweisung des Radnetzes im Stadtgebiet Aalen belaufen sich auf etwa 160.000 €. Ein Förderantrag, der bis maximal 50% Zuschuss gewährt, wird gestellt. Die Finanzierung dieser außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch im Haushaltsjahr 2016 nicht benötigten Mittel, u. a. für die Härtsfeldtrasse. Die Planungsleistungen und der Förderantrag werden im Jahr 2016 erstellt. Ein positiver Förderbescheid ist für das Jahr 2017 zu erwarten. Mit dessen Vorliegen kann mit der Umsetzung begonnen werden.
Der Ortschaftsrat empfahl dem Technischen Ausschuss des Gemeinderats einstimmig folgenden Beschluss:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen der Stadt Aalen vom 21.03.2013
Im Februar 2010 hat der Gemeinderat einen Kostendeckungsgrad von 100% für das Friedhofswesen vorgegeben. Dieser wird zwar noch nicht erreicht, entwickelt sich aber positiv. 2010 lag der Kostendeckungsgrad bei 86,40%, 2013 bei 94,06%. Seit 2011 bucht und rechnet die Stadt Aalen im doppischen System. Für Einnahmen aus Gräbergebühren muss ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden, aus dem sich ein jährlich aufzulösender Betrag ergibt, d.h. die Einnahmen werden auf die Jahre der Nutzungszeit eines Grabes aufgeteilt. Aufgrund der Entwicklung der vergangenen Jahre, den Fallzahlen- und Kostenprognosen ergibt sich die Notwendigkeit, punktuell bei Urnengemeinschaftsgräbern sowie Kolumbarien und im Falle des anonymen Urnengrabes korrektiv die Friedhofsgebühren wie folgt anzupassen:
1. Erhöhung der Gebühr für ein anonymes Grab von 189 € auf 500 €.
2. Anpassung der Gräbergebühren / Grabverlängerungsgebühren für
Urnengemeinschaftsgräber (UG) um 218 € (Pflegekostensteigerung
Genossenschaft württembergischer Friedhofsgärtner)
3. Anpassung der Gräbergebühren / Grabverlängerungsgebühren für die
Kolumbariumsanlagen zur Abdeckung gestiegener
Abdeckplattenkosten und weiteren Verbesserung des
Kostendeckungsgrades der Kolumbariumsanlagen
Der Ortschaftsrat wies darauf hin, dass künftig auf dem Friedhof die Mäharbeiten und das Schneeräumen im Winter verbessert werden sollten. Das Gremium empfahl dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt von der Kalkulation der Friedhofsgebühren für die Jahre 2011 bis 2013 Kenntnis und beschließt den Ausgleich der Unterdeckungen aus dem Jahr 2012 in Höhe von 113.360,60 € im Jahr 2017 sowie dem Jahr 2013 in Höhe von 97.715,08 € im Jahr 2018. Auf den Ausgleich der Unterdeckung aus 2011 in Höhe von 234.243,83 € wird aufgrund des Systemwechsel von der Kameralistik auf die Doppik zum 01.01.2011 verzichtet.
2. Der Gemeinderat beschließt die Vorauskalkulation der Friedhofsgebühren entsprechend einer Anlage der Sitzungsvorlage.
3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen der Stadt Aalen vom 21.03.2013 in Anlage 1 wird beschlossen.
4. Diese Satzung wird voraussichtlich am 27. Juli 2016 veröffentlicht und tritt am Tag danach in Kraft.
Sachstandsbericht zum Baugebiet Krautgarten / Birkenmahd in Aalen-Ebnat
Die Stadt Aalen hat mit allen der knapp 100 Grundstückseigentümern des Baugebiets Krautgarten / Birkenmahd Gespräche geführt. Die meisten Eigentümer sind verkaufsbereit, so dass noch in diesem Jahr die Kaufverträge abgeschlossen werden können. Andere Eigentümer haben Interesse an Tauschgrundstücken, aber es sind auch nicht verkaufsbereite Grundstückseigentümer vorhanden. Im Herbst 2016 wird die Umlegung beginnen; die bereits eingeleitete Artenschutzuntersuchung wird fortgeführt. 2017 ist das Städtebauliche Konzept und der Bebauungsplan terminiert, gefolgt von der Erschließung und den Bauplatzverkäufen im Jahr 2018/2019. Geplant ist in diesem Zusammenhang die überwiegende Bebauung des Pufferstreifens zum Gewerbegebiet hin. Eine Anbindung des Baugebiets von Südosten mit arrondierter Bebauung ist denkbar. Der geplante Spielplatz soll gegenüber der ursprünglichen Planung gedreht werden. Die Stadt informierte das Gremium außerdem darüber, dass Ebnat über ein erhebliches Potential an Baulücken verfügt. Mögliche Entwicklungspotentiale in Sachen Wohnbau sind im Gebiet Hölläcker südlich der geplanten Nordumfahrung, im Westen der Ringstraße, im Bereich südlich des Herbstgartenwegs und auf dem Sportgelände vorhanden, falls es zu einer kompletten Verlagerung des Sportgeländes zur Feuerwache Härtsfeld kommt. Man war sich einig, dass Ebnat dringend Konzepte für die weitere Wohnbauentwicklung benötigt. Im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans sollten alle in Frage kommenden Gebiete in Ebnat geprüft werden. Auch eine Wohnbauentwicklung im Süden Ebnats sollte dabei untersucht werden.
Sachstandsbericht zur Anlegung eines Kunstrasenplatzes in Aalen-Ebnat - weiteres Vorgehen
Der Bedarf eines Kunstrasenplatzes für den Sportverein Ebnat ist unstrittig, für dessen Standort gibt es mehrere Möglichkeiten. Diskutiert wird die Anlegung des Kunstrasenplatzes auf dem jetzigen Festplatz, wobei der Festplatz dann an anderer Stelle anzulegen wäre, z.B. auf dem Parkplatz südlich der Jurahalle. Diese baurechtlich genehmigten Stellplätze der Jurahalle müssten dann an einem anderen Standort neu geschaffen werden, in Frage kommt deren Verlegung weiter in westliche Richtung, in Richtung Schäfweg. Aufgrund des Bürgergesprächs zu diesem Thema ist mit Widerstand der Bevölkerung im Bereich des Schäfwegs bei weiteren Beeinträchtigungen, z.B. in Sachen Lärm, zu rechnen. Die komplette Verlegung des Sportplatzbereichs mit Sportanlagen in den Bereich südlich der Feuerwache Härtsfeld stellt eine weitere Option dar. Bei dieser Variante könnte das Sportgelände innerorts teilweise mit einer Wohnbebauung belegt werden. Die Stadt Aalen möchte an ihrem Grundsatz, dass es pro Stadtbezirk einen Sportplatz gibt, festhalten. Der Kunstrasenplatz wäre dadurch vom Sportverein mit den üblichen Zuschüssen zu finanzieren. Für die Varianten sind weitere Erhebungen und eine Verifizierung der Kostenschätzungen durchzuführen. Der Sportverein holt zunächst von einer Firma, die Kunstrasenplätze baut, ein Angebot ein, was ein Kunstrasenplatz bei Aufbringung auf dem jetzigen Festplatz kosten würde. Der Sportverein geht davon aus, dass die gewonnenen Verkaufserlöse aus dem Baulandverkauf im Bereich alter Sportplatz dem Verein zumindest teilweise für die Schaffung des Kunstrasenplatzes zufallen müssten.
Haushaltsanmeldungen des Stadtbezirks Aalen-Ebnat für das Jahr 2017
Folgende Maßnahmen werden seitens des Ortschaftsrates für den nächstjährigen Haushalt der Stadt Aalen angemeldet:
Bekanntgaben und Anfragen