Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 20. Januar 2010
Ein Baulandkataster ist ein Instrument zur Steuerung der gemeindlichen Entwicklung. Die Präsentation eines solchen Katasters im Internet ist eine kostengünstige und transparente Form der Information über das gesamte gemeindeweite Baulandpotential (alle bebaubaren Flächen). Es handelt sich nicht um ein Vermarktungsmittel, die Stadt tritt nicht als Grundstücksmaklerin auf. Im Vordergrund stehen Information und Unterstützung.
Im Jahr 2010 soll das Baulandkataster aller Stadtbezirke im Internet als Information für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Mit diesem Kataster kann auf schnelle und einfache Weise ein Überblick über bebaubare Flächen im Stadtgebiet gewonnen werden. Es wurden dabei nur Flächen aufgenommen, die in einem Bebauungsplan oder im Flächennutzungsplan enthalten sind. Dabei werden die Namen der Grundstückseigentümer aber nicht veröffentlicht. Das Baulandkataster stellt eine Ergänzung zum bereits vorhandenen Geodaten-Portal der Stadt dar. Das Ergebnis der Flächenerhebung in Ebnat hat zum Ergebnis, dass in Ebnat ca. 6,5 ha sofort bebaubar sind.
Im Ortschaftsrat wurde kritisiert, dass das Baulandkataster viele Flächen enthalten wird, die für eine tatsächliche Bebauung nicht zur Verfügung stehen, da sie sich in Privatbesitz befinden. Befürchtet wurden negative Auswirkungen des Baulandkatasters auf die Ausweisung künftiger Neubaugebiete, da diese durch die theoretische Bebaubarkeit mehrerer Hektar im Innenort entbehrlich scheinen könnte, obwohl für diese Flächen zum Großteil keine städtische Verfügbarkeit vorhanden ist.
Nach längerer Diskussion beschloss der Ortschaftsrat Ebnat:
$(list:ol:Die in der Stadt Aalen (Stadtbezirke Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Waldhausen, Weststadt, Kernstadt) vorhandenen Baulücken sollen in der im Sachverhalt geschilderten Art und Weise der Öffentlichkeit durch das Internet zugänglich gemacht werden, wie dies bereits für das „Pilotprojekt Wasseralfingen“ geschehen ist.
~2. Das Baulandkataster gibt nicht zweifelsfrei die Fläche für eine tatsächlich mögliche Bebauung wieder, eine Bebauung auf anderen Flächen außerhalb des Baulandkatasters ist nicht ausgeschlossen.
~3. Es erfolgt eine jährliche Information über Anfragen und die Entwicklung des Baulandkatasters für Ebnat im Ortschaftsrat Ebnat.)$
$(text:b:2. Neufassung der Friedhofsgebührenordnung 2010)$
Die Kosten- und Leistungsrechnung 2008 wurde durch das Fachamt abgeschlossen. Ergebnis des Abschlusses ist, dass im Jahr 2008 lediglich ein Kostendeckungsgrad von 85,7% erreicht wurde, wobei bisher eine Kostendeckung von 90% durch den Gemeinderat vorgegeben ist. Dies bedeutet einen Einnahmeausfall in Höhe von 76.749 €. Bei einem Ausgabevolumen von 1.903.759,94 € vor Abzug des öffentlichen Grüns und 1.805.781,45 € nach Abzug des öffentlichen Grüns, konnten, statt der notwendigen Einnahmen in Höhe von 1.625.203 € , nur Einnahmen in Höhe von 1.548.454 € erzielt werden. Gründe für den Abmangel sind zum Einen die steigenden Kosten, zum Anderen die sinkenden Gesamtfallzahlen. Dies spiegelt sich in der früheren Rückgabe der Gräber und in kürzeren Verlängerungsperioden wieder. Zudem ergibt sich diese Unterdeckung auf Grund der weiterhin steigenden Tendenz der Urnenbestattungen aber auch einem Rückgang der Fallzahlen in anderen Leistungsbereichen. Auch vorzuhaltende Bestattungsräumlichkeiten werden gegenüber früherer Jahre seltener genutzt. Kalkulatorische Kosten und Personalkosten sind nicht beeinflussbar; die Personalkosten konnten sogar trotz tariflich steigender Löhne und einem neu hinzugekommenen Friedhof nahezu gehalten werden. Der Ebnater Friedhof selbst weist lediglich einen Kostendeckungsgrad von 47,1 % auf.
Bei einem Kostendeckungsgrad von 100% könnte die Stadt Aalen Mehreinnahmen in Höhe von rund 339.000 € gegenüber dem ermittelten Ergebnis aus dem Jahre 2008 erzielen. Die Gebühren würden dadurch im Durchschnitt um ca. 25 % steigen. Dieses Ergebnis hängt letztendlich aber von den tatsächlichen Fallzahlen ab. Der vom Gemeinderat beschlossene Haushalt 2010 geht von einer 100%-igen Kostendeckung aus.
Aus der Mitte des Ortschaftsrates wurde darauf hingewiesen, dass anstehende Sanierungen und Haushaltsanmeldungen wie z.B. die Vergrößerung des überdachten Bereichs vor der Leichenhalle noch ausstehen würden. Befürchtet werden zudem weitere Gebührenerhöhungen in den kommenden Jahren.
Der Vorschlag der Verwaltung, einen 100%-igen Kostendeckungsgrad für das Bestattungswesen zu beschließen, wurde vom Ortschaftsrat Ebnat mit 6 : 6 Stimmen abgelehnt. Der Ortschaftsrat empfahl dem Gemeinderat statt dessen, die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen (Friedhofsgebührenordnung) für das Jahr 2010 mit einem Kostendeckungsgrad von 95 % zu beschließen. Die Satzung soll nach vorheriger Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Aalen zum 01.03.2010 in Kraft treten.
© Stadt Aalen, 28.01.2010