Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates Unterkochen vom 20. Oktober 2008
Beginn: 17:30 Uhr, Ende 21.10 Uhr (einschließlich des nicht öffentlichen Teils)
Anwesend: Ortsvorsteher Maier und 12 Ortschaftsräte/-innen,
außerdem anwesend: Stadtrat Dr. Schäfauer
anwesend von der Verwaltung: Erste Bürgermeisterin Heim-Wenzler, Stadtbaudirektor Hägele, Frau Emmenecker
$(text:b:1. Albaufstieg Aalen-Süd und Nordumfahrung Ebnat)$
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Ortsvorsteher Maier neben den Vertretern der Stadtverwaltung die Vertreter der Bürgerinitiative und zahlreiche Zuhörerinnen und Zuhörer begrüßen. Den Sachverhalt erläuterten Frau Erste Bürgermeisterin Heim-Wenzler und Stadtbaudirektor Hägele.
Von 1978 bis 1980 hat sich der Gemeinderat mit den Aufstiegstrassen befasst. In der Sitzung am 25. September 1980 wurde die Variante 6f beschlossen. Das Linienfeststellungsverfahren für die Trasse 6f wurde im Jahr 1983 abgeschlossen. Seither ist diese Linienführung immer noch die offizielle Trasse bei der Straßenbauverwaltung. Im Mai 1985 hat der Gemeinderat die Planung der Nordumgehung Ebnat im Rahmen der Zweckflurbereinigung zur Flurneuordnung nach dem Bau der A7 beraten. Die Trasse der B29a ist seit 1985 im Bedarfsplan des Bundes berücksichtigt. Im Bundesverkehrswegeplan 2003 ist die Nordumgehung Ebnat als neues Vorhaben im vordringlichen Bedarf. Der Albaufstieg ist im weiteren Bedarf mit Planungsrecht berücksichtigt. Bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aalen ist die Aufstiegstrasse 6f wegen grundsätzlicher ökologischer und landschaftsgestalterischer Bedenken nicht mehr berücksichtigt worden. Mittlerweile ist der Albtrauf zwischen Oberkochen und Unterkochen im europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 genauso erfasst, wie der Albtrauf zwischen Unterkochen und Aalen. Damit dürfte die neue Führung der Aufstiegsstrecke, wie sie im Bedarfsplan 2003 vorgesehen ist, sehr schwierig durchsetzbar sein. Im Bundesfernstraßenbau in Baden-Württemberg sind derzeit über 30 % mit einem Volumen von ca. 1 Mrd. EUR, die zum Bau anstehen. Zum Teil sind dies Projekte, bei denen der Planfeststellungsbeschluss zu verfallen droht. Dies bedeutet, dass diese Projekte Priorität besitzen und damit der Einstieg, wie beispielsweise die Planung des Südzubringers wie auch der Nordumgehung Ebnat den Realisierungschancen angepasst in die Zukunft nach 2015 verschoben ist. Das Regierungspräsidium wird mittelfristig bis zum Jahre 2020 keine Planungsmittel oder Planungskapazität für den Südzubringer und die Nordumfahrung Ebnat bereitstellen können. Auf der L 1084 wurde letztmals am 5. April 2006 über 24 Stunden 10.166 Kfz gezählt. Alle bisherigen Prognosen haben ergeben, dass der Südzubringer in der Verkehrsgunst abnimmt, je weiter er von der Stadt abgerückt wird. Deshalb wurde für Variante 3 eine Belastung um 13.000 Kfz und für die Variante 6f eine Belastung um 7.000 Kfz prognostiziert. Bei dieser Belastung ist es schwer vorstellbar, dass der Bund als Baulastträger die Planung und Trassengenehmigung im FFH-Gebiet wieder aufnimmt. Die Stadt hat für die Verkehrskonferenz am 22. Februar 2008 konzeptionelle Überlegungen über Verbesserungen in der Ortsdurchfahrt Unterkochen der L 1084 angestellt. Nach der Verkehrskonferenz kamen einige Vorschläge zu Tunnellösungen in der Ostlage von Unterkochen. Diese Vorschläge setzen auf der Höhe des östlichen Widerlagers der Talbrücke der L 1084 an und enden auf der Ebnater Steige im Bereich des Kronenwirt-Steinbruchs. Die Trassenführung solcher Lösungen ergibt Längsneigungen im Tunnel von mehr als 8 %. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und wegen des Kamineffekts sind deshalb größere Längsneigungen als 5 % zu vermeiden. Aus dem Variantenvergleich im Jahr 1978 liegt nur Variante 2, die von der Stefansweilermühle um den „Zwerenberg“ zur bestehenden L 1084 führt, außerhalb des unter Schutz gestellten Albtraufs. Wenn bei dieser Führung kurze Tunnel erforderlich sind, dann ist für den Schwerlastverkehr die alte L 1084 zwischen Unterkochen und der Aufstiegsstrecke nach Ebnat als Nebenstrecke zu erhalten. In der Verkehrskonferenz am 22. Februar 2008 wurde andiskutiert, dass in unserer Region die B 29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen vierspurig ausgebaut werde. Die Tunnelstrecken in Schwäbisch Gmünd und Aalen sind zweispurig. Wenn der vierspurige Ausbau zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen nach 2015 erreicht sein wird, zeichnet sich ab, dass die Strecke von Aalen bis zur A 7 zum Engpass wird. Mit dem Regierungspräsidium wurde nach der Verkehrskonferenz vereinbart, welche Leistungsfähigkeitsgewinne zu erzielen sind, wenn sämtliche Anschlussstellen ab dem Rombachtunnel bis zur A 7 niveaufrei ausgeführt würden. Die Verkehrserhebungen zu diesen Untersuchungen waren im Juli dieses Jahres. Bezüglich der L 1084 ist festzustellen, dass die Verbesserungen an den Anschlüssen der Westumgehung keine signifikante Auswirkung auf die Belastung der L 1084 hat. Selbst der gerechnete Fall Sperrung der Steige für Schwerverkehr über 7,5 to bringt nur eine Entlastung von 500 Kfz bei einer für 2025 prognostizierten Grundbelastung von 8.400 Kfz.
Den Mitgliedern des Ortschaftsrates und den Zuhörern wurde noch einmal ein Lösungsansatz zur Verbesserung innerhalb des Ortsedders in Unterkochen vorgestellt. Nach dem Plan sollte eine Verlegung der Steige um bis zu 39 m auf Höhe Danziger Straße nach Norden erreicht werden. Entlang der Südseite der Ebnater Steige ab dem Anschluss Königsberger Straße bis zum Knaupes sieht der Plan einen aktiven Lärmschutz vor, der ab der Bebauung „Kronengarten“ in einer Geländemodellierung verschwinden kann. Sämtliche Zufahrten zur Ebnater Steige könnten damit geschlossen werden, um Lärmschutzlücken zu vermeiden. Die Straße „Am Viehtrieb“ wird in diesem Konzept über die im Lärmschutztrog geführte Ebnater Steige hinweg mit dem Kollmannweg verbunden. Nach der Entwurfsskizze würden Kosten in Höhe von 7,8 Mio. EUR entstehen.
Die Fraktionen im Ortschaftsrat waren sich insgesamt einig, dass ein Ausbau der Ebnater Steige noch mehr Verkehr anziehen würde. Vordringlich müsste für die Anwohner Lärmschutz entlang der Straße angebracht werden. Auch ein Verlegen der Straße nach Norden bringe für den Stadtteil Unterkochen keine Vorteile. Die Vertreter forderten, im kleinen Kreis mit Ortschaftsräten, Stadtverwaltung und dem Verkehrsplaner Brenner beratend, nach Möglichkeiten zu suchen, die allen gerecht werden kann.
Der Vertreter der Bürgerinitiative Guntram Kottwitz erinnerte an Aussagen der Industrie- und Handelskammer, dass der derzeitige Autobahnzubringer zur Anschlussstelle Aalen-Oberkochen über die Ebnater Steige angesichts der steilen und kurvenreichen Gefällstrecke nicht geeignet sei und forderte einen zukunftsträchtigen Aufstieg. Die Bürgerinitiative lehnt den Ausbau der Ebnater Steige kategorisch ab. Die Bürgerschaft habe mit 2500 Unterschriften im Jahr 2001 einen dreispurigen Ausbau der Ebnater Steige schon abgelehnt. Zudem zeigten sich die Mitglieder der Bürgerinitiative enttäuscht, dass in einem Zeitraum von 30 Jahren nichts erreicht wurde.
Ortsvorsteher Maier stellte sich vor seinen Ortschaftsrat und forderte für das weitere Vorgehen und die Zielrichtung eine Abstimmung. Die Abstimmung zeigte als politisches Signal, dass kein dreispuriger Ausbau der Ebnater Steige seine Zustimmung findet. Als Forderung beschloss der Ortschaftsrat einen Lärmschutz für die Anwohner an der Ebnater Straße.
$(text:b:2. Entgeltordnung für die neue Festhalle in Aalen-Unterkochen)$
Die neue Festhalle kann voraussichtlich im Frühjahr 2009 ihrer Bestimmung übergeben werden. Zahlreiche Anfragen über die Nutzung für gesellschaftliche Veranstaltungen liegen beim Bezirksamt Unterkochen vor. Die neue Festhalle hat eine Größe von 18 x 27 m mit einer fest eingebauten Bühne. Neben kleineren sportlichen Veranstaltungen werden insbesondere gesellschaftliche Veranstaltungen von Vereinen und Privatpersonen oder Firmen stattfinden. Die Gebühren orientieren sich an die vergleichbaren Sporthallen im Stadtgebiet. Die Aufstellung der Gebühren gliedert sich je nach Veranstaltungsart und Veranstalter. So werden unterschiedliche Gebühren erhoben für nicht gemeinnützige bzw. gemeinnützige Veranstalter. Für eine private Veranstaltung Festhalle werden Gebühren einschließlich Heizung, Bühnen- und Küchenbenützung von ca. 350 EUR anfallen.
Die Entgeltordnung richtet sich demzufolge nach der Art der Nutzung und der zeitlichen Dauer. Der Ortschaftsrat befürwortete den Entwurf der Entgeltordnung und empfahl die Zustimmung für den Verwaltungs- und Finanzausschuss der Stadt Aalen
$(text:b:3. Hallenbelegungspläne)$
Einstimmig billigte der Ortschaftsrat die von den Vereinen vorgelegten Wünsche für die Belegung der Hallen und Sportplätze.
© Stadt Aalen, 23.10.2008