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Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen

Beginn: 17:30 Uhr, Ende 19.35 Uhr (einschließlich des nicht öffentlichen Teils)

Anwesend: 11 Ortschaftsräte/-innen,
anwesend von der Verwaltung: Oberbürgermeister Gerlach, Bürgermeister Fehrenbacher, Stadtkämmerer Staiger, Herr Mahringer, Herr Müller, Frau Pommerenke, Herr Starz, Frau Stoll-Haderer, Frau Woreschk

$(text:b:1. Etatberatungen 2012 – Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung 2012)$ Nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Stadt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen. Das erste Planjahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat im Haushaltserlass 2011 am 01.03.2011 darauf hingewiesen, dass die nach der Finanzplanung im Haushaltsplan 2011 ausgewiesene Verschuldung bis zum Jahresende 2014 auf 110,8 Mio. nicht genehmigt werden kann. Von einer Kürzung der Kreditaufnahme in 2011, die geboten wäre, würde nur deshalb Abstand genommen, da diese Mittel noch zur Finanzierung der dringenden Investitionsprojekte benötigt werden. Für den Stadtbezirk Unterkochen wurde die Finanzplanung ebenfalls fortgeschrieben. Für 2012 sieht der Maßnahmenkatalog vor, dass Grundstücke im Gebiet Knöckling erworben werden. Kostenansatz über 400.000 EUR. Der Verbindungsweg Samentalweg zur L 1084 wurde in das Jahr 2016 zur Verwirklichung angesetzt. Einzelmaßnahmen sind vorgesehen von Straßenunterhaltungsmaßnahmen, wie Belagssanierung in der Breslauer Straße. Die längst geforderte und gewünschte Maßnahme Planung und Bau eines Kreisels in der Aalener Straße / Pfromäckerstraße wird erst im Zuge der Beseitigung des Bahnübergangs Wöhr erfolgen. Für das Baugebiet Langäcker ist der Endausbau der Erschließung im Jahr 2013 mit 165.000 EUR vorgesehen. Im Baugebiet Pfromäcker steht eine Erweiterung des Gebiets auch im Jahr 2013 mit 400.000 EUR an. Für das Gebiet Hungerbühl sieht die Stadtverwaltung die Verwirklichung der Maßnahme im Jahr 2013 mit 200.000 EUR vor. Der Ausbau des Radwegenetzes entlang des Kochers zum Kocherradweg kommt im Zuge der Beseitigung des Bahnübergangs Wöhr ab 2015. Für das Gebiet Heidenheimer Straße / Ebnater Steige ist eine Planungsrate mit 80.000 EUR angesetzt. Die Beseitigung des Bahnübergangs Wöhr wird erst im Jahr 2015 beginnen und die fortfolgenden Jahre dann durchgeführt. Bei der Neuanlage eines Urnengrabfeldes sind 25.000 EUR vorgesehen, für die Unterhaltung der Wege und Mauern ca. 40.000 EUR. Die Finanzplanung sieht einen Kinderspielplatz im Bereich Knöckling vor. Die Anlegung ist im Sanierungsgebiet Mühlwiesen geplant, Verwirklichung allerdings erst im Jahr 2016. Der Umbau des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz blieb in der Finanzplanung unverändert und steht nach wie vor im Jahr 2013 im Ansatz mit einem Kostenaufwand von 390.000 EUR. Im Bereich des Hochbaus plant die Verwaltung eine Generalsanierung der Außenfassade am Feuerwehrgerätehaus im Jahr 2014 mit 91.000 EUR. Die Ortschaftsräte nahmen zu der Finanzplanung der Stadt Aalen Stellung. Bei der Haushaltsplanberatung beantragten die Mitglieder des Ortschaftsrates, dass für die Sport- und Festhalle eine transportable Hebebühne beantragt wird. Ebenso sollen für die Festhalle, die dann auch in der Sporthalle verwendet werden, Stellwände beschafft werden. Diese Maßnahme beantragten die Ortschaftsräte mehrheitlich, dass sie im Haushaltsplan 2012 verwirklicht werden. Mehrheitlich stimmte der Ortschaftsrat insgesamt der Finanzplanung der Stadt Aalen zu. $(text:b:2. Bebauungsplan „Bereich Wöhrstraße, Umbau Aalener Straße und Kocherradweg“ im Planbereich 45-01 und 47-01, Plan Nr. 47-01/4 in Aalen-Unterkochen sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 47-01/4 – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB)$ Das ganze Bebauungsplangebiet liegt im Sanierungsgebiet Wöhr-/Knöcklingstraße, das im Jahr 2007 förmlich festgelegt wurde, woraus sich viele Zielvorgaben für die Planung ergeben. Im Plangebiet haben sich seit der Aufstellung des Bebauungsplanes viele Rahmenbedingungen geändert. Zum einen konnte auf einer großen Gewerbebrache, die von einer ehemaligen Metall verarbeitenden Firma hinterlassen wurde, eine neue gewerbliche Nutzung angesiedelt werden. Zum anderen wurde im Zusammenhang mit der Verlegung des Umbaus der Aalener Straße sowie der Optimierung des Verkehrs am bestehenden beschränkten Bahnübergang im Plangebiet ausführlich eine neue Erschließungslösung für den Bereich Wöhr-/Knöcklingstraße diskutiert. Dabei waren zahlreiche Belange zu berücksichtigen, unter anderem bestehende Wohnnutzung im Plangebiet und im Umfeld, Erreichbarkeit von gewerblichen Betrieben, verkehrliche Sicherheit, Bahnaspekte, Radwegeverbindungen, Aufenthaltsqualität im Sanierungsgebiet, naturräumliche Gegebenheiten, Gewässer. Das Thema Bahnübergang wurde in den letzten Jahren viel diskutiert. Im Jahr 2008 wurden dem Ortschaftsrat Unterkochen drei Varianten vorgestellt. Dieser hat sich für eine Variante ausgesprochen. Die Beschlussfassung zur Verkehrsplanung erfolgte im Gemeinderat im Oktober 2010. Diese Lösung sieht eine Verbesserung der Aalener Straße und eine Verbesserung des bestehenden beschränkten Bahnübergangs vor. Es ist beabsichtigt, diese Lösung ab dem Jahr 2015 umzusetzen. Die Stellungnahmen, die im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1994 eingegangen sind, treffen für diese Änderungen im Plangebiet nicht mehr zu. Zudem sind die Anforderungen an den Naturschutz, an Gewässer und Hochwasserschutz gestiegen. Deshalb soll für das Gebiet ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Das Plangebiet besteht aus drei Bereichen: Bereich 1: Bereich Dorfmühle und der Bereich der Verlegung des Umbaus der Aalener Straße an die Bahngleise heran. Bereich 2: Das bestehende Mischgebiet südwestlich der Bahnlinie im Bereich Wöhrstraße und Knöcklingstraße. Bereich 3: Flusslauf des Schwarzen Kochers mit begleitenden Biotopstrukturen und geplantem Kochertalradweg. Mit der Planung werden im Umfeld der Dorfmühle und im bestehenden Mischgebiet im Bereich Wöhr-/Knöcklingstraße Flächen neu geordnet, um die mit der Sanierung verfolgten Ziele zu erreichen. Durch Verbesserung, Umbau und Neubau von Erschließungsstraßen wird der Verkehr optimiert und gestalterische Verbesserungen im Straßenraum erzielt. Es entstehen neue Grünflächen mit Aufenthaltscharakter, bestehende Grünflächen werden gesichert und erlebbar gemacht. Der Weiße Kocher im Bereich der Dorfmühle soll freigelegt und renaturiert werden. Der Schwarze Kocher im Bereich Wöhr-/Knöcklingstraße soll ebenfalls renaturiert werden. Im Mischgebiet Wöhr-/Knöcklinstraße entstehen ca. fünf neue Baugrundstücke. Nördlich der Dorfmühle entsteht ein neues Baugrundstück. Parallel zum Schwarzen Kocher ist der Kochertalradweg geplant, ein wichtiges Teilstück im Radwegenetz von Aalen. Die nähere Beschreibung des gesamten Verfahrens ist auch für den Interessierten nachlesbar im Internet unter www.aalen.de. In der Diskussion sprachen sich die Ortschaftsräte für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften aus. Auch dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wurde zugestimmt. Der bestehende Aufstellungsbeschluss zwischen Aalener Straße, Knöcklingstraße und der Dauerkleingartenanlage wurde aufgehoben, soweit dieser vom Geltungsbereich des Bebauungsplans Wöhrstraße, Umbau Aalener Straße und Kocherradweg überlagert wird. Durch diesen Bebauungsplan sind angrenzende Bebauungspläne aufgehoben werden, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bereich Wöhrstraße, Umbau Aalener Straße und Kocherradweg überlagert werden. Dabei geht es um die Bebauungspläne Ortskern Unterkochen und Langäcker zwischen Himmlinger Weg, Kopernikusstraße und Aalener Straße. Die Ortschaftsräte haben dem so einstimmig zugestimmt. $(text:b:3. Bebauungsplan „Westlich der Krumme Straße“ im Planbereich 42-01, Plan Nr. 42-01/1 in Aalen-Unterkochen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 42-01/1, Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB und Satzungsbeschlüsse gemäß § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO)$ Anlass für ein Bebauungsplanverfahren: Die neuen städtebauliche Ziele im geplanten Änderungsbereich des bestehenden Bebauungsplans Ortskern Unterkochen im Bereich der Kocherstraße und Zehntscheuergasse sowie nördlich der Waldhäuser Straße machen ein Bebauungsplanverfahren im Bereich „Westlich der Krumme Straße“ erforderlich. Das Plangebiet befindet sich in der zentralen Ortslage von Unterkochen und weist eine Größe von 1.907 qm auf. Im Jahr 2010 wurden die älteren Wohngebäude Waldhäuser Straße 11, 11/1 und 13 abgebrochen. Das Bebauungsplanverfahren „Westlich der Krumme Straße“ wurde von einem künftigen Grundstückseigentümer im Plangebiet angestoßen. Um in diesem Bereich Baurecht zu schaffen, wurde zwischen dem künftigen Eigentümer und der Stadt Aalen ein städtebaulicher Vertrag über die Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Das Planungsziel sagt aus, dass in zentraler Lage in Unterkochen zusätzliche Baumöglichkeiten geschaffen werden, im Sinne einer mit der bestehenden umgebenden wohnbebauungsverträglichen Verdichtung. Neben dem im Plangebiet bestehenden Gebäude Krumme Straße Nr. 3 sieht das städtebauliche Konzept zwei Mehrfamilienwohnhäuser vor. Insgesamt sollen 15 Wohnungen entstehen, 12 davon barrierefrei. Es wurde ein besonderes Wohngebiet festgesetzt. Die Bebauungsplanänderung „Westlich der Krumme Straße“ dient dem wichtigen im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und insbesondere Maßnahmen zur Innenentwicklung sowie der Nutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen zu nutzen. Mit dieser Maßnahme wird Baulandpotential in Aalen aktiviert. In der Diskussion wurden von den Ortschaftsräten mehrere Punkte, insbesondere auch die Parkmöglichkeiten, angesprochen. Hier wurde aber deutlich, dass es sich um ein innerörtliches Baugebiet handle. Hierbei müsse man sich mit den Gegebenheiten einfach abfinden. Die Ortschaftsräte stimmten dem Bebauungsplan zu. $(text:b:4. Feststellung der Belegungspläne für den Übungsbetrieb in den städtischen Hallen und auf den städtischen Sportanlagen)$ Die Ortschaftsräte genehmigten einstimmig die Hallen- und Sportbelegungspläne für das Schuljahr 2011/2012. $(text:b:5. Bekanntgaben und Anfragen)$ Die Ortschaftsräte genehmigten des Weiteren Veranstaltungen in der Sport- und Festhalle Unterkochen.
© Stadt Aalen, 18.10.2011