Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen vom 9. Juli 2012
Beginn: 17.30 Uhr, Ende 20.50 Uhr (einschließlich des nicht öffentlichen Teils)
Anwesend: Ortsvorsteher Karl Maier und 10 Ortschaftsräte/-innen,
anwesend von der Verwaltung: Grünflächen- und Umweltamtsleiter Rudolf Kaufmann, Bezirksamtsleiter Hubert Mahringer, vom Tiefbauamt Herr Pommerenke, Zentrale Bauverwaltung und Immobilienleiter Berthold Starz, Stadtplanerin Stoll-Haderer, Stadtplanerin Woreschk
Anlass für ein Bebauungsplan-Verfahren:
Im Bereich Pfromäcker in Unterkochen sind im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Aalen geplante Bauflächen dargestellt. Nachdem sich im Laufe verschiedener Planungen für dieses Gebiet gezeigt hat, dass das ursprünglich beabsichtigte Mischgebiet, mit Wohnen- und mischgebietsverträglichem Gewerbe, im Erweiterungsbereich Pfromäcker nicht mit allen Interessen in der Umgebung vereinbar ist, mussten neue Lösungsansätze für die Ortsentwicklung an dieser Stelle gesucht werden. Mit der Entwicklung eines eingeschränkten Gewerbegebietes sollen im Stadtbezirk Unterkochen neue Baumöglichkeiten geschaffen werden.
In einem eingeschränkten Gewerbegebiet sind nur solche Gewerbebetriebe zulässig, die auch in einem Mischgebiet zugelassen werden können, nämlich Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Damit sind sie mit angrenzenden Wohngebieten vereinbar.
Seit vergangenem Jahr gibt es vier Interessenten für den Bereich des „Eingeschränkten Gewerbegebiets“, weshalb das Bebauungsplanverfahren nun fortgeführt wird, um baldmöglichst Baurecht zu schaffen. Das Konzept von Prof. Dr. Aminde vom 30.09.2002, das dem Aufstellungsbeschluss zugrunde liegt, sah in der verlängerten Pfromäckerstraße einen Kreisverkehr mit zwei Stichstraßen nach Norden und Süden vor, sowie eine Erschließungsstraße, die in die im Flächennutzungsplan dargestellte geplante Wohnbaufläche im Osten führt. Nach eine Prüfung des Tiefbauamtes hat sich gezeigt, dass aufgrund der Topographie ein Kreisverkehr nicht möglich ist. Aus diesem Grund war es notwendig die Erschließungsplanung und das städtebauliche Konzept zu überarbeiten.
Der seit 1992 bestehende rechtskräftige Bebauungsplan „Gewerbegebiet Pfromäcker“ (Plan Nr. 40-04/3) wird durch den erweiterten Bebauungsplan „Gewerbegebiet Pfromäcker“ (Plan Nr. 40-04/5) komplett überlagert. Zum einen ist im Einmündungsbereich Pfromäckerstraße / Aalener Straße ein Kreisverkehr geplant, zum anderen wurde die im bestehenden Bebauungsplan „Gewerbegebiet Pfromäcker“ festgesetzte Erschließung abweichend vom Bebauungsplan realisiert. In diesen Bereichen wird der Bebauungsplan angepasst, sowie das Planungsrecht für den Kreisverkehr in der Aalener Straße geschaffen (siehe Kapitel „ Städtebauliches Konzept, Anlage A).
Planungsziel:
Mit dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Pfromäcker“ soll das Planungsrecht für eingeschränkt gewerbliche Grundstücke im östlichen Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Pfromäcker im Norden von Unterkochen geschaffen werden. Der östliche Erweiterungsbereich des Bebauungsplans weist eine Größe von ca. 3,37 ha auf. Die gesamte Gebietsgröße des Gewerbegebiets Pfromäcker beträgt ca. 7,34 ha.
Im bestehenden Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet Pfromäcker“ (Plan Nr. 40-04/3), der vom neuen Bebauungsplan vollständig überlagert wird, sollen u.a. die vom Bebauungsplan abweichend entstandenen Erschließungsstraßen im Gewerbegebiet, und die geplante neue Straßenplanung im Bebauungsplan festgesetzt werden.
Planungsstand:
Der Aufstellungsbeschluss für das „Eingeschränkte Gewerbegebiet Pfromäcker II“ wurde am 28.11.2002 im Gemeinderat gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand am 17.02.2003 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Dezember 2002/ Januar 2003 durchgeführt. Es sind keine ablehnenden Stellungnahmen zum geplanten Baugebiet eingegangen.
Die Fraktionen im Ortschaftsrat begrüßten, dass nun der lang gehegte Wunsch im Gebiet „Pfromäcker“ aufgegriffen wurde, für gewerblich Bauinteressierten Baumöglichkeiten zu schaffen. Für diese Bebauung sind die rechtlichen Formalitäten zu schaffen. Der aufgeführte Beschlussantrag wurde von den Ortschaftsräten einstimmig gebilligt.
© Stadt Aalen, 02.08.2012