Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen vom 8. April 2013
Anwesend Ortsvorsteher Karl Maier und 12 Ortschaftsräte/-innen,
anwesend von der Stadtverwaltung: Stadtplanerin Ingrid Stoll-Haderer, Stadtplanerin Rosemarie Woreschk, Bezirksamtsleiter Hubert Mahringer.
Beginn: 17.30 Uhr, Ende 19.15 Uhr (einschließlich des nicht öffentlichen Teils)
1. Bebauungsplan „Gewerbegebiet Pfromäcker“ im Planbereich 40-04 und 40-02, Plan Nr. 40-04/5 in Aalen-Unterkochen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 40-04/5 – Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB – 2. Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
Im Bereich Pfromäcker in Unterkochen sind im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Aalen geplante Bauflächen dargestellt. Nachdem sich im Laufe verschiedener Planungen für dieses Gebiet gezeigt hat, das ursprünglich beabsichtigte Mischgebiet mit Wohnen und mischgebietsverträglichem Gewerbe im Erweiterungsbereich Pfromäcker nicht mit allen Interessen der Umgebung vereinbar ist, mussten neue Lösungsansätze für die Ortsentwicklung an dieser Stelle gesucht werden. Mit der Entwicklung eines eingeschränkten Gewerbegebietes sollen im Stadtbezirk Unterkochen neue Baumöglichkeiten geschaffen werden. Zulässig wären somit künftige Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes für das Gewerbegebiet Pfromäcker wurden verschiedene Stellungnahmen vorgebracht, die teilweise zu Planungsänderungen führten. Hierunter gehörten die zusätzlichen Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, Zulassen von Pultdächern in einem Teilbereich der Planung, Änderung des Maßes der baulichen Nutzung im Erweiterungsbereich des Hotels und der Höhenbegrenzung auf Grund einer geänderten Erweiterungsplanung und Änderung einer Ausgleichsfläche. Die Grundzüge der Planung sind dadurch nicht berührt. Ebenso führen die beschriebenen Änderungen nicht zu einem Anpassungsbedarf im Flächennutzungsplan. Eine erneute Auslegung ist daher für diese Planungsstufe nicht erforderlich. Im Planungsziel wird angegeben, dass außer der geplanten Hotelerweiterung es noch weitere Interessenten für das Baugebiet gibt, weshalb hier baldmöglichst Baurecht geschaffen werden soll. Neben der Schaffung gewerblicher Flächen ist auch das Erschließungskonzept für das gesamte Gewerbegebiet Pfromäcker von großer Bedeutung. Aus diesem Grunde wird das bestehende Gewerbegebiet in die Überplanung einbezogen. Hierbei spielt vor allem die Anbindung an die Aalener Straße eine große Rolle. Dies hängt mit dem geforderten Kreisverkehr zusammen. Insgesamt hat sich der Ortschaftsrat Unterkochen neun Mal mit diesem Themenbereich seit dem Jahre 2002 befasst. Auch der Gemeinderat und der ATUS haben mehrfach über dieses Gebiet Beratungen geführt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand bereits im Februar 2003 statt. Während der Auslegungszeit vom 22.08.2012 bis 24.09.2012 sind Stellungnahmen eingegangen. Das Ergebnis der Prüfung liegt zwischenzeitlich auch vor. So hat unter anderem der Landesnaturschutzverband und Arbeitskreis Naturschutz Ostwürttemberg darauf hingewiesen, dass dies zu einer weiteren Landschaftsversiegelung führe. Wertvolles Ackerland gehe dabei verloren. Eine Realisierung soll erst nach Ausschöpfung aller in Aalen vorhandenen Gebietsreserven erfolgen. Es wird auch befürchtet, dass die Verschärfung der Beeinträchtigungen der Bevölkerung durch Lärm und Abgasemissionen in Unterkochen zunehme.
Ergebnis der Prüfung und Abwägungsvorschlag war, dass mit der Entwicklung eines eingeschränkten Gewerbegebietes im Stadtbezirk Unterkochen neue Baumöglichkeiten geschaffen werden. In einem eingeschränkten Gewerbegebiet sind nur solche Gewerbegebiete zulässig, die auch in einem Mischgebiet zugelassen werden können. Damit sind sie mit angrenzendem Wohngebiet vereinbar. Die Forderung, dass das Gebiet erst realisiert werden soll, nachdem zuerst die vorhandenen Industriebrachen in Aalen überplant und saniert werden, ist nicht möglich, da zwei bestehende Betriebe im bestehenden Gewerbegebiet erweitern möchten. Diese möchten ihre flächenmäßige Erweiterung im direkten räumlichen Anschluss an die bestehenden Betriebe vornehmen. Aus diesen Gründen kann eine Änderung des Bebauungsplanes nicht erfolgen.
Altlasten und Bodenschutz
Das Kapitel Altlasten in der Begründung wird entsprechend angepasst, da die Altablagerungen außerhalb des Bebauungsplangebietes sich befinden. Die Landwirtschaft hat zu diesem Bebauungsplan mitgeteilt, dass ausschließlich landwirtschaftliche Flächen, die in der Flurbilanz als Vorrangstufe 2 bewertet sind, betroffen sind. Der westliche Teil des Planungsgebietes umfasst das bestehende Gewerbegebiet Pfromäcker. Das Plangebiet ist bislang noch unbebaut. Die in der ersten Auslegung vorgesehene Ausgleichsmaßnahme M auf dem städtischen Flurstück 1204 und die Ausgleichsmaßnahme M 4 auf dem ebenfalls städtischen Flurstück 335 werden in Abstimmung mit der Landwirtschaft, und insbesondere mit dem Landwirt, der diese Flächen gepachtet hat, nicht als Ausgleichsfläche heran gezogen. Von einem Einwender kam die Anregung, Pultdächer im Gebiet zuzulassen. Hier wurde eine Bebauungsplanänderung vorgenommen, dass im inneren Bereich des Gewerbegebietes Pultdächer möglich sind.
Die bauliche Nutzung sieht vor, dass im bestehenden Bebauungsplan festgesetzte Grundflächen- und Geschossflächenzahlen unverändert bleiben. Für das Gewerbegebiet gilt die Grundflächenzahl von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 1,8. Für das eingeschränkte Gewerbegebiet ist eine Grundflächenzahl von 0,6 und eine Geschossflächenzahl von 1,2 festgesetzt, im Bereich des bestehenden Hotelbetriebes eine Gfz von 1,8.
In der Beratung waren sich die Ortschaftsräte darüber einig, dass der bestehende Wendehammer in der vorgelegten Planung zu klein ausgelegt wurde. Hier wurde eine erneute Erarbeitung erwünscht, dass möglicherweise auch größere Fahrzeuge eine Wendemöglichkeit in diesem Gebiet haben. Deshalb erfolgte keine Beschlussfassung, sondern wird erneut voraussichtlich im Mai im Ortschaftsrat beraten.
2. Bebauungsplan „Änderung der Zweckbestimmung und Aufteilung der Verkehrsflächen der Bebauungspläne Plan Nr. 43-01/1, Plan Nr. 40-01 und Plan Nr. 42-01“ in den Planbereichen 40-01, 42-01 und 43-01, Plan Nr. 40-01/2 in Aalen-Unterkochen – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 bzw. 13 a BauGB – 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
Anlass für Bebauungsplanverfahren und Planungsziel ist, dass im Zentrum von Unterkochen die Flächen für die verkehrsberuhigten Bereiche sowie die Aufteilung der Verkehrsflächen, das heißt Gehwege, Fahrbahn und Fußweg, durch die Festsetzungen in den bestehenden Bebauungsplänen in diesem Bereich gewidmet werden. Wenn sich im Laufe der Zeit zur Zweckbestimmung und Aufteilung der Verkehrsflächen Änderungswünsche ergeben, kann die Widmung der Flächen nicht ordnungsrechtlich gemäß § 5 Straßengesetz Baden-Württemberg geändert werden, da dies eine Änderung, einen Verstoß gegen den Bebauungsplan darstellt. Im Bereich des Rathausplatzes sollen nördlich des Gasthauses Adler die bestehenden Stellplätze Richtung Rathausplatz erweitert werden. Dieser vorgesehene Erweiterungsbereich ragt in den Bereich der im Bebauungsplan festgesetzten Fußgängerzone. Aus diesem Grund ist es erforderlich, den Bebauungsplan in diesem Bereich zu ändern. Da in der Nachbarschaft zu diesem Bebauungsplan ebenfalls zwei Bebauungspläne in direktem räumlichen Zusammenhang liegen, bei denen die Zweckbestimmung und Aufteilung der Verkehrsflächen im Bebauungsplan festgesetzt ist, sollen mit der geplanten Änderung die drei rechtskräftigen Bebauungspläne dahingehend geändert werden, dass die Zweckbestimmung der Verkehrsflächen in den gesamten drei Plangebieten komplett aufgehoben wird. Die geplante Festsetzung für diese Flächen ist Verkehrsfläche mit unverbindlicher Aufteilung und Zweckbestimmung der Verkehrsflächen. Danach können die Verkehrsflächen flexibler gewidmet werden. Alle anderen Festsetzungen der Bebauungspläne bleiben dadurch unberührt. Nach eingehender Beratung stimmte der Ortschaftsrat diesem Vorgehen so zu. Damit ist die Möglichkeit gegeben, dass der Bebauungsplan keine Regelung vorgibt, wie diese Stellplätze aussehen sollen und müssen.
Diesem Vorgehen stimmte der Ortschaftsrat einstimmig zu.
3. Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Aalen, Abteilung Unterkochen
Der Ortschaftsrat stimmte der Wahl von Herrn Roland Babel zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Aalen, Abteilung Unterkochen, einstimmig zu.
(Text: Hubert Mahringer)
© Stadt Aalen, 11.04.2013