Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen vom 24. Oktober 2011
Beginn: 17:30 Uhr, Ende 20.05 Uhr (einschließlich des nicht öffentlichen Teils)
Anwesend: Ortsvorsteher Karl Maier und 10 Ortschaftsräte/-innen,
anwesend von der Verwaltung: Erste Bürgermeisterin Jutta Heim-Wenzler, Hubert Mahringer, Stefan Pommerenke vom Tiefbauamt
Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2003 ist die Ortsumfahrung Ebnat (B 29a) als "neues Vorhaben" im vordringlichen Bedarf beinhaltet, der Ausbau der Ebnater Steige (heutige L 1084) als "neues Vorhaben mit Planungsrecht" ist im weiteren Bedarf aufgeführt.
Im Mai 2011 fand das Jahresgespräch zwischen Vertretern des Regierungspräsidiums Stuttgart und der Stadtverwaltung unter Anwesenheit von Frau Heim-Wenzler sowie den Ortsvorstehern Maier (Unterkochen) und Traub (Ebnat) statt. In diesem Rahmen wurde auch das weitere Vorgehen der Projekte Ortsumfahrung (OU) Ebnat und Ausbau der Ebnater Steige, auf der Grundlage des vom Gemeinderat und Ortschaftsrat beschlossenen Konzepts, thematisiert. Laut Aussage des Regierungspräsidiums Stuttgart werden die beiden Maßnahmen nicht separat betrachtet sondern als gemeinsame Maßnahme "B 29a". Konkret bedeutet dies, dass bei Nicht-Umstufung der Ebnater Steige auch die OU Ebnat nicht im vordringlichen Bedarf bleiben wird.
Maßgeblich für diese Sichtweise ist die Netzverknüpfung im Bundesverkehrswegenetz. Der Bund fordert ein durchgängiges und logisch strukturiertes Verkehrswegenetz. Das heißt, dass niedriger klassifizierte Netze auf höher klassifizierten Netzen aufbauen. Streckenbeginn und –ende schließen an einen klassifizierten Knotenpunkt an. Der Bau der B 29a mit anschließender Fortführung als L 1084 erfüllt diese Kriterien nicht. Vielmehr besteht die Forderung, dass die geplante B 29a an den bestehenden Bundesstraßen- (B 29 beim Verteiler "Aalener Brezel") und Bundesautobahnknotenpunkt (BAB 7, Anschlussstelle "Aalen / Westhausen") anschließt.
Ein weiteres vom Bund verfolgtes Ziel ist es, nach Realisierung der B 29a, die B 19 ab Anschluss Unterkochen in Richtung Süden abzustufen. Dieser Schritt ist damit zu erklären, dass damit nicht zwei quasi parallele Trassen (BAB 7 und B 19) vom Bund zu unterhalten sind.
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist bestrebt die beiden Maßnahmen (Ausbau der Ebnater Steige und OU Ebnat) zusammen anzugehen und als eine gemeinsame Maßnahme im vordringlichen Bedarf unterzubringen. Allerdings besteht bei negativer Beschlusslage bzw. bei Nicht-Umstufung der L 1084 keine Aussicht auf Realisierung.
Eine verlässliche Aussage für den weiteren zeitlichen Ablauf kann zum jetzigen Zeitpunkt auch bei positiver Beschlusslage nicht genannt werden, da der landschaftspflegerische Begleitplan für die OU Ebnat aus finanziellen Gründen seitens des Regierungspräsidiums verschoben wurde. Des Weiteren sind in der kommunalen mittelfristigen Finanzplanung die notwendigen Mittel für die Umweltverträglichkeitsprüfung Ebnater Steige nicht mehr beinhaltet.
Der Beschlussvorschlag lautete einen Grundsatzbeschluss zur Umstufung der Ebnater Steige (L 1084) als Gesamtmaßnahme mit der Ortsumfahrung Ebnat zur B 29a.
Nach Aussage der Verwaltung kann die Ortsumfahrung Ebnat und die neue Trasse der Ebnater Steige nur funktionieren, wenn beide Straßen den Rang einer Bundesstraße bekommen. Dies war die klare Aussage des Regierungspräsidiums. Somit könne die Umfahrung Ebnat nur zusammen mit einer dann hoch gestuften Ebnater Steige, also einer Bundesstraße, verwirklicht werden.
Die Ortschaftsräte äußerten, dass sie einer Höherstufung von der Landesstraße zu einer Bundesstraße nicht zustimmen werden. Zwischenzeitlich sind seit der ersten Planung über 35 Jahre vergangen. In Erinnerung brachten die Ortschaftsräte, dass im Jahr 2009 der Unterkochener Ortschaftsrat einer neuen Trasse für die Ebnater Steige mit weniger Lärm und Emissionen bereits zugestimmt habe. Hierbei war Grundlage ein Entwurf der Ingenieurgesellschaft von Dr. Manfred Brenner. Zum damaligen Zeitpunkt war eine Höherstufung kein Thema. Probleme sehen die Ortschaftsräte mit der Fertigstellung des Gmünder Tunnels, der Umfahrung Mögglingens und dem vierspurigen Ausbau der Bundesstraße 29 zwischen Essingen und Mögglingen. Nach Fertigstellung dieser Bauwerke werde ein immens höherer Verkehr erwartet. Voraussetzung für weitere Gespräche und einer möglichen Umwidmung kann dann erfolgen, wenn auch die Stadt Aalen bestimmte Aufgaben erledige. Hierzu legten die Ortschaftsräte folgenden Beschlussvorschlag vor, der dann auch mehrheitlich seine Zustimmung fand.
Die Option zur Aufstufung der L 1084 zur Bundesstraße 29a könne sich der Ortschaftsrat vorstellen. Bevor einer solchen Entscheidung zugestimmt werde, dass zunächst 1. der Ausbau der L 1084 (Ebnater Steige) auf der von der Ingenieurgesellschaft Dr. Manfred Brenner vorgelegten Konzeption erfolgen soll.
Der Ortschaftsrat beantragte 2., dass die notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von 80.000 EUR für eine Umweltverträglichkeitsprüfung in die Mittelfristige Finanzplanung mit aufgenommen werden müssen.
3. Es müsse zeitnah eine Konzeption erarbeitet werden, dass verkehrslenkende Maßnahmen insbesondere zu einer Entlastung des Schwerlastverkehrs erfolgen soll. Dies müsse dem Ortschaftsrat vorgelegt werden.
Wenn all diese Bedingungen erfüllt werden, könne die Sache weiter auf den Weg gebracht werden, so der Ortschaftsrat Unterkochen in seiner Abstimmung.
Des Weiteren genehmigten die Ortschaftsräte zahlreiche Veranstaltungen in der Sport- und Festhalle.
© Stadt Aalen, 31.10.2011