Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen vom 22. Oktober 2007
Beginn: 17:30 Uhr, Ende 20:35 Uhr
Anwesend: Ortsvorsteher Maier und 9 Ortschaftsräte/-innen,
außerdem anwesend: Stadtrat Dr. Schäfauer
anwesend von der Verwaltung: Bürgermeister Steinbach, Herr Overmann vom Stadtmessungsamt sowie Herr Saup als Vertreter der Stadtwerke
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Ortsvorsteher Maier den Geschäftsführer Dr. Axel Nickel und den Leiter der Abteilung Umweltschutz bei der Firma Lindenfarb Dr. Ronald Eiser begrüßen. Anlass für diesen Tagesordnungspunkt war, dass immer wieder Klagen der Bürger über die Abluft der Firma Lindenfarb bei den Gemeindeverantwortlichen vorgetragen wurden.
Ortsvorsteher Karl Maier berichtete, zu diesem Beratungspunkt habe ein Anwohner aus der Zillerrieser Straße den Mitgliedern des Ortschaftsrates einige Äpfel mitgebracht. Klagen gegen die Abluft haben sich in den letzten Wochen und Monaten gehäuft und sind dem Bezirksamt zugetragen worden. Akut konnte am selben Tag festgestellt werden, dass erhebliche dunkle Rauchwolken vom Firmengelände in die Luft aufgestiegen sind. Der Stadtbezirk lebt mit der Industrie und die Industrie lebt mit den Bürgern. Beide müssen miteinander verträglich leben. Auf Grund der Vorkommnisse werde der Standpunkt vertreten, dass ein gewisser Handlungsbedarf angezeigt ist. Die Bürger haben ein Recht auf saubere Luft und das Recht auf das Einhalten von gesetzlichen Immissionen. Die Mandatsträger befinden sich hier in einer sogenannten Wächterfunktion. Ortsvorsteher und Bezirksamt haben auf die Vorkommnisse reagiert und sich schriftlich an das Landratsamt und an die Geschäftsleitung der Firma Lindenfarb gewandt. Zuständig für den Bereich der Firma Lindenfarb aus behördlicher Sicht ist zwischenzeitlich das Regierungspräsidium Baden-Württemberg. Das Regierungspräsidium hat zu diesem Vorgang zwischenzeitlich schriftlich Stellung genommen. Darin wird bekundet, dass die entsprechenden Vorgaben nicht immer eingehalten wurden. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass der Betrieb seine Anlagen erweitern und modernisieren möchte. Dabei sollen die vorhandenen Abluftanlagen nach dem vorhandenen Stand der Technik verbessert werden. Gespräche über dieses Anliegen wurden mit der Stadtverwaltung Aalen geführt. Im Interesse aller Beteiligten werde nach einer beiderseitigen guten und vernünftigen Lösung gesucht.
Dr. Nickel, Geschäftsführer der Firma Lindenfarb, erläutert aus Sicht der Geschäftsleitung die Problematik der Abluft. Die Problematik zwischen Anrainern und Betrieb werde gesehen. Die Firma Lindenfarb habe in der Umwelttechnik eine Vorreiterrolle übernommen. Die Firma habe viele Entwicklungen mitgetragen. Der Betrieb selbst bekomme Ware von den Kunden gestellt und müsse diese verarbeiten. Durchgeführt werde die Textilveredlung. Die Ware ist mit Präparationen behandelt. Der Betrieb habe die ihm gestellten Auflagen erfüllt. Um entsprechende Investitionen zu tätigen, müsse einerseits das Betriebsergebnis stimmen. Dies war in den letzten Jahren nicht immer so. So konnte nur das getan werden, was finanziell auch möglich war. Durch die derzeit verbesserte wirtschaftliche Situation könne entsprechend wieder investiert werden. Der Betrieb plane eine Erweiterung und eine Verbesserung der Abluftanlagen.
Dr. Ronald Eiser, Leiter der Abteilung Umweltschutz bei der Firma Lindenfarb, erläuterte den Ortschaftsräten und den Zuhörern die aktuellen Messwerte. Der Betrieb könne im Bereich der Textilhilfsmittel Einfluss nehmen, nicht jedoch im Bereich der vorgegebenen und gelieferten Textilien.
Die Ortschaftsräte bemerkten in den Diskussionsbeiträgen, dass bei anhaltender Fortdauer der Problematik sich möglicherweise eine Bürgerinitiative bilden könne. Die Forderungen gingen auch dahingehend, dass die Verantwortlichen der Firma Lindenfarb zur Verbesserung der gesamten Problematik beitragen müssen, um eine bessere Lebensqualität zu erreichen. Ein gutes Miteinander ist für die Vertreter der Ortschaftsräte wichtig. Allerdings dürfe nicht verkannt werden, dass die Bevölkerung auch aufbegehre, wenn es Probleme gibt, denn jeder richtet sich nach seiner Nase und seine Augen, was wahrgenommen und was sichtbar erkannt werde.
Aktuell informierte der Vertreter der Stadtwerke Herr Saup, dass der Qualm am selbigen Tag auf ein Steuerungsdefekt in der Kesselanlage zurückzuführen war. Seitens der Verwaltung wurde geäußert, dass durch die Abluft keine gesundheitlichen Gifte in die Umwelt gelangen.
Die Geschäftsleitung der Firma Lindenfarb informierte die Anwesenden auch darüber, dass die gesetzlichen Vorgaben es erlauben, dass jährlich 10 % der Arbeitszeit = 876 Stunden entsprechende Abluft abgegeben werden könne. Dies entspreche den gesetzlichen Vorgaben, die von allen Betrieben einzuhalten sind. Diese Vorgaberichtlinie wurde bislang nie übertroffen. Die bislang getätigten Investitionen werden ihre Fortsetzung erfahren, um sich den Bedürfnissen des Marktes und der Bevölkerung zu richten. Darüber hinaus wurde informiert, dass die Firma mit über 30 Auszubildenden und 50 neu geschaffenen Arbeitsplätzen auch ein Beitrag für den Wirtschaftsstandort Aalen und insbesondere den Teilort Unterkochen gebracht habe.
Der Ortschaftsrat nahm von dem Bericht der Firmenleitung, die darüber hinaus informierte, einen beabsichtigten größeren Erweiterungsbau zu tätigen, Kenntnis.
§(text:b:2. Anordnung einer Baulandumlegung im künftigen Geltungsbereich des im Vorentwurf vorliegenden Bebauungsplans „Hungerbühl“, Plan Nr. 43-03/8, Gemarkung und Flur Unterkochen)§
Der Gemeinderat hat am 28. Juli 2005 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Hungerbühl“ gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplansverfahren fand am 18. Oktober 2005 statt. Wenn im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Grundstücke, die im Hinblick auf die beabsichtigte Nutzung nach Lage, Form und Größe unzweckmäßig gestaltet sind, ist eine Grundstücksneuordnung erforderlich. Die Umstrukturierung erfolgt in der Regel in einem Baulandumlegungsverfahren, das in den §§ 45 bis 79 Baugesetzbuch geregelt ist. Das Umlegungsverfahren kann auch eingeleitet werden, wenn für den Bebauungsplan lediglich der Aufstellungsbeschluss gefasst ist. Im gesamten Gebiet stimmen die bestehenden Besitz- und Eigentumsverhältnisse nicht mit den Planungszielen überein. Mit den Hauptbeteiligten wurden bereits Gespräche geführt. Im Moment fehlt noch eine privatrechtliche Regelung. Da der Haupteigentümer der jetzigen Flächen seit mehreren Jahren keine Mitwirkungsbereitschaft zeigt, ist die Baulandumlegung nach den §§ 45 bis 79 BBauG das angemessene Bodenordnungsinstrument zur Planrealisierung. Sie wird nach dem BBauG von einer Gemeinde in Eigenverantwortung dann angeordnet, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplans erforderlich ist.
Die Anordnung bezeichnet das vorgesehene Umlegungsgebiet. Ausreichend ist, wenn bei der Anordnung auch einen im Verfahren befindlichen Bebauungsplan hingewiesen wird.
Mit der Anordnung wird zum Ausdruck gebracht, dass in dem bezeichneten Gebiet eine Umlegung zur Verwirklichung der Planung erforderlich ist, dass also keine anderen Mittel zur Verfügung stehen, um die vorhandene Eigentumsstruktur auf die Planung auszurichten. Die Umlegungsanordnung enthält einen Auftrag, tätig zu werden an die Stelle, die die Baulandumlegung durchzuführen hat.
Da die städtebauliche Planung noch im Entwurfsstadium ist und verfeinert werden muss, wird die Umlegungsanordnung im weitmöglichsten Umfang angesetzt. Somit stimmt das Umlegungsanordnungsgebiet nicht gänzlich mit der Fläche überein, für die der Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Nach Vorlage des Bebauungsplanentwurfes wird die endgültige Abgrenzung des Umlegungsgebietes im Umlegungsbeschluss durch den Umlegungsausschuss erfolgen.
In der Aussprache plädierten die Ortschaftsräte für die Anordnung einer Baulandumlegung im künftigen Geltungsbereich. Grundlage dafür ist, in Unterkochen für die Eigenentwicklung Bauplätze den Bauinteressierten zur Verfügung zu stellen. Deutlich wurde darauf hingewiesen, dass auf freiwilliger Basis eine Einigung immer erzielt werden könne. Einige Grundstückseigentümer haben bereits ihr Signal zur Mitwirkung erteilt. Erklärtes Ziel der Kommunalpolitiker war, den stetigen Rückgang an Einwohnern durch die Zurverfügungstellung von neuem Bauland entsprechend gegenzusteuern. So habe der Stadtbezirk über 1.600 Einwohner in den letzten 20 Jahren verloren. Diese Entwicklung könne nur durch eine Baulandentwicklung gestoppt und entsprechend gegengewirkt werden. Bereits vor fünf Jahren hat die Verwaltung zusammen mit dem Gemeinde- und Ortschaftsrat festgelegt, das Baugebiet „Hungerbühl“ stelle als eine der wenigen Baugebiete in Unterkochen ein größeres Entwicklungspotential dar. Neben fürsprechenden Ausführungen traten auch entsprechende Fragen über die Größe und Notwendigkeit des Baugebiets auf.
Bei zwei Enthaltungen sprach sich der Ortschaftsrat mehrheitlich für die Anordnung einer Baulandumlegung im künftigen Geltungsbereich des im Vorentwurf vorliegenden Bebauungsplans „Hungerbühl“ aus. Danach wird zum Zwecke der Erschließung von Bauland gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch die Baulandumlegung angeordnet. Die Durchführung obliegt dem ständigen Umlegungsausschuss des Gemeinderats der Stadt Aalen. Die Deckung der entstehenden Kosten für Ausgleichsleistungen und Minderzuteilungen sind im städtischen Haushaltsplan entsprechend abzudecken. Auch die Vermessungsgebühren sind im Rahmen des Umlegungsverfahrens aus der Abschöpfung des Umlegungsvorteils herführenden Einnahmen zu begleichen.
§(text:b:3. Feststellung der Belegungspläne 2008 für den Übungsbetrieb in den städtischen Hallen und auf den Sportanlagen in Aalen-Unterkochen)§
Der Ortschaftsrat genehmigte ohne Aussprache die vorliegenden Belegungspläne für die Sporthalle und die Gymnastikhalle bei der Friedensschule sowie das Häselbachstadion und den Sportplatz am Kocherursprung.
§(text:b:4. Bekanntgaben und Anfragen)§
Wochenmarkt Unterkochen
Die Verwaltung berichtete, dass der Wochenmarkt in Unterkochen durch die Beendigung der Tätigkeit von Marktbeschicker Andreas Stark der Markt insgesamt verkleinert wurde. Auf Bemühen des Bezirksamtes habe sich ein interessierter Marktbeschicker aus Aalen gefunden, der ab 9. November 2007 mit Gemüse, Obst und sonstigen Früchten den Markt in Unterkochen jeweils freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr beschicken wird.
© Stadt Aalen, 26.10.2007