Suche schließen

Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen vom 2. März 2009

Beginn: 17.30 Uhr, Ende 19.35 Uhr (einschließlich des nicht öffentlichen Teils)

Anwesend: Ortsvorsteher Maier und 11 Ortschaftsräte/-innen, abwesend: 2
außerdem anwesend: Stadtrat Dr. Schäfauer

anwesend von der Verwaltung: Stadtplanerin Stoll-Haderer und Frau Woreschk

$(text:b:1. Bebauungsplan „Hungerbühl“ in den Planbereichen 43-03 und 43-04, Plan Nr. 43-03/8 vom 10.02.2009 in Aalen-Unterkochen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 43-03/8 und 28. FNP-Änderung im „Bereich Hungerbühl“, 1. Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB)$ Der Ortschaftsrat und Gemeinderat als auch die Verwaltung beschäftigen sich bereits seit dem Jahr 2002 mit diesem Baugebiet. Der Planungsanlass dazu war, dass die zukünftige Siedlungsentwicklung von Unterkochen stark eingeschränkt ist. Die Wohnbevölkerung nahm vom Jahr 1979 bis zum Jahr 2009 um ca. 1200 Einwohner ab. Stand am 01.01.2009 4.993 Einwohner. Da Unterkochen infrastrukturell sehr gut ausgestattet ist, gefährdet eine noch weitere abnehmende Einwohnerzahl die Auslastung der vorhandenen Infrastruktur. Da das geplante Wohnbaugebiet Pfromäcker auf Jahre hinaus nicht mehr finanzierbar ist, verbleibt der Bereich Hungerbühl im Flächennutzungsplan als letzte ausgewiesene Wohnbaufläche. In diesem Gebiet soll ein neues Wohngebiet entwickelt werden. Das Baugebiet beträgt insgesamt 3,7 ha. Durch die Anlage stellen die Festlegungen der zulässigen Dachformen und Dachneigungen sowie zur Höhenentwicklung der Gebäude wesentliche Festsetzungen im gültigen Bebauungsplan dar. Zum einen sollen den künftigen Bauherren eine große Freiheit hinsichtlich der möglichen Dachformen und Dachneigungen gewährt werden, um eine gegenseitige Verschattung zu vermeiden. Zudem müssen sie den Schutz des Ortsbildes berücksichtigen, da das Baugebiet den südöstlichen Ortsrand neu definiert. Das Baugebiet Hungerbühl soll zu einem attraktiven Neubaugebiet geschaffen werden, indem ca. 45 Einzelhäuser realisiert werden können. Vorteile in diesem Baugebiet sind die direkte und weitere Nachbarschaft zu Schul- und Sporteinrichtungen, die Nähe zu Erholungseinrichtungen und Wegen in die freie Landschaft. Das Plangebiet stellt sich als unbebauten Nordhang dar, der an der südlichen Planungsgrenze am höchsten ist. Auf einer Strecke bis 170 m fällt das Gelände um ca. 17 m. Die geplante Wohnbaufläche für das Baugebiet Hungerbühl würde bei einer gesamten Bebauung insgesamt 3,26 ha Wohnbaufläche, 0,10 ha Grünfläche, also einen bestimmten Bereich für Straßen und Ver- und Entsorgungsflächen verwendet werden. Die Erschließung erfolgt über die Verlängerung der von der Waldhäuser Straße abzweigenden Erschließungsstraße, die im Norden der Sporthalle verläuft. Diese schließt sich im Osten des Plangebiets an die Gemeindeverbindungsstraße nach Glashütte an und bildet somit einen Ring. Auf Grund der Ortsrandlage und der Topographie des Plangebietes ist der harmonisch landschaftlichen Einbindung ein hoher Stellenwert einzuräumen. Die Festsetzungen zum Aufbau, Höhenentwicklung der Gebäude und Dachformen dienen zum einen dem Schutz des Ortsbildes und der Landschaft, gewähren auf der anderen Seite dem Bauherren so viel Freiheit als möglich. Die städtebaulichen Daten, allgemeines Wohngebiet 39,840 qm abzüglich bestehender Feldweg im Süden des Plangebietes sowie der südlich angrenzenden Entwässerungsmulde wird ein bereinigtes Bruttobauland von 33.699 qm zur Verfügung stehen. Danach beträgt die Wohnbaufläche 22.900 qm, Spielplatz 993 qm, Grünanlage mit kleinen Spielstationen 650 qm, Verkehrsfläche, Gesamtfahrbahn Gehwege, Parkfläche 6.162 qm. Mit der vorgeschlagenen Grundstückseinteilung können im Wohngebiet insgesamt ca. 45 Gebäude entstehen. Die Fraktionen im Ortschaftsrat sehen dieses Baugebiet als eines der wenig realisierbaren Flächen. Das Baugebiet habe für die Bauinteressierten auch entsprechende Vorteile. Insbesondere die Nähe zu den Schulen und den Freizeiteinrichtungen sowie im Erholungsbereich. Nach den vorgelegten Plänen wurde auf mögliche Veränderungen bzw. Verbesserungen hingewiesen. So war unter anderem der Vorschlag, einen Ringverkehr in diesem Baugebiet einzurichten. Dies wurde jedoch von der Verwaltung abgelehnt, da es sich eben um ein reines Wohngebiet handelt. Große Freiheiten und Vorteile für den Bauinteressierten sehen die Ortschaftsräte in der Höhenfestlegung. Hier habe der Bauinteressierte vielfache Möglichkeiten, um seine persönlichen Wünsche und Zielsetzungen zu verwirklichen. Bei Abwägung aller Vor- und Nachteile für ein Baugebiet werde die Möglichkeit für eine positive Entwicklung des Stadtbezirks gesehen. Ein Appell galt durchweg an die Grundstückseigentümer bei der Baulandentwicklung mitzuwirken und für eine bauliche Entwicklung mit einzutreten. Für den ersten Schritt der Bauphase werde geplant, zunächst eine Häuserzeile zu ermöglichen. Der Ortschaftsrat stimmte einstimmig dafür, dass Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung nach den vorgelegten Plänen gebilligt werden. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil sowie der Entwurf zur Satzung über örtliche Bauvorschriften, wie Begründung zum Bebauungsplan und der Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan werden auf die Dauer eines Monats noch öffentlich ausgelegt. Die Bürgerschaft wird hierüber noch informiert. $(text:b:2. Straßen- und Gehwegunterhaltungsprogramm 2009)$ Ortsvorsteher Maier informiert über den Beschluss des Gemeinderates, dass im Jahr 2009 verschiedene kleinere Unterhaltungsmaßnahmen bei den Straßen und Gehwegen durchgeführt werden. So soll unter anderem am Himmlinger Weg zwischen Aalener Straße und Merowingerweg eine Verbesserung der Situation erfolgen. Bordsteine und Rabatte werden ausgewechselt sowie der Straßen- und Gehwegbelag verbessert mit einem Kostenaufwand von 44.300 EUR. Bei der Heidenheimer Straße zur Einmündung Kollmannweg erfolgen kleinere Arbeiten mit einem Aufwand von 1.300 EUR, im Kollmannweg plant die Verwaltung Straße und Gehweg bei der Einmündung Heidenheimer Straße eine Verbesserung mit einem Aufwand von 5.125 EUR. In der Zehntscheuergasse und Kochergasse erfolgen kleinere Unterhaltungsmaßnahmen, ebenso in der Kocherstraße bei der Busbucht, Robert-Koch-Straße und in der Färberstraße. Hier sind kleinere Flickarbeiten vorgesehen. Der Gesamtaufwand für den Stadtbezirk Unterkochen im Jahr 2009 wird mit 70.200 EUR angesetzt. $(text:b:3. Veranstaltungen in der Sport- und Festhalle Unterkochen)$ Der Ortschaftsrat genehmigte die beantragten Veranstaltungen in der Sport- und Festhalle ab dem 2. Halbjahr des Jahres 2009. Sowohl Festhalle und Sporthalle sind entsprechend belegt. (Text: Hubert Mahringer)
© Stadt Aalen, 09.03.2009