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Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen vom 10. April 2006

Beginn: 17.30 Uhr, Ende 20.45 Uhr (einschließlich des nicht öffentlichen Teils)

Anwesend: Ortsvorsteher Maier und 12 Ortschaftsräte/-innen
sowie Herr Stadtrat Brenner, Herr Stadtrat Rehm und Herr Stadtrat Dr. Schäfauer, ferner von der Stadtverwaltung: Herr Bürgermeister Steinbach, Herren Fuerst, Funk, Rettenmaier, Schmid, Wanner

$(text:b:1. Betriebsoptimierung für den Bau- und Grünflächenbetrieb)$ Aus wirtschaftlichen Gründen wird der Tagesordnungspunkt „Betriebsoptimierung für den Bau- und Grünflächenbetrieb“ vorgezogen. In seiner Einleitung geht Herr Ortsvorsteher Maier auf die Bestimmungen des Eingemeindungsvertrages aus dem Jahr 1973 ein. Im Geiste dieses Eingemeindungsvertrages erwartet der Ortsvorsteher ein gegenseitiges vertrauenswürdiges Verhältnis zwischen dem Stadtbezirk Unterkochen und der Kernstadt Aalen. Er stellt insbesondere die hervorragende Leistungsfähigkeit des Teams des Unterkochener Bauhofes hervor. Für ihn ist es nicht nachvollziehbar, ohne Not diese motivierte Einheit zu zerschlagen. Herr Bürgermeister Steinbach bittet um den Austausch sachlicher Argumente. Die Leitung des Bauhofes und er sind nicht angetreten, um Politik zu betreiben, sondern um in sachlicher Art und Weise über eine mögliche Zentralisierung der Bauhöfe zu diskutieren. Die hierzu vorgelegten Fakten wurden im Rahmen einer Arbeitsgruppe, welche vom Gemeinderat im Oktober 2005 eingerichtet wurde, unter seiner Federführung auf den Tisch gelegt. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sind in der Sitzungsvorlage zusammengefasst. Der Arbeitskreis hat in zwei Sitzungen am 19.12.2005 und am 06.02.2006 alle Bauhofeinrichtungen besichtigt und die Organisationsform, die technischen Möglichkeiten und die erzielbaren Einsparungen ausführlich diskutiert. Für die innere Organisation der Verwaltung ist nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg der Oberbürgermeister zuständig. Er regelt die Organisation der Stadtverwaltung. Diese Aufgaben können ihm vom Gemeinderat auch nicht entzogen werden. Deshalb kann eine Verpflichtung, die der örtlichen Verwaltung zugehörigen Einrichtungen aufrecht zu erhalten und nicht zu verändern, auch wenn sie in einem Eingemeindungsvertrag enthalten sind, daran nichts ändern. Dies bedeutet, dass die Einrichtung und die Organisation der örtlichen Verwaltung in der pflichtgemäßen Entscheidung des jeweiligen Leiters der Verwaltung liegt. Herr Bürgermeister Steinbach geht insbesondere auf die Erwartung des Bürgers an den Bauhof ein und unterstreicht ebenfalls die hervorragende Arbeit des Unterkochener Bauhofteams. Er erinnert an die Diskussion aus dem Jahr 1995 über eine mögliche Privatisierung des Aalener Bauhofes. Auf Grund von organisatorischen Änderungen erfolgt nunmehr seit 1997 eine zentrale Steuerung auch des Unterkochener Bauhofes durch die Zentrale im Aalener Bauhof. Dem Arbeitskreis geht es ausschließlich um die Optimierung des Betriebes, so wie dies tägliche Praxis bei allen Unternehmen in der Privatwirtschaft ist. Der Einfluss der Ortschaften wird durch eine sogenannte Ortsvorsteherkonferenz nicht nur gewahrt, sondern darüber hinaus erweitert. In der Zuständigkeit dieser Ortsvorsteherkonferenz liegt künftig neben dem Flickprogramm für die Ortschaft auch die Gewässerunterhaltung sowie die Gebäudeunterhaltung. Insofern werden hier Kompetenzen des Gemeinderates auf die Ortsvorsteher übertragen. Herr Fürst erläutert den aktuellen Zustand und die aktuelle Organisation und die Fahrzeugkonzeption. Er berichtet darüber, dass künftig Spezialtrupps für die Bereiche Hochbau, Tiefbau und Grünpflege in den jeweiligen Fachbereichen in Aalen gebildet werden können. Für die Ortschaften ist weiterhin der Kundenbetreuer Herr Schmid in allen Bereichen Ansprechpartner. Herr Schmid erläutert das derzeitige Auftragswesen und den derzeitigen Zustand für die Abwicklung des Bauhofprogrammes. Herr Bürgermeister Steinbach ergänzt, dass auf Grund der Zentralisierung der Bauhöfe jährlich rund 300.000 EUR eingespart werden können, welche zum Abbau von Schulden oder aber für Investitionen bzw. andere Projekte auch in den Ortschaften eingesetzt werden könnten. Aus der Mitte des Ortschaftsrates werden erhebliche Bedenken gegen die Zentralisierung des Unterkochener Bauhofes vorgebracht. Ziel müsse es sein, das Beste für den Bürger zu erreichen und dezentrale Strukturen zu erhalten. Bei einer möglichen Auflösung des Unterkochener Bauhofes wäre auch die Auflösung des GOA-Stützpunktes verbunden. Der Ortschaftsrat spricht sich einhellig dafür aus, die Kompetenzen des Unterkochener Bauhofes zu stärken und weitere Zuständigkeiten/Aufgaben auf ihn zu übertragen. Der Ortschaftsrat wünscht sich ein glasklares Bekenntnis der Verwaltung zum Eingemeindungsvertrag – sofern dieses Bekenntnis nicht vorhanden ist, scheint es sinnvoll, Unterkochen in die Selbstständigkeit zu entlassen. Das Gremium kündigt für den Fall der Zentralisierung des Unterkochener Bauhofes den Klageweg an. Nach rund zweieinhalbstündiger Diskussion lehnt der Ortschaftsrat Unterkochen die Vorschläge über die Zentralisierung des Bau- und Grünflächenbetriebes einstimmig ab. $(text:b:2. Änderung der Entgeltordnungen für die städtischen Turn- und Sporthallen bei Sportveranstaltungen der örtlichen gemeinnützigen Veranstalter für eintrittsfreie Schüler- und Jugendveranstaltungen, Lehrgänge, Stützpunkttraining eines Sportfachverbandes sowie eintrittsfreie Aktivenveranstaltungen Aalener Vereine, sofern es sich um Pflicht- bzw. Rundenspiele handelt, die von einem Sportfachverband angesetzt sind)$ Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert der Leiter des Schul-, Sport- und Kulturamtes der Stadt Aalen, Herr Funk, dass die Sporthalle in Unterkochen als Betrieb gewerblicher Art geführt wird, weil damit einerseits erhebliche Vorsteuerabzüge aus den Investitionen der letzten Jahre beim Finanzamt geltend gemacht werden konnten und andererseits nur relativ geringe Umsatzsteuerbeträge abzuführen waren. Die Art und Weise der Besteuerung von Sport- und Mehrzweckhallen ist durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom 31. Mai 2001 geändert worden. Nach einer bis zum 31.12.2004 laufenden Übergangsfrist gelten nunmehr sowohl bei der Umsatzbesteuerung als auch beim Vorsteuerabzug andere Regelungen. Dies bedeutet, dass zukünftig sämtliche Überlassungen der Sporthalle Unterkochen einschließlich des Schul- und Vereinssports umsatzsteuerpflichtig sind. Das bedeutet, das für die bisher mietfreien Schüler- und Jugendveranstaltungen, Lehrgänge, das Stützpunkttraining sowie eintrittsfreie Aktivenveranstaltungen der Aalener Vereine (sofern es sich um von einem Sportfachverband angesetzte Pflicht- bzw. Pokalspiele handelt) künftig ebenfalls Mietentgelte erhoben werden. Ergebnis von mehreren Gesprächen mit der Finanzverwaltung ist letztendlich ein Mietentgelt von 1,90 EUR netto pro Stunde und Übungseinheit. Bei einer Benutzungsdauer von fünf Stunden liegen die Mietkosten damit bei 35 EUR. Künftig verzichtet die Stadt Aalen bei den genannten Veranstaltungen auf die Erhebung einer Gebühr für die Warmluftheizung, insofern verläuft die Änderung der Entgeltordnung bei einer Nutzungsdauer bis zu fünf Stunden kostenneutral für die Vereine. Mit dem Hinweis, dass auch bei den Vereinen und damit beim Ehrenamt die Schmerzgrenze für weitere Gebührenerhöhungen erreicht sei, stimmt der Ortschaftsrat einstimmig der Änderung der Entgeltordnung für die Sporthalle in Unterkochen zu. Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Gemeinderat der Stadt Aalen erfolgt die Änderung ab dem 1. April 2006. $(text:b:3. Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Aalen, Abteilung Unterkochen)$ Der Ortschaftsrat stimmt einstimmig der Wahl von Herrn Stephan Stütz zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Aalen, Abteilung Unterkochen, nach dem Feuerwehrgesetz und der Feuerwehrsatzung der Stadt Aalen zu. Der Ortschaftsrat ist der Auffassung, dass Herr Stephan Stütz auf Grund seines großen Engagements und seines vorbildlichen Einsatzes eine hohe Akzeptanz bei der Unterkochener Feuerwehr genießt und zollt der Feuerwehr insgesamt ein großes Kompliment. $(text:b:4. Genehmigung von Veranstaltungen in der Sporthalle Unterkochen im zweiten Halbjahr 2006 sowie im Jahr 2007)$ Das Bezirksamt Unterkochen hat in enger Abstimmung mit den Vereinen die Termine für das zweite Halbjahr 2006 in der Sporthalle abgestimmt. Die eingegangenen Anfragen für sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen wurden geprüft und die vorhandenen Terminüberschneidungen im Einvernehmen mit den Vereinen und Organisationen ausgeräumt. Die einzelnen Veranstaltungen werden künftig auch im „Kocherburgboten“ unter der Rubrik Veranstaltungen veröffentlicht. In der nächsten Zusammenkunft des Bezirksamtes Unterkochen unter der Leitung von Herrn Wanner mit den Vereinsvorständen im Naturfreundehaus Brand werden die weiteren Termine des zweiten Halbjahres 2006 und 2007 abgestimmt. Der Ortschaftsrat genehmigt einstimmig die geplanten Veranstaltungen in der Sporthalle Unterkochen und ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen von Veranstaltungen mit den betroffenen Veranstaltern durchzuführen. H. Wanner
© Stadt Aalen, 13.04.2006