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Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 15. April 2015

1. Friedhofsgebäude Ebnat
Entscheidung über Erweiterung der Überdachung Friedhofsgebäude Ebnat

Im Rahmen der Haushaltsanmeldungen wurde von der Ortschaftsverwaltung der Bedarf einer Überdachung zwischen der offenen Aussegnungshalle und dem offenen Flachbau angemeldet. Die Notwendigkeit begründet sich dahingehend, dass bei schlechtem Wetter die Trauernden während der Abkündigung im Freien stehen und den Niederschlägen ausgesetzt sind. Hierfür wurden von der Gebäudewirtschaft folgende Varianten vorgestellt.

Variante 1:
Verlängerung des bestehenden Satteldaches bis zum Flachbau mit auskragendem Dachvorsprung. Einbau eines Glaselements an der offenen Ostseite des Flachbaus sowie Einbau eines Türelements an der Südseite als Windschutz. Die Asphaltfläche soll im gesamten Bereich der Erweiterung Dach und Flachbau durch einen Pflasterbelag ersetzt werden. Die Gesamtkosten der Variante 1 belaufen sich auf ca. 90.000 Euro.

Variante 2:
Verlängerung des Flachdaches bis zur offenen Aussegnungshalle, ansonsten adäquat Variante 1. Die Gesamtkosten der Variante 2 betragen ca. 55.000 Euro.

Variante 3:
Ausführung eines Lamellendaches. Diese Variante wird vom Fachamt aus technischen Gründen (hoher Wartungsaufwand, Gefahr bei Frost, hohe Lärmentwicklung bei Schlagregen etc.) nicht empfohlen. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 80.000 Euro

Die Mittel für die Umsetzung sollen im Haushalt für das Jahr 2016 angemeldet werden und haben keine finanziellen Auswirkungen im Jahr 2015.

Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat sprach sich einstimmig für die Variante 1 aus, diese soll für den Haushalt 2016 angemeldet werden. Wenn im laufenden Haushaltsjahr allerdings noch über Restmittel verfügt werden kann, kann noch 2015 mit der Maßnahme begonnen werden. Außerdem sollen noch Ergänzungsmaßnahmen  geprüft werden, die in diesem Zusammenhang nach Möglichkeit  mit verwirklicht werden sollten:  Ein neuer Bodenbelag für die Aussegnungshalle, die Anschaffung von Stühlen für Beerdigungen und eine Schiebetür statt eines Glaselements.

2. Aspekte zur Unechten Teilortswahl in Aalen-Ebnat

Ein Vertreter der Stadtverwaltung informierte den Ortschaftsrat zunächst über folgende Aspekte der unechten Teilortswahl:

  • In 40 % der Gemeinden und Städte, in denen die unechte Teilortswahl im Zuge der Kommunalreform eingeführt worden ist, wird diese noch praktiziert.
  • Eine Umfrage des Städtetags 2007 hatte zum Ergebnis, dass nach Abschaffung der unechten Teilortswahl in 55 % der Gemeinden weiterhin alle Wohnbezirke vertreten waren. In 21 % war ein Wohnbezirk nicht vertreten, in den restlichen 24 % waren zwei oder mehr Wohnbezirke nicht mehr vertreten.
  • Die Wohnbezirkspräsenz ist das Ergebnis einer demokratischen Wahl aller Wählerinnen und Wähler in der jeweiligen Ortschaft, abhängig von der Bewerberlage.
  • Sicherung garantierter Sitze für Wohnbezirke im Ortschaftsrat, Interessen aller Wohnbezirke sind im Ortschaftsrat gewahrt
  • Zusammenwachsen von Ortsteilen/Wohnbezirken nach der Gebietsreform in den 1970er Jahren
  • Unterstützt Umsetzung der Eingliederungsverträge
  • Vereinfachtes Wahlverfahren
  • Integration aller Wohnbezirke zu einer Ortschaft ist gelungen
  • Gleichberechtigung aller Wohnbezirke und ihrer Bürgerinnen und Bürger herstellen
  • Schwieriger werdende Kandidatensuche in allen Wohnbezirken
  • Wählerwille der Bürgerinnen und Bürger im jeweiligen Wohnbezirk nicht unbedingt wiedergegeben
  • In Ortschaften mit unechter Teilortswahl landesdurchschnittlich doppelt soviel ungültige Stimmen/ Stimmzettel als in Ortschaften ohne unechte Teilortswahl

In Aalen gibt es die die Unechte Teilortswahl in den Stadtbezirken Ebnat, Dewangen, Waldhausen und Wasseralfingen. Der Städtetag Baden-Württemberg hat eine Diskussion über dieses Thema initiiert, wobei die Stadtverwaltung hierzu keine Empfehlung abgibt, jeder Ortschaftsrat kann ohne Zwang über die Beibehaltung bzw. Abschaffung der Unechten Teilortswahl diskutieren. Der Wunsch auf deren Abschaffung hätte allerdings eine Hauptsatzungsänderung und einen Gemeinderatsbeschluss zur Folge. 

Im Ortschaftsrat Ebnat war man sich einig, dass die Unechte Teilortswahl beibehalten werden soll. Solange man engagierte Ortschaftsräte in den Teilorten findet, die die spezielle Ortskenntnis in das Gremium des Ortschaftsrates einbringen, besteht kein Grund, darauf zu verzichten. Allerdings sollte man die Bürgerinnen und Bürger besser über das Wahlverfahren informieren, z.B. über das örtliche Mitteilungsblatt, damit die Zahl der ungültigen Stimmen deutlich reduziert wird.

3. Bekanntgaben und Anfragen

Die L-Bank hat einen Teilbetrag von 106.192,85 € des bewilligten ELR-Zuschusses von insgesamt 280.400 € für die Gestaltung der Ebnater Ortsmitte an die Stadt überwiesen. Der noch verfügbare Restzuschuss ist dieses Jahr abzurechnen.

Die Voraussetzungen für die Abrechnung des Erschließungsbeitrags für das Baugebiet Beckenwiesen liegen noch immer nicht vor, obwohl die Erschließungsanlagen zwischenzeitlich bautechnisch endgültig hergestellt sind. Eine Bebauungsplanänderung zur Zuordnung von Eingriffsgrundstücken ist nach Auffassung der Gemeindeprüfungsanstalt erforderlich. Die Stadt strebt aber eine Absprache mit dieser Behörde sowie dem Rechtsamt an, um den Erschließungsbeitrag rechtssicher ohne Bebauungsplanänderung noch in diesem Jahr abrechnen zu können.  

Im südlichen Bereich des Schäfweges wird eine Schwelle zur Geschwindigkeitsreduzierung eingebaut.

Auf Instandsetzungsbedarf am Festplatz wurde hingewiesen.

© Stadt Aalen, 02.01.2015