Berechtigungsnachweis zum Befahren der Fußgängerzone zu einem Stellplatz / einer Garage
Ist ein Stellplatz bzw. eine Garage baurechtlich genehmigt und der Eigentümer / Mieter möchte zu diesem Stellplatz / dieser Garage außerhalb der Andienungszeiten in die Fußgänger einfahren, benötigt er einen Berechtigungsnachweis.
Antragstellung:
persönlich
benötigte Unterlagen:
Eigentumsnachweis, Personalausweis oder Mietvertrag
Gebühr: 28 Euro
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
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