Zur Wahrung der Transparenz von Vergabeverfahren gibt die Stadt Aalen im Anschluss an folgende Vergabeverfahren für Bau- , Liefer- und Dienstleistungsaufträge:
Angaben über die erteilten Aufträge nach den Bestimmungen des § 20 Abs. 3 VOB/A und § 19 Abs. 2 VOL/A wie folgt bekannt: