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Beirat von Menschen mit Behinderungen (BmB)

Die am 03.05.2008 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention stärkt die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen deutlich. Die Konvention trifft Aussagen zu allen Lebensbereichen, beispielsweise zu Bildung, Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Familie, Freizeit, Kultur, Freiheit und Sicherheit der Person, Meinungsfreiheit sowie politischer Teilhabe. Für all diese Bereiche fordert die UN-Konvention die Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

Auf dem Bild sind die Mitglieder des Beirats von Menschen mit Behinderungen (BmB) zu sehen.
Mitglieder des Beirats von Menschen mit Behinderungen (BmB) (© Stadt Aalen)

Auch Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention und das dazu gehörige Fakultativprotokoll ohne Einschränkung angenommen und somit bildet die Konvention seit März 2009 eine verbindliche Grundlage für die deutsche Behindertenpolitik. Auch die Kommune muss daher Ihre Dienstleistungen nach den Grundsätzen der Inklusion anbieten und in ihrem Zuständigkeitsbereich Barrierefreiheit realisieren.

Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben und die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums nachhaltig zu verbessern wurde zusammen mit der Agendagruppe "Aalen barrierefrei" und anderen Vereinen und Trägern der Behindertenhilfe am 20. April 2010 ein Beirat von Menschen mit Behinderungen gegründet. Der Beirat von Menschen mit Behinderungen ist ein ehrenamtliches, unabhängiges und nicht weisungsgebunden tätiges Gremium zur Wahrnehmung der Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Aalen.

Stimmberechtigte Mitglieder sind:

  • 10 Vertreter/innen aus Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen
  • 1 Vertreter/in der Selbsthilfegruppen
  • Vertreter/innen des Gemeinderates
  • 3 Vertreter/innen aus der Gruppe der Einrichtungen und Einrichtungsträger
  • 5 Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Aalen

Nicht-stimmberechtigte Mitglieder sind:

  • Der/die Baubürgermeister/in
  • Der/die Sozialbürgermeister/in
  • Vertreter/in von Dezernat II (Bauverwaltung)
  • Vertreter/in von Dezernat III (Allgemeine Verwaltung)
  • Beauftragte für Bürgerschaftliches Engagement
  • Vertreter/in der Behindertenkoordination des Landkreises

Aufgabe des Beirats von Menschen mit Behinderungen ist es, die Interessen von Menschen mit Behinderungen gegenüber der Stadtverwaltung, ihrer Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe im Sinne einer stärkeren Selbstbestimmung und Eigenständigkeit bei der Teilnahme am öffentlichen Leben zu vertreten. Der Beirat berät und unterstützt den Gemeinderat, seine Ausschüsse und die Verwaltung in allen wichtigen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen und deren Interessen betreffen. Er soll bei allen Angelegenheiten, die die Belange der behinderten Einwohner/innen der Stadt Aalen und ihren Teilorten berühren, gehört werden.

Beratungsinhalte können sein:

  1. die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen (Bildung, Arbeit, Freizeit, Sport, Kultur, Mobilität und Wohnen) 
  2. die barrierefreie Gestaltung, Ausstattung und Pflege öffentlicher Gebäude, Anlagen und Verkehrsräume, sowie des öffentlichen Verkehrs
  3. Fragen sozialer Leistungen für Menschen mit Behinderungen 
  4. Angelegenheiten der Behinderten- und integrativen Einrichtungen und der ambulanten Dienste,

soweit diese in der Zuständigkeit der Stadt Aalen liegen.

Die Vertreter aus Dezernat II und III werden je nach Tagesordnung für jede Sitzung neu festgelegt. Die Geschäftsführung des Beirats liegt bei der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement.

Kontakt und weitere Informationen:

Sprecher des Beirates von Menschen mit Behinderung

Martin Kleinke
E-Mail: bmb-aalen@outlook.com

Alexandra Argauer
E-Mail: bmb-aalen@outlook.com

Geschäftsführung

Stadt Aalen

Amt für Soziales, Jugend und Familie
Dorothee Bosch
Marktplatz 30
73430 Aalen

Telefon: 07361 52-1244
E-Mail: inklusion@aalen.de