Die am 03.05.2008 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention stärkt die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen deutlich. Die Konvention trifft Aussagen zu allen Lebensbereichen, beispielsweise zu Bildung, Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Familie, Freizeit, Kultur, Freiheit und Sicherheit der Person, Meinungsfreiheit sowie politischer Teilhabe. Für all diese Bereiche fordert die UN-Konvention die Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Auch Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention und das dazu gehörige Fakultativprotokoll ohne Einschränkung angenommen und somit bildet die Konvention seit März 2009 eine verbindliche Grundlage für die deutsche Behindertenpolitik. Auch die Kommune muss daher Ihre Dienstleistungen nach den Grundsätzen der Inklusion anbieten und in ihrem Zuständigkeitsbereich Barrierefreiheit realisieren.
Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben und die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums nachhaltig zu verbessern wurde zusammen mit der Agendagruppe "Aalen barrierefrei" und anderen Vereinen und Trägern der Behindertenhilfe am 20. April 2010 ein Beirat von Menschen mit Behinderungen gegründet. Der Beirat von Menschen mit Behinderungen ist ein ehrenamtliches, unabhängiges und nicht weisungsgebunden tätiges Gremium zur Wahrnehmung der Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Aalen.
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
Nicht-stimmberechtigte Mitglieder sind:
Aufgabe des Beirats von Menschen mit Behinderungen ist es, die Interessen von Menschen mit Behinderungen gegenüber der Stadtverwaltung, ihrer Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe im Sinne einer stärkeren Selbstbestimmung und Eigenständigkeit bei der Teilnahme am öffentlichen Leben zu vertreten. Der Beirat berät und unterstützt den Gemeinderat, seine Ausschüsse und die Verwaltung in allen wichtigen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen und deren Interessen betreffen. Er soll bei allen Angelegenheiten, die die Belange der behinderten Einwohner/innen der Stadt Aalen und ihren Teilorten berühren, gehört werden.
soweit diese in der Zuständigkeit der Stadt Aalen liegen.
Die Vertreter aus Dezernat II und III werden je nach Tagesordnung für jede Sitzung neu festgelegt. Die Geschäftsführung des Beirats liegt bei der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement.
Sprecher des Beirates von Menschen mit Behinderung
Martin Kleinke
E-Mail: bmb-aalen@outlook.com
Alexandra Argauer
E-Mail: bmb-aalen@outlook.com
Geschäftsführung
Stadt Aalen
Amt für Soziales, Jugend und Familie
Dorothee Bosch
Marktplatz 30
73430 Aalen
Telefon: 07361 52-1244
E-Mail: inklusion@aalen.de