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Beginn des Zensus 2022

Der Zensus 2022 steht in den Startlöchern. Ab dem 16. Mai 2022 beginnen auch in der Stadt Aalen die Befragungen.

Auf dem Bild ist das Türschild der Zensus-Erhebungsstelle 2022 zu sehen.
(© Stadt Aalen)

Ab dem 16. Mai 2022 wird bundesweit der Zensus 2022 durchgeführt. Hierbei wird ermittelt wie viele Menschen in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde wohnen, wo sie arbeiten und wie sie leben.     
Die Daten bilden die Grundlage für Entscheidungen über den Bedarf an Schulen, Altenheimen, öffentlichen Verkehrsmitteln, etc. Der Zensus wirkt sich somit direkt auf die jeweiligen Gemeinden, Städte und Landkreise aus. Die ermittelten Bevölkerungszahlen haben allerdings auch Einfluss auf die Einteilung der Wahlkreise und die Stimmenverteilung der Länder im Bundesrat, aber auch auf den Länderfinanzausgleich, die Berechnungen für EU-Fördermittel und die Verteilung von Steuermitteln.

Beim Zensus 2022 handelt es sich um einen registergestützten Zensus. Dies bedeutet, dass die benötigten Daten aus unterschiedlichen Verwaltungen wie z.B. der Meldebehörde ermittelt werden. Die Daten können allerdings auf Grund von Weg- oder Umzügen Fehler aufweisen. Daher werden zusätzlich noch Bürger*Innen befragt, die vom Landesamt für Statistik nach einem Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Etwas mehr als 10% der Einwohner*Innen in Deutschland werden befragt, für Aalen wurden ungefähr 5100 Bürger*Innen ausgewählt. Dies entspricht ca. 1000 Anschriften.     

In Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Pflegeheime, Flüchtlingsunterkünfte) findet eine Vollerhebung statt. Hier werden folglich alle Bewohner*Innen befragt. Bei Gemeinschaftsunterkünften übernimmt die Heimleitung in der Regel die Befragung. 

Die Befragung bezieht sich auf die jeweilige Situation am Stichtag, den 15.05.2022. Sie beginnt am 16.05.2022 und endet Anfang August. Die Teilnahme ist verpflichtend. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftrage führen die Befragung durch. Für die Stadt Aalen sind im Durchführungszeitraum 47 Interviewer*Innen im Einsatz. Sie wurden für die verantwortungsvolle Tätigkeit von der Zensus-Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit verpflichtet.

Sollten Sie als sogenannte auskunftspflichtige Person ausgewählt worden sein, wird sich ein/e Interviewer*In direkt mit Ihnen in Verbindung. Die erstmalige Kontaktaufnahme erfolgt schriftlich. Dabei wird Ihnen ein Termin für die Befragung mitgeteilt. Am Tag der Befragung erscheint der/die Erhebungsbeauftragte persönlich bei Ihnen und führt einen Teil der Befragung mit Ihnen durch. Der zweite Teil der Befragung kann online durchgeführt werden oder mit Hilfe der Erhebungsbeauftragten. 

Der Fragebogen umfasst unter anderem Fragen zu Ihrem Alter, dem Geschlecht, Ihrer Staatsangehörigkeit, der aktuellen Wohnsituation, Ihrem Bildungsstand und der aktuellen beruflichen Situation. 
Grundsätzlich hat bei den Erhebungsstellen und bei dem Landesamt für Statistik der Datenschutz höchste Priorität. Dies bedeutet vor allem, dass alle Daten stets verschlüsselt übermittelt, die personenidentifizierenden Daten zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht und Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, sondern nur im Rahmen des Zensus entsprechend bearbeitet werden. 

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zum Zensus 2022 haben, dürfen Sie sich gerne an die Zensus-Erhebungsstelle der Stadt Aalen wenden unter zensus@aalen.de oder unter den Rufnummern 07361 52-2342 und 07361 52-2338.

Weitere Informationen sind unter aalen.de/zensus2022 zu finden.

© Stadt Aalen, 09.05.2022