Beflaggung
Wo wird beflaggt?
Grundsätzlich nur bei Dienstgebäuden. Dienstgebäude ist der jeweilige Sitz der Verwaltung, das heißt das Rathaus Aalen und in den Stadtbezirken die Bezirksämter und Geschäftsstellen. Nicht unter diesen Begriff fallen Schulen, Turnhallen, Museen, Kindergärten, die Stadthalle usw.
Was ist bei der Beflaggung zu beachten?
Die Beflaggung beginnt bei Tagesanbruch, jedoch nicht vor 7 Uhr morgens, und endet bei Sonnenuntergang. Erstreckt sich die Beflaggung über mehrere Tage, so ist die Flagge bei Sonnentuntergang einzuholen und am Morgen wieder zu hissen.
Bei besonderen Anlässen können die Flaggen nach Sonnenuntergang gesetzt bleiben, wenn und solange sie angestrahlt werden.
Sollen neben der Bundesflagge andere Flaggen gesetzt werden, gilt - vom Innern des Gebäudes mit dem Blick zur Straße von rechts nach links gesehen - folgende Reihenfolge:
Flaggen ausländischer Staaten in alphabetischer Reihenfolge, Europaflagge, Bundesflagge, Landesflagge, Flagge der Gemeinde.
Wann ist zu beflaggen?
27. Januar | Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus | Halbmastbeflaggung | Bundesflagge / Europaflagge |
1. Mai | Tag der Arbeit | Normalbeflaggung | Bundesflagge |
9. Mai | Europatag | Normalbeflaggung | Bundesflagge / Europaflagge |
23. Mai | Verkündung des Grundgesetzes | Normalbeflaggung | Bundesflagge |
17. Juni | Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR am 17. Juni 1953 | Normalbeflaggung | Bundesflagge |
20. Juni | Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung | Normalbeflaggung | Bundesflagge |
20. Juli | Jahrestag des Attentats auf Adolf Hitler | Normalbeflaggung | Bundesflagge |
3. Oktober | Tag der Deutschen Einheit | Normalbeflaggung | Bundesflagge |
2. Sonntag vor Advent | Volkstrauertag | Halbmastbeflaggung | Bundesflagge / Europaflagge |
Wahl zum Deutschen Bundestag | Normalbeflaggung | Bundesflagge | |
Wahl zum Europäischen Parlament | Normalbeflaggung | Bundesflagge / Europaflagge |
Bei Wahlen muss vor allen Gebäuden, in denen sich Wahllokale befinden, beflaggt werden.
Beflaggung aus besonderen Anlässen
Der Ministerpräsident kann aus besonderen Anlässen zusätzliche Beflaggungen anordnen. Die Anordnung wird in der bw-Woche (früher: Staatsanzeiger) veröffentlicht. In besonders eiligen Fällen wird sie telefonisch, per Fax oder E-Mail oder durch Presse- und Rundfunk bekannt gegeben. Eine Beflaggung aus örtlichen Anlässen wird vom Oberbürgermeister angeordnet und kann dabei auch auf Nicht-Dienstgebäude ausgedehnt werden.
Trauerbeflaggung
Grundsätzlich ist bei Trauerbeflaggung beispielsweise am Volkstrauertag auf halbmast zu setzen. Die Flagge wird zunächst vorgehisst und anschließend auf halbmast gesetzt. Soweit Flaggen nicht auf halbmast gesetzt werden können, sind sie links und rechts je mit einem Trauerflor zu versehen.
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung