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Bebauungsplan / Beteiligung der Öffentlichkeit Albaufstieg Ebnater Straße – Heidenheimer Straße

Aufstellung
eines Bebauungsplanes „Albaufstieg Ebnater Straße – Heidenheimer Straße“ im Planbereich 43-02, Plan Nr. 43-02 in Aalen-Unterkochen und
einer Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 43-02

(© Stadt Aalen)

Der Gemeinderat der Stadt Aalen hat in seiner Sitzung am 07.05.2015 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Albaufstieg Ebnater Straße – Heidenheimer Straße im Planbereich 43-02, Plan Nr. 43-02 und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet 43-02 beschlossen.

Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wurde zugestimmt (Stand 16.02.2015).

Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen (FNP) ist im Bereich „Albaufstieg Ebnater Straße – Heidenheimer Straße" im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 2 BauGB zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen.

Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden

Folgende Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes /der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 43-02 überlagert werden:

  • Plan Nr. 40-02/2, „Änderung des Bebauungsplans Ortskern Unterkochen zwischen Aalener Straße und Bahnlinie", genehmigt/ in Kraft seit 21.08.1986

  • Plan Nr. 40-01/2, „Änderung der Zweckbestimmung und Aufteilung der Verkehrsflächen der Bebauungspläne Nr. 43-01/1, 40-01 und 42-01", genehmigt/ in Kraft seit 24.10.2013

  • Plan Nr. XLIV-01, „Steinschelle", genehmigt/ in Kraft seit: 06.07.1951

  • Plan Nr. XLIII-02, „Kirchberg-Südhang", genehmigt/ in Kraft seit: 18.01.1958

  • Plan Nr. XLIV-01/2, „Ebnater Straße", genehmigt/ in Kraft seit: 14.06.1956

  • Plan Nr. XLIV-01/9, „Ebnater Straße - Am Viehtrieb (Begrenzung der Bebauung durch Erweiterung der Bauverbotsflächen)", genehmigt/ in Kraft seit 07.03.1963

Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, Planungsalternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll die Öffentlichkeit

am Montag, 2. November 2015 um 18.30 Uhr

in der Festhalle Unterkochen

Waldhäuser Straße 102/1, 73432 Aalen-Unterkochen

unterrichtet werden.

Interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Diese Bürgeranhörung ist zugleich auch eine öffentliche Informationsveranstaltung für die B29 und B29a, zu der die Bürgerinnen und Bürger noch separat eingeladen werden.

Stadtverwaltung Aalen

 

 

Thilo Rentschler

Oberbürgermeister

© Stadt Aalen, 15.10.2015