Bebauungsplan 09-03/1 und 114. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Bohnensträßle“ in Aalen-Weststadt

Auf dem Bild ist der Lageplan vom Bebauungsplan 09-03/1 und 114. FNP-Änderung ?Gewerbegebiet Bohnensträßle? in Aalen-Weststadt zu sehen.
Bebauungsplan 09-03/1 und 114. FNP-Änderung "Gewerbegebiet Bohnensträßle" in Aalen-Weststadt (© Stadt Aalen)
Zeitraum der Beteiligung
der Öffentlichkeit 15.07.2024 bis 30.08.2024

Bekanntmachung

Einsichtnahme und Stellungnahme

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch – planverfahren@aalen.de oder über das eingerichtete Kontaktformular (siehe unten) – übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt Aalen (Marktplatz 30, 73430 Aalen) abgegeben werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben.

Angaben zu Ihnen

Die von Ihnen geltend gemachten Einwendungen werden komplett zu den Unterlagen genommen, gleichgültig, ob Sie diese in Schriftorm oder in einer sonstigen Textform insb. in elektronischer Form abgeben. Eventuelle in elektronischer Textform gemachte Einwendungen werden im Internet aber anonymisiert veröffentlicht. Mit dem Absenden des Formulars stimmen Sie dieser Weiterverarbeitung Ihrer Daten zu.
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