Bebauungspläne
Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan):
Der Bebauungsplan (B-Plan) wird in der Regel aus den Vorgaben des Flächennutzungsplanes entwickelt. Im Bebauungsplan werden diese Vorgaben konkretisiert und die städtebauliche Planung der Gemeinde rechtlich verbindlich festgesetzt (kommunale Satzung). Die Inhalte, die in einem Bebauungsplan aufgegriffen werden können sind durch das Baugesetzbuch (§ 9 BauGB) - der rechtlichen Grundlage für die Planung - bestimmt.
Zu den Zielen und Anforderungen, die grundsätzlich zu berücksichtigen sind, gehören: sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden, Belange des Naturhaushalts; Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile, Bevölkerungsentwicklung, Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung; Bedürfnisse von Familien sowie der junger und alter Menschen und von Behinderten; Sport, Freizeit, Erholung; Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen; Sicherung von Rohstoffvorkommen; Belange der Wirtschaft mit ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung; Belange des Denkmalschutzes.
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird liegt im Ermessen der Stadt (kommunale Planungshoheit). Laut Baugesetzbuch sollen Bebauungspläne jedoch aufgestellt werden, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist" (§ 1 Abs. 3 BauGB). Die Stadt ist somit nicht verpflichtet, für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne zu erstellen. In der Regel werden Bebauungspläne immer nur für Teilbereiche (sogenannte Geltungsbereiche) erstellt. Voraussetzung hierfür ist ein städtebauliches Konzept, in dem die zukünftige Bebauung und Nutzung dargestellt ist.
Jeder Bebauungsplan ist durch eine Begründung zu ergänzen, in der die einzelnen Festsetzungen des Planes begründet werden; die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes sind zu beschreiben. Der Bebauungsplan und seine Begründung können von jedermann beim Stadtplanungsamt eingesehen werden. Ein Teil der rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Aalen sind bereits im Internet unter http://www.gisserver.de/aalen/planbp präsent.
Öffnungszeiten
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
Ansprechpartner/in
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Stellvertretender AmtsleiterDominik SorgTel.: 07361 52-1558Fax: 07361 52-1918E-Mail: stadtplanungsamt@aalen.de
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