Bebauungspläne
Der Bebauungsplan (B-Plan) wird aus den Darstellungen und Inhalten des Flächennutzungsplans entwickelt. Im Bebauungsplan werden dessen Vorgaben konkretisiert und in die städtebauliche Planung der Gemeinde als kommunale Satzung rechtlich verbindlich festgesetzt.
Die Inhalte, die in einem Bebauungsplan aufgegriffen werden können, sind durch das Baugesetzbuch (§ 9 BauGB), welches die rechtliche Grundlage für die Planung darstellt, bestimmt. Zu den Zielen und Anforderungen, die grundsätzlich zu berücksichtigen sind,gehören: sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden, Belange des Umweltschutzes und des Klimaschutzes; Erhaltung, Erneuerung und Weiterentwicklung vorhandener Baustrukturen in der Gesamtstadt.
Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Aalen sind im Internet einsehbar: https://www.gisserver.de/aalen/start.html.
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung