Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr im Briefwahlbüro im Rathaus Aalen, Galerie EG (Eingang links neben Haupteingang) beantragt und abgeholt werden. Das Briefwahlbüro hat am Donnerstag, 6. Juni von 8 bis 12.30 und 13.30 bis 17.45 sowie am Freitag, 7. Juni von 8.30 bis 12.30 und 13.30 bis 18 Uhr geöffnet. Dort kann auch gleich gewählt werden.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist die Antragstellung noch bis zum Wahlsonntag, 9. Juni, 15 Uhr möglich. Das Wahlamt ist hierzu im Großen Sitzungssaal des Rathauses Aalen (Eingang blaue Tür bei den Fahnenstangen) erreichbar. Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis spätestens Samstag, 8. Juni, 12 Uhr ein neuer Wahlschein beantragt werden (Bereitschaft des Wahlamts im Großen Sitzungssaal des Rathauses Aalen von 10 bis 12 Uhr). Die roten (Europawahl) und gelben (Kommunalwahl) Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 9. Juni 2024 um 18 Uhr im Rathaus Aalen, Marktplatz 30, 73430 Aalen eingegangen sein (keine Abgabe in den Wahllokalen oder den Rathäusern der Stadtbezirke!)