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Bauvorhaben: Voranfrage und Vorbescheide

Bauvoranfrage
Das Bauordnungsamt gibt Auskünfte über die Bebauungsmöglichkeiten (zum Beispiel Anzahl der Geschosse, Zulässigkeit von Dachausbauten, Platzierung von Garagen und Stellplätzen, Baugrenzen, innerhalb derer ein Bauwerk zu errichten ist) - aber erst eine Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit darüber, was auf dem Grundstück im Detail machbar ist und was nicht. Schwerwiegende Hemmnisse könnten zum Beispiel wertvolle Bäume auf dem Grundstück sein; oder der Denkmalschutz erhebt Einwände, oder es fehlt eine rechtlich gesicherte Zufahrt ...
Der Antrag auf Bauvorbescheid ist schriftlich zu stellen, mit gestellten Fragen welche der oben beispielhaft genannten Themen geklärt werden soll.  
Dem Antrag sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind, zumindest:

  • Lageplan im Maßstab 1 : 500
  • Baubeschreibung
  • Bauentwurfsskizze

Diese Unterlagen müssen mindestens zweifach beim Bauordnungsamt eingereicht werden. Die Beantragung eines Vorbescheids empfiehlt sich vor allem dann, wenn vor Erwerb eines Baugrundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf. Die Höhe der Verwaltungsgebühren für einen formellen Vorbescheid erfragen Sie bitte beim Bauordnungsamt. Der Vorbescheid ist drei Jahre gültig.
 

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