Die Stadt Aalen verschenkt bereits zum fünften Mal für Gärten oder Vereinsgelände Bäume, Sträucher und Hecken in einem Wert von bis zu 500 Euro pro Grundstück. Die Pflanzen können vom 11. bis 29. September direkt bei der Stadt bestellt werden.
Bereits seit Herbst 2021 haben Aalener*innen die Möglichkeit, sich neues Grün in den Garten zu holen. Die letzten Aktionen zeigen, dass großes Interesse in der Bevölkerung besteht. Mit bereits über 1.500 Bäumen und über 6.500 Sträuchern und Hecken, wurde bereits ein enormer Mehrwert für den Innenbereich erzielt, freut sich auch Erster Bürgermeister Wolfgang Steidle.
Wie bereits bei den letzten Aktionen stehen zahlreiche Laubbaum- und Strauchsorten zur Auswahl, die die Vielfalt im eigenen Garten fördern, die Aufenthaltsqualität steigern und einen wertvollen Beitrag zur Klimaanpassung in der Stadt leisten. Neben typischen heimischen Sorten wie Kornelkirsche, Hainbuche oder Liguster gibt es auch klimaangepasste Sorten, wie beispielsweise den Amber- oder Ginkgobaum. Diese sind dem ein oder anderen vielleicht weniger geläufig, sie halten aber dem sich veränderten Klima mit Hitzeperioden, milden Wintern und Starkregenereignissen besser stand als so mancher „Alteingesessener“. Außerdem gibt es alte Obstsorten zu bestellen, die nicht nur besonders geschmackvoll sind, sondern auch zur Erhaltung der genetischen Vielfalt beitragen und Biodiversität fördern.
Einen Antrag stellen können Privatpersonen sowie gemeinnützige Vereine vom 11. bis 29. September direkt bei der Stadt Aalen. Auch Pächter*innen und Mieter*innen sind antragsberechtigt, wenn der Antrag zusätzlich von der oder dem Grundstückseigentümer*in unterschrieben wird. Anschließend gibt die Stadt Aalen eine Sammelbestellung bei einer Baumschule auf. Pro Wohneinheit wird ein Zuschuss von maximal 500 Euro gewährt.
Ein Antrag kann für Grundstücke gestellt werden, die sich in der Kernstadt von Aalen sowie in den Stadtteilen Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Waldhausen und Wasseralfingen befinden. Die Förderrichtlinie legt außerdem fest, dass diese Grundstücke innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und Splittersiedlungen sowie von Bebauungsplänen
liegen müssen. Damit scheiden z.B. Feld- und Waldgrundstücke, Einzelgehöfte sowie die meisten Kleingartengrundstücke aus.
Mehr Informationen rund um das Programm und zur Antragsstellung sind unter www.aalen.de/baumpflanzungen erhältlich.
Dort können ab 11. September die Sortenliste für den Herbst 2023 sowie das Bestellformular heruntergeladen werden. Alternativ können die Unterlagen per Post zugeschickt werden.
Bei Fragen steht Ihnen Nadja Horic, Mittwoch- und Donnerstagvormittag gerne unter der E-Mail: nadja.horic@aalen.de oder telefonisch unter: 07361 521-893 zur Verfügung.