Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Stadtplanung. Sie ist Teil des öffentlichen Baurechts und dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde. Der wichtigste Planungsleitsatz ist in § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) formuliert:
„Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.“
Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen, die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Die Verfahrensvorschriften hierzu sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Bauleitplanung ist in zwei Stufen gegliedert: Die erste Stufe ist die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und die zweite Stufe die daraus entwickelte verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan). Beide Verfahren, das für den Flächennutzungsplan wie auch für die Bebauungspläne sind in ihren Grundzügen ähnlich. Der Flächennutzungsplan ist die übergeordnete Planung für das gesamte Gemeindegebiet, im Unterschied zum Bebauungsplan ist er behördenverbindlich. Ein Bebauungsplan gilt jeweils für einen kleineren Ausschnitt des Gemeindegebietes, den sogenannten Geltungsbereich. In diesem Geltungsbereich gelten die "Regeln" die hierfür zeichnerisch und textlich im Bebauungsplan festgehalten sind und durch eine zugehörige Begründung zum Bebauungsplan noch näher erläutert werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben sowohl beim Flächennutzungsplan, wie auch bei den verschiedenen Bebauungsplänen die Möglichkeit sich aktiv an der Planung zu beteiligen und ihre Anregungen vorzubringen.
Öffnungszeiten
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
Ansprechpartner/in
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Stellvertretender AmtsleiterDominik SorgTel.: 07361 52-1558Fax: 07361 52-1918E-Mail: stadtplanungsamt@aalen.de
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