Bauherr Rupp beschuldigt Baurechtsamt der Stadt Aalen zu Unrecht

Pressebericht in den Aalener Nachrichten vom 5.1.2023
„Marodes Helferstraßen-Haus soll einem Neubau weichen“

Josef Rupp, Bauherr des Bauvorhabens in der Helferstraße 5 in Aalen, hat in der Ausgabe der Aalener Nachrichten vom 5. Januar 2023 zu Unrecht Anschuldigungen gegen das Baurechtsamt der Stadt Aalen erhoben. Die im Pressebericht geäußerten Vorwürfe einer „Bauverhinderung“ und Untätigkeit seitens des Baurechtsamtes sind falsch und werden nachdrücklich zurückgewiesen.  Die Stadt Aalen nimmt wie folgt Stellung:

Am 15. Juli 2020 hat Herr Rupp für die Eigentümerin des Gebäudes Helferstraße 5 eine Verlängerung der bereits 2017 von der Stadt an die Vorbesitzer erteilten Baugenehmigung beantragt. Seinerzeit war im Rahmen einer Neubebauung eine Begegnungsstätte im Erdgeschoss sowie Wohnen in den darüber liegenden Etagen genehmigt worden. Da für die Wohnnutzung aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben zwingend eine Barrierefreiheit vorausgesetzt wird, wurde Herr Rupp am 1. September 2020 vom Baurechtsamt benachrichtigt, dass die bestehende Baugenehmigung aus dem Jahr 2017 leider nicht verlängert werden kann. 
Für einen zeitgleich eingereichten Bauantrag, der im Erdgeschoss ein Ladengeschäft, darüber Wohnen vorsah, wurde u.a. der Nachweis der Barrierefreiheit gefordert, jedoch wurde dieser bis heute, 5. Januar 2023, nicht vorgelegt. 

Erst rund zwei Jahre später, am 30. November 2022, reichte Herr Rupp beim Baurechtsamt den neuen Bauantrag mit einer geänderten Planung ein. 
Der Antrag sieht erhebliche Änderungen zur ursprünglichen Neukonzeption vor, die so bisher noch nicht thematisiert waren und eine eingehende Prüfung  erfordern.
Zudem war der Antrag nicht vollständig und nur bei detailliertem Abgleich mit den im Jahr 2017  genehmigten Plänen konnte der beantragte Gegenstand der Bausache abgelesen werden. 
Dem Antragsteller wurde am 27. Dezember 2022 ein Schreiben zu fehlenden Unterlagen übersandt, die für das weitere baurechtliche Verfahren benötigt werden. 

Trotz des unvollständigen Bauantrags hat das Baurechtsamt, soweit mit den vorliegenden Unterlagen möglich, dennoch parallel die gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungs- und Beteiligungsprozesse der Fachbehörden und der Nachbarn gestartet, um möglichst rasch die für die Genehmigung erforderlichen Stellungnahmen zu erhalten. 

Eine Baugenehmigung kann grundsätzlich auf Grundlage der geltenden Baugesetze dann erteilt werden, wenn eine Abwägung aller Interessen und Anforderungen erfolgt ist, und festgestellt wurde, dass dem geplanten Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Zudem muss in diesem Fall berücksichtigt werden, dass Bauvorhaben im Bereich der Altstadt häufig einen hohen Grad an Komplexität aufweisen. Einerseits erfolgen Eingriffe in das historische Ensemble und die Umgebung, andererseits besteht städtebaulich ein großes Interesse an lebendigen, attraktiven und gestalterisch ansprechenden Nutzungen und Fassaden in der Altstadt. Diese nicht einfache Abwägung kann die Baurechtsbehörde nur dann erfüllen, wenn alle Beteiligten konstruktiv an einer allen Anforderungen genügenden Lösung mitwirken. 

Die Stadt Aalen legt großen Wert auf eine zügige und professionelle Bearbeitung aller Bauanfragen und die Kolleginnen und Kollegen im Bauordnungsamt erfüllen mit viel Engagement diese herausfordernde Aufgabe. Die von Herrn Rupp geäußerten Vorwürfe einer Untätigkeit oder gar Verhinderung seines Vorhabens seitens des Baurechtsamtes der Stadt sind nicht zutreffend und liegen auch nicht im städtischen Interesse. 

© Stadt Aalen, 08.01.2023