Baugesuche: Fachliche Stellungnahmen zu Freiflächengestaltungs- und Begrünungsplänen
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens erfolgen fachliche Stellungnahmen, sofern Belange des Natur- und Umweltschutzes, der Grünordnung oder der Landschaftsplanung betroffen sind. Neuere Bebauungspläne enthalten grünordnerische Festsetzungen wie zum Beispiel Pflanzgebote, Dachbegrünung, wasserdurchlässige Beläge etc..
Deren Einhaltung ist im Rahmen des Baugesuches durch einen Freiflächengestaltungs-/Begrünungsplan nachzuweisen. Das Grünflächen- und Umweltamt prüft diesen Plan und erteilt Auskünfte über die jeweiligen Anforderungen/Vorgaben, gerne auch schon im Vorfeld des Baugesuchs. Bei schriftlichen Auskünften, Kopien oder Planauszügen fallen je nach Aufwand, Gebühren nach festgesetzten Sätzen an.
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
Ansprechpartner/in
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Stellvertretender AmtsleiterReinhard KlugeTel.: 07361 52-1378Fax: 07361 52-1925E-Mail: gruenflaechenamt@aalen.de
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SachgebietsleiterRobert JeneweinTel.: 07361 52-1323Fax: 07361 52-1925E-Mail: gruenflaechenamt@aalen.de