Der beschrankte Bahnübergang an der Walkstraße zwischen Ulmer Straße und der Alten Heidenheimer Straße ist eine wichtige Verkehrsachse in Aalen, an der es immer wieder zu längerem Rückstau und Verkehrsbehinderungen kommt.
Um den Verkehrsfluss an dieser Stelle für Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer zu verbessern, wird der ebenerdige Bahnübergang durch eine Unterführung ersetzt. Im Vorfeld der Baumaßnahmen wird außerdem die Kreuzung Alte Heidenheimer Straße und Hegelstraße zu einem Kreisverkehr umgebaut.
Die Bauarbeiten an der Unterführung erfolgen über mehrere Etappen. Nach Abriss der Gebäude im Bereich der künftigen Unterführung, und dem Bau des Kreisverkehrs in der Alten Heidenheimer Straße, wird der hier unterirdisch laufende Taufbach tiefergelegt.
Anschließend wird die Eisenbahnunterführung als sogenanntes Einschubbauwerk erstellt. Das bedeutet, dass das rund 900 Tonnen schwere Betonbauwerk zuerst außerhalb der Unterführung als Ganzes gebaut wird. Sobald es fertiggestellt ist, wird es am Stück unter den Bahngleisen durchgeschoben. So kann sichergestellt werden, dass der Bahnübergang auch während der Bauarbeiten geöffnet bleiben kann und erst zum Schluss nur kurz für den Verkehr gesperrt werden muss.
Nach dem Einschub der Unterführung wird die Grundwasserwanne erweitert und schließlich die Ulmer Straße sowie die Kreuzung der Ulmer und Walkstraße an die neue Verkehrsführung angepasst. Im Anschluss wird der alte Bahnübergang zurückgebaut.
Die Unterführung soll insgesamt rund 21 Millionen Euro kosten. Ungefähr 16,9 Millionen Euro davon werden von der Deutschen Bahn, Land und Bund übernommen.
November 2028 | Rückbau des ebenerdigen Bahnübergangs |
ab Sommer 2027 | Straßenbauarbeiten Ulmer Straße |
Frühjahr 2026 | Erweiterung der Grundwasserwanne und Bau der Stützwand zur Ulmer Straße |
Oktober 2025 | Einschub der Unterführung |
ab April 2025 | Herstellung des Einschubbauwerks vor Ort |
April 2025 | Fertigstellung des Kreisverkehrs |
27. Juni 2024 | Spatenstich des Kreisverkehrs Alte Heidenheimer Straße und Hegelstraße |
ab 20. Dezember 2022 | Abbruch der Gebäude auf dem Gelände der künftigen Unterführung |
30. Juni 2022 | Baubeschluss Gemeinderat (Sitzungsvorlage Gemeinderat: 6622/015) |
26. April 2012 | Satzungsbeschluss Bebauungsplan (Sitzungsvorlage Gemeinderat: 6112/007) |