Oberbürgermeister Brütting unterzeichnet Vereinbarung mit der DB Netz
Oberbürgermeister Frederick Brütting hatte es bereits bei den Haushaltsplanerläuterungen im Gemeinderat angekündigt, nun ist es Gewissheit. Für die Beseitigung des Bahnübergangs Walkstraße ist nach über dreißig Jahren ein wichtiges Etappenziel erreicht. Am Freitag ist die langersehnte Nachtragsvereinbarung zur Beseitigung des Bahnübergangs, der Vertrag mit der DB Netz zur Kostenaufteilung, im Rathaus eingetroffen.
"Das ist für dieses Projekt heute ein historischer Tag "
OB Frederick Brütting
Seine schriftliche Nachfrage bei der DB Netz im Oktober habe sich gelohnt, so Brütting. Bereits vor elf Jahren, als Mitglied des Aalener Gemeinderats, habe er für die Unterführung gestimmt, deren Realisierung jetzt in greifbare Nähe gerückt sei.
Man rechne nun zeitnah mit der Genehmigung von Seiten des Bundesverkehrsministeriums, so Brütting, denn „die Inhalte der Kreuzungsvereinbarung wurden sowohl vom Regierungspräsidium als auch von den zuständigen Verkehrsministerien des Landes und des Bundes in 2019 und 2020 geprüft. Die unterzeichnete Nachtragsvereinbarung geht nun umgehend über das Regierungspräsidium und Landesverkehrsministerium an das zuständige Bundesverkehrsministerium.“
Seit Ende der 80er Jahre gibt es Überlegungen zur Beseitigung des Bahnübergangs Walkstraße. Die Akten dazu füllen mehrere Regalmeter beim Tiefbauamt der Stadt Aalen, berichtet Stefan Pommerenke, Leiter des städtischen Tiefbauamts. Sowohl die Planungen für das technisch sehr anspruchsvolle Projekt, als auch die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen und einer Proberammung lägen bereits vor.
„Die Stadt hat in den letzten Jahren sehr viel Zeit und Planungsleistungen in das Projekt investiert“, mit der Nachtragsvereinbarung sei nun endlich die vertragliche Basis für die Kostentragung des Projektes geschaffen worden, bestätigt auch der Erste Bürgermeister Wolfgang Steidle.
Wie eine solche Kostenteilung für die Beseitigung eines Bahnübergangs auszusehen hat, ist im Eisenbahnkreuzungsgesetz geregelt. Auf dieser Rechtsgrundlage hat die Stadt bereits 2019 eine entsprechende Vereinbarung mit der Bahn geschlossen, die aber aufgrund der Novellierung des Gesetzes nun einer ergänzenden Nachtragsvereinbarung bedurfte. Seit März 2020 regelt nämlich das Eisenbahnkreuzungsgesetz, dass bei einer Kreuzung einer Bahntrasse mit kommunalen Straßen bei den Baukosten für die Beseitigung des Bahnübergangs die Stadt außen vor ist. Allerdings nicht so bei den Planungskosten, die zu einem gewissen Anteil (ca.15%) von der Stadt zu tragen sind.
Nächstes Jahr soll mit den Vorbereitungen für das insgesamt rd. 19,3 Millionen Euro schwere Tiefbauprojekt begonnen werden. 2022 sollen mit dem Abbruch der Gebäude auf dem Gelände der zukünftigen Unterführung auch gleichzeitig die Planungen intensiviert und detailliert ausgearbeitet werden. Die Kreuzungsvereinbarung mit der Bahn sieht eine Realisierung der Gesamtmaßnahme bis zum Jahr 2029 vor. Weiter sieht die Vereinbarung vor, dass sowohl der Bahn-, als auch der Straßenverkehr für die Dauer der Baumaßnahme bis auf kurzzeitliche baubetriebliche Sperrungen aufrechterhalten werden sollen.
Begleitend zur Untertunnelung werden die Wegebeziehungen im Quartier neu geregelt, so dass insgesamt eine städtebauliche Aufwertung damit verbunden wird. Dies ist entscheidend, da schon jetzt der Bahnübergang Walkstraße die zentrale Verbindung von der Kern- in die Oststadt sowohl für Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer darstellt. Eine Verbindung, die in Zukunft noch attraktiver werden dürfte.