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Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone, gesperrten Straßen / Wegen bzw. Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten

Erlaubnis, die Fußgängerzone in begründeteten Einzelfällen außerhalb der Andienungszeiten zu befahren und dort zu halten.

Erlaubnis zum Befahren von gesperrten Straßen / Wegen.

Antragstellung:
persönlich/schriftlich/telefonisch

benötigte Unterlagen:
Amtliches Kennzeichen, Datum/Zeitraum

Gebühr: 12 bis 100 Euro

Unsere Anschrift

Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Öffnungszeiten

Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr

sowie nach Vereinbarung

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