Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone, gesperrten Straßen / Wegen bzw. Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten
Erlaubnis, die Fußgängerzone in begründeteten Einzelfällen außerhalb der Andienungszeiten zu befahren und dort zu halten.
Erlaubnis zum Befahren von gesperrten Straßen / Wegen.
Antragstellung:
persönlich/schriftlich/telefonisch
benötigte Unterlagen:
Amtliches Kennzeichen, Datum/Zeitraum
Gebühr: 12 bis 100 Euro
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
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