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Ausnahmegenehmigungen nach der StVO

Von den Bestimmungen/Festlegungen der StVO können in begründeten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden (zum Beispiel Ausnahmen von Parkverbotsregelungen, zum Befahren gesperrter Straßen, vom Sonntagsfahrverbot, von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht(*).

Antragstellung:
persönlich/schriftlich/telefonisch

benötigte Unterlagen:
Fahrzeugtyp, KfZ-Kennzeichen, ärztliches Attest(*)

Gebühr: je nach Einzelfall

Unsere Anschrift

Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Öffnungszeiten

Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr

sowie nach Vereinbarung