Stadt richtet telefonische Hotline ein.
Nach der Erdbebenkatastrophe im Südosten der Türkei und in Syrien erreichen die Ausländerbehörde der Stadt Aalen vermehrt Anfragen Aalener Bürger*innen, die Familienangehörige mit türkischer oder syrischer Staatsangehörigkeit aus dem Katastrophengebiet nach Aalen holen möchten. Mit dem Visaantrag muss u.a. eine Verpflichtungserklärung der einladenden Person in Deutschland vorgelegt werden. Diese Bescheinigung wird von den örtlichen Ausländerbehörden auf Antrag ausgestellt. Für diesbezügliche Auskünfte wird die Ausländerbehörde der Stadt Aalen eine telefonische Hotline einrichten. Anträge zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung sollen über das extra eingerichtete Postfach gestellt werden.
Die Hotline ist ab Freitag, 17. Februar täglich von 8.30 bis 12 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14 bis 16 Uhr unter der Nummer 07361 52-1025 erreichbar. Anträge sollen per E-Mail an ve-erdbebenhilfe@aalen.de eingereicht werden. Das notwendige Formular steht auf der Homepage der Stadt Aalen unter www.aalen.de/verpflichtungserklaerung zum Download zur Verfügung.
Mit dem Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:
Für die Ausgabe der Verpflichtungserklärung wird die Ausländerbehörde jeweils mit dem/der Antragssteller*in einen Termin vereinbaren. Bitte bei Abholung des Dokuments die Gebühr in Höhe von 29 Euro in bar bereithalten.
Eine Beschleunigung oder Aussetzung der Visa-Pflicht wird aktuell auf Bundesebene diskutiert, derzeit wird aber für die Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigt. Die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik informieren auf ihren Homepages zum Antragsverfahren.
Hotline Ausländerbehörde Stadt Aalen zum Antrag auf Verpflichtungserklärungen für Angehörige von Erdbebenopfern:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag : 14 bis 16 Uhr
Telefon: 07361 52-1025
E-Mail: ve-erdbebenhilfe@aalen.de