Die Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen dem Gemeinderat und dem Oberbürgermeister sind teils durch die Gemeindeordnung, teils durch andere Gesetze und teils durch die Hauptsatzung abgegrenzt.
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Stadt. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Die genauen Aufgabenabgrenzungen zwischen Gemeinderat, Ausschüssen und Oberbürgermeister können Sie mit einem Klick der Hauptsatzung der Stadt Aalen entnehmen.
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