Aufenthaltsgestattung (Asyl)
Die Ausländerbehörde der Stadt Aalen ist ausländerrechtlich zuständig für alle in Aalen wohnhaften Asylbewerber. Das heißt, unser Amt überprüft den Verfahrensstand und verlängert die Aufenthaltsgestattungen von Asylbewerbern. Die Aufenthaltsgestattung wird verlängert, solange über den Asylantrag noch nicht entschieden wurde oder Rechtsmittel noch anhängig sind.
Um die Gestattung verlängern zu können benötigen die Asylbewerber folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- biometrisches Passbild bei Neuausstellung
Gebühr:
gebührenfrei
Öffnungszeiten
Montag 8.30 – 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12 Uhr und 14 - 17.45 Uhr
Freitag 8.30 – 12 Uhr
Telefonische Erreichbarkeiten (07361 52-1029) sind aktuell:
Montag 10 - 12 Uhr
Mittwoch 10 – 12 Uhr
Donnerstag 10 – 12 Uhr
Freitag 10 – 12 Uhr