Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für bestimmte Aufenthaltszwecke erteilt.
Folgende Aufenthaltszwecke beschreibt das Aufenthaltsgesetz:
- Ausbildung: §§ 16 bis 17 AufenthG – z.B. Studium, Sprachkurse und sonstige Ausbildung
- Erwerbstätigkeit: §§ 18 bis 21 AufenthG – z.B. Erwerbstätigkeit Hochqualifizierte, Blaue Karte, Forscher und Selbständige
- humanitäre Gründe: §§ 22 bis 26 AufenthG – z.B. Verbleib von Asylberechtigten und sonstigen Flüchtlingen
- Familiennachzug: §§ 27 bis 36a AufenthG – z.B. Aufenthalt von Familienangehörigen Deutscher und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis
Für eine Aufenthaltserlaubnis müssen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen beifügen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Arbeits- und Verdienstbescheinigung
- letzte 3 Lohnabrechnungen
- Wohnraumbescheinigung
- Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsnachweis
- gültiger Pass
Gebühr:
Erteilung: 50 bis 100 Euro
Verlängerung: 46,50 bis 98 Euro
Öffnungszeiten
Montag 8.30 – 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12 Uhr und 14 - 17.45 Uhr
Freitag 8.30 – 12 Uhr
Telefonische Erreichbarkeiten (07361 52-1029) sind aktuell:
Montag 10 - 12 Uhr
Mittwoch 10 – 12 Uhr
Donnerstag 10 – 12 Uhr
Freitag 10 – 12 Uhr