Au-Pair
Die ausländerrechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland geben ausländischen Au-Pairs die Möglichkeit sich für die Dauer von maximal einem Jahr in Deutschland aufzuhalten.
Rechtliche Voraussetzungen:
Eine Aufenthaltserlaubnis kann an Ausländer unter 27 Jahren für eine Au-Pair-Beschäftigung in Familien, in denen Deutsch als Muttersprache oder Familiensprache gesprochen wird, erteilt werden. Es wird erwartet, dass die Au-Pairs über gute Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache verfügen. Neben der Sicherung des Lebensunterhalts ist auch ein ausreichender Krankenversicherungsschutz notwendig. Die Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de hat für ausländische Au-Pairs und deutsche Gastfamilien noch weitere sehr interessante Informationen erarbeitet.
Aufenthaltsrecht nach Einreise:
Nach der Einreise des Au-pairs mit einem Visum der deutschen Auslandsvertretung, ist eine Anmeldung und die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis notwendig.
Bei der Anmeldung und Antragstellung müssen Sie uns folgende Unterlagen vorlegen:
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular und Wohnungsgeberbestätigung
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- aktuelle Wohnraumbescheinigung
- schriftliche Vereinbarung/ Vertrag über die Au-pair-Beschäftigung
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- gültiger Pass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
Bearbeitungszeit:
6 bis 8 Wochen
Gebühr:
100 Euro
Anlaufstellen für Au-Pairs in Aalen:
Die Beauftragte für Chancengleichheit und demografischen Wandel der Stadt Aalen steht als Anlaufstelle für Au-Pairs bei Fragen oder Problemen zur Verfügung. Dort erhalten Sie auch Auskünfte über Rechte und Pflichten für Au-Pairs und die Gastfamilien.
Öffnungszeiten
Montag 8.30 – 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12 Uhr und 14 - 17.45 Uhr
Freitag 8.30 – 12 Uhr
Telefonische Erreichbarkeiten (07361 52-1029) sind aktuell:
Montag 10 - 12 Uhr
Mittwoch 10 – 12 Uhr
Donnerstag 10 – 12 Uhr
Freitag 10 – 12 Uhr