Anwohnerparkausweise / Bewohnerparkausweise
Die Ausstellung der Anwohnerparkausweise/Bewohnerparkausweise erfolgt ausschließlich beim Bürgeramt Aalen.
Parkberechtigung für Anwohner/Bewohner bestimmter Wohnquartiere
Anwohner/Bewohner muss im jeweiligen Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und dort auch tatsächlich wohnen.
Antragstellung:
persönlich
Benötigte Unterlagen:
- Kfz-Schein
- Ausweisdokument
- gegebenenfalls Halterbestätigung, wenn Antragsteller nicht gleichzeitig Fahrzeughalter ist
- bei der Umschreibung auf neues Kennzeichen bzw. Verlängerung: alten Parkausweis und Kraftfahrzeug-Schein des neuen Kraftfahrzeugs
- Vollmacht des Antragstellers, wenn ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist.
- bisheriger Parkausweis (bei Verlängerung bzw. Änderung)
Hinweis: Beim Firmenbewohnerparkausweis muss zusätzlich ein Gewerbeausweis für das bestimmte Bewohnerparkgebiet vorgelegt werden.
Gebühr: 30,00 Euro / 1 Jahr, 50,00 Euro / 2 Jahre
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.45 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr - reserviert für online gebuchte Termine
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr