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Anmeldung (Zuzug nach Aalen)

Für alle melderechtlichen Vorgänge sind neben dem Bürgeramt auch die ortansässigen Außenstellen in Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Waldhausen und Wasseralfingen zuständig.
 

Meldepflicht:
Innerhalb zwei Wochen nach tatsächlichem Bezug der Wohnung.
 

Mitzubringende Unterlagen (für alle anzumeldenden Personen):

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass. 
    Sind diese Dokumente nicht vorhanden (z. B. bei Kleinkindern), muss die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch vorgelegt werden.
    Das Gleiche gilt beim Zuzug aus dem Ausland; hierzu sollten zusätzlich zu den Ausweisdokumenten auch alle vorhandenen standesamtliche Dokumente wie z. B. Geburts- und Eheschließungsurkunden, Namensänderungen… vorgelegt werden (wenn diese vom Ausland ausgestellt wurden, sollten diese entweder  international bzw. übersetzt sein und ggf. eine Apostille bzw. Legalisation enthalten).
    Bei Drittstaatlern muss zusätzlich der eAT (ggf. mit Zusatzblatt) vorgelegt werden bzw. bei Ersteinreise der Pass mit Visum von Deutschland.
    Hinweis: Beim Personalausweis, eAT und Reiseausweis für Ausländer wird die Anschrift geändert. Beim deutschen Reisepass wird der neue Wohnort eingetragen.
  • Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG über alle anzumeldenden Personen. Der Vordruck zur Wohnungsgeberbestätigung steht als Download zur Verfügung.
     

Anmeldung bei mehreren Wohnungen

Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. Hauptwohnung eines Nichtverheirateten ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.

Grundlage für die Bestimmung der Hauptwohnung sind in erster Linie die Angaben der meldepflichtigen Person. Deshalb sollte bei der Anmeldung, wenn mehrere Wohnungen bestehen, das Formular „Bestimmung der Hauptwohnung“ ausgefüllt und zusammen mit dem Anmeldeformular abgegeben werden. Dieses Formular steht Ihnen als Download zur Verfügung und kann am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bei beabsichtigter Anmeldung mit Nebenwohnsitz muss dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden!

Unsere Anschrift

Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Öffnungszeiten

Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.45 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr - reserviert für online gebuchte Termine
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr

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