Allgemeinverfügung anlässlich des Betretungsverbotes der Kleingartenanlage am Erzweg, Gemarkung Wasseralfingen, Flur Wasseralfingen, Flst. 600/1 sowie des Spielplatzes am Erzweg, Gemarkung Wasseralfingen, Flur Wasseralfingen, Flst. 600/32
Auf Grund der §§ 1, 3 und 7 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung ergeht folgende
Allgemeinverfügung:
Begründung:
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser ist schriftlich oder mündlich bei der Stadt Aalen, Marktplatz 30, 73430 Aalen, einzulegen.
Hinweis:
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden.
Aalen, 22. April 2015
gez.
Fehrenbacher
Bürgermeister
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