Allgemeinverfügung der Stadt Aalen
Allgemeinverfügung anlässlich des Betretungsverbotes der Kleingartenanlage am Erzweg, Gemarkung Wasseralfingen, Flur Wasseralfingen, Flst. 600/1 sowie des Spielplatzes am Erzweg, Gemarkung Wasseralfingen, Flur Wasseralfingen, Flst. 600/32
Auf Grund der §§ 1, 3 und 7 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung ergeht folgende
Allgemeinverfügung:
- Die Kleingartenanlage am Erzweg Gemarkung Wasseralfingen, Flur Wasseralfingen, Flst. 600/1 sowie der Spielplatz am Erzweg, Gemarkung Wasseralfingen, Flur Wasseralfingen, Flst. 600/32 dürfen nicht betreten werden.
- Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet, ein eventuell erhobener Widerspruch hat somit keine aufschiebende Wirkung.
Begründung:
- Wegen einer erheblichen und nicht auszuschließenden Gefahr des Einbruchs weiterer, unter dem Gelände liegenden Stollen, ist ein Betreten der Kleingartenanlage sowie des Spielplatzes am Erzweg bis auf weiteres untersagt. Durch das Betretungsverbot soll verhindert werden, dass Personen die Grundstücke betreten und einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden.
- Nach § 80 (2) Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann, wenn dies im überwiegenden öffentlichen Interesse ist, die sofortige Vollziehung einer Verfügung angeordnet werden. Die Anordnung des Sofortvollzugs erfolgt, weil das Interesse der Gefahrenabwehr für Leib und Leben höher zu bewerten ist als das Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser ist schriftlich oder mündlich bei der Stadt Aalen, Marktplatz 30, 73430 Aalen, einzulegen.
Hinweis:
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden.
Aalen, 22. April 2015
gez.
Fehrenbacher
Bürgermeister
© Stadt Aalen, 02.01.2015