1.1 Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung
1.1.1
Die Aufnahme der Kinder in die Ferienbetreuung erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Betreuungsvertrages. Diese Benutzungsordnung ist Bestandteil des Vertrags; dieser kommt durch die Anmeldung durch den/ die Sorgeberechtigten und des abschließendem Zuteilungs-Symbol Z in dem Anmeldeprogramm zustande.
1.1.2
In die Ferienbetreuung werden nur Kinder aufgenommen, die eine Grundschule in Aalen besuchen. Das Angebot für die Sommerferienbetreuung gilt ebenso für Kinder, die unmittelbar nach den Sommerferien eingeschult oder eine weiterführende Schule besuchen werden wenn ein Sorgeberechtigter des zu betreuenden Kindes bei der Stadtverwaltung Aalen arbeitet.
Ein Rechtsanspruch auf eine Aufnahme besteht nicht.
Kinder aus umliegenden Gemeinden können im Sonderfall aufgenommen werden.
Ein Sonderfall liegt vor
Für diese Sonderfälle erhöhen sich die Betreuungskosten um 50% des Elternbeitrages für den jeweiligen Ferienzeitraum.
1.1.3
Der Vertrag kann aus wichtigem Grund von der Stadt Aalen auch außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
1.1.4
Der Betreuungsvertrag gilt jeweils für die gewählte Ferienzeit. Die Betreuung findet im Allgemeinen an allen Ferientagen montags bis freitags statt. An Feiertagen findet keine Betreuung statt. Der Betreuungsvertrag kann von den Eltern aus wichtigem Grund schriftlich mindestens vier Wochen vor den gewählten Ferien gekündigt werden. Geht die Mitteilung über einen Rücktritt später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Stadtjugendreferat ein, stellen wir den entstandenen Aufwand in der Regel 50% der Teilnehmergebühr in Rechnung.
Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit, eine/n Ersatzteilnehmer/-in zu benennen. Ein Rücktritt ist dem Stadtjugendreferat schriftlich mitzuteilen.
1.1.5
Die Kündigung bedarf in allen Fällen der Schriftform.
1.2 Aufsicht, Haftung
1.2.1
Während der Betreuungszeiten ist das pädagogische Personal grundsätzlich für die Kinder verantwortlich. Die Aufsichtspflicht der Stadt beginnt mit dem Eintreffen der Kinder in den Betreuungsräumen.
Unfälle, die eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen, sind von den Sorgeberechtigten sofort der Betreuungskraft zu melden. Ebenso ist die Betreuungskraft verpflichtet, Unfälle während der Betreuungszeit an die Sorgeberechtigten zu melden. Kinder, die nicht abgeholt werden, werden zu den festgelegten Zeiten entlassen. Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht nicht. Für Kinder, die ohne Abmeldung der Betreuung fernbleiben, wird keine Verantwortung übernommen.
1.2.2
Die Eltern sind verpflichtet, die zuständige pädagogische Fachkraft unverzüglich zu informieren, wenn ihr Kind die Einrichtung nicht besuchen kann (z. B. aufgrund von Krankheit). Bei Fehlen oder Fernbleiben haften die Eltern.
1.2.3
Die Stadt haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände, die die Kinder in die Betreuung mitbringen. Es wird empfohlen, diese Gegenstände mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen. Für Schäden, die von Kindern verursacht werden, haften die Sorgeberechtigten als Gesamtschuldner.
1.3 Betreuungsentgelt
1.3.1
Für die Ferienbetreuung wird von den Sorgeberechtigten ein privatrechtliches
Betreuungsentgelt erhoben. Die Beiträge richten sich nach der jeweiligen vom Gemeinderat festgesetzten Regelung und sind in der Anmeldemaske ersichtlich.
1.3.2
Inhaber des städtischen Familienpasses erhalten nach Vorlage eine 35%ige Ermäßigung.
Eine Ermäßigung über den Familien- und Sozialpass der Stadt Aalen ist nur möglich, sofern dieser vor Beginn der Ferienbetreuungsmaßnahme abgegeben bzw. eingereicht wird. Sämtliche spätere Einreichungen bzw. Anträge auf eine anteilige Rückerstattung werden aufgrund des davon abhängigen Verwaltungsaufwandes nicht mehr bearbeitet und abgelehnt.
1.3.3
Ein Erlass der Teilnahmegebühr ist nur nach Vorlage eines ärztlichen Attestes über die Erkrankung ihres Kindes für die Dauer des gesamten Betreuungsblocks (in der Regel Montag bis Freitag) möglich.
Bitte beachten Sie außerdem, dass keine Reduzierung der Gebühr für einzelne Krankheitstage oder des Essengeldes erfolgt (in diesem Fall ist der gesamte Betrag fällig).
1.3.4
Anmeldungen müssen spätestens 4 Wochen vor Ferienbeginn erfolgen. Anmeldungen sind nur online möglich.
1.3.5
Eine Rechnung wird zeitnah nach jedem Betreuungsblock gestellt. Schuldner des Betreuungsentgeltes sind die Sorgeberechtigten der Schülerin/ des Schülers. Die Sorgeberechtigten haften gesamtschuldnerisch.
1.4 Betreuungskräfte/Vertretung
Die Betreuung erfolgt i. d. R. durch pädagogisches Fachpersonal der Stadt Aalen, unterstützt durch Pädagogikstudenten und Auszubildende aus dem erzieherischen Bereich.
1.5 Datenerhebung
Die Stadt Aalen als Träger der Maßnahme ist berechtigt, zur Erfüllung der Aufgaben nach dieser Benutzungs- und Entgeltordnung, die notwendigen persönlichen Daten der Kinder und ihrer Sorgeberechtigten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen.
2.1 Betreuungsangebot
Das Betreuungsangebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie an den örtlichen und situationsbedingten Gegebenheiten. Es werden neben dem Freispiel auch sinnvolle spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten angeboten. Die pädagogischen Inhalte legen die Betreuer/ innen der Stadt Aalen fest.
Ein schulplanmäßiger Unterricht findet nicht statt.
2.2 Gruppengröße
Für die Ferienbetreuung an den jeweiligen Standorten gelten folgende Rahmenbedingungen:
Über Abweichungen entscheidet die Stadt im Einzelfall.
2.3 Verpflegung
Halbtagsbetreuung
Jedes Kind bringt sich ausreichend Vesper für das gemeinsame Frühstück mit. Ebenso ist ein Getränk für den gesamten Betreuungszeitraum mitzugeben.
Es wird kein Mittagessen angeboten!
Ganztagesbetreuung
Jedes Kind bringt sich Vesper + Getränk für das gemeinsame Frühstück mit. Es wird ein vollwertiges Mittagessen angeboten. Die Teilnahme ist verpflichtend.
3.1 Halbtagesbetreuung
Halbtagsbetreuung
(In allen Schulferien)
Mo – Fr 7.00 – 14.00 Uhr
Bringzeiten: 7.00 – 8.00 Uhr
Abholzeiten: 13.00 – 14.00 Uhr
3.2 Schülerhaus der Gemeinschaftsschule Welland
Ganztagsbetreuung
(In allen Schulferien)
Mo – Fr 7.00 – 17.00 Uhr
Bringzeiten: 7.00 – 8.00 Uhr
Abholzeiten: 16:00 – 17.00 Uhr
Diese Bestimmungen treten ab sofort in Kraft.