Suche schließen

Aktuelles zum Fußgängersteg

Ende letzten Jahres wurde der Steg über die Bahngleise zum Stadtoval eröffnet. Als barrierefreier Brückenschlag verbindet er die östlichen Stadtquartiere Hirschbach, Galgenberg und Rötenberg mit der Innenstadt. Er schafft auch eine schnelle, direkte fußläufige Verbindung zum Hauptbahnhof und ZOB, wichtig nicht nur für die Stadtoval-Bewohner, sondern auch für die umweltfreundliche Anbindung des Maxx-Hotels und der Lokschuppen-Nutzer. Für die Besucher des Kulturbahnhofs ist er zudem direkte Verbindung zum Parkhaus am Hauptbahnhof.

Das Brückenbauwerk überspannt die 19 Gleise des Aalener Bahnhofs auf 141 Metern Länge in einer Höhe von 8,50 Meter. Nicht nur Bahnreisende zeigen sich beim Anblick des markanten Bauwerks beeindruckt. Der Fußgängersteg soll nicht nur funktionalen Ansprüchen genügen, sondern darüber hinaus auch ein architektonisches Ausrufezeichen setzen. 

Der Entwurf für den nicht nur gestalterisch, sondern auch technisch anspruchsvollen Fußgängersteg, stammt von dem vielfach ausgezeichneten und renommierten Bauingenieur und Architekt, Prof. Dr. Werner Sobek. 

Den Entwurf zeichnen seine filigrane Leichtigkeit und die teilweise transparenten Spindelaufgänge an beiden Seiten aus. Werner Sobek ist gebürtiger Aalener und bekannt für seine ressourcenschonende und nachhaltige Leichtbauweise. 

Hoher Koordinationsaufwand und viele Beteiligte

2017 beauftragte der Gemeinderat das Büro Sobek mit den Planungen für den Fußgängersteg.  2018 folgte der Baubeschluss. Die Vergabe der Bauaufträge erfolgte im September 2021. Baustart war im Mai 2022. Den Zuschlag zum Bau erhielt die ARGE Peter Groß/Temme. Dank den vereinten Anstrengungen der ausführenden Bauunternehmen und der beteiligten städtischen Ämter konnte im November 2023 der Steg eröffnet werden. 

Nicht nur die hohe Komplexität des Brückenbauwerks, sondern auch die geopolitischen Entwicklungen der vergangenen Jahre stellten alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Der Aufwand, um die vielen Projektpartner, darunter die Deutsche Bahn, zu koordinieren, war sehr hoch. Der Ukraine-Krieg mit seinen Auswirkungen auf den weltweiten Stahlhandel beeinflusste auch den Kostenrahmen und den Bauzeitenplan für den Stegbau. 

Schnell zeigte sich, dass die hohe Komplexität und individuelle Konstruktion des Bauwerks eine enge Begleitung des Projekts und der ausführenden Unternehmen seitens der städtischen Ämter erforderten.
 
Wie bei anderen Projekten auch dokumentierte das zuständige Amt für Tiefbau und Mobilität ab Baubeginn auftretende Baumängel unter der Maßgabe, die dafür Verantwortlichen in Haftung zu nehmen, die Mängel vorschriftsgemäß und wie vertraglich vereinbart zu beseitigen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es in der Praxis bei Bauprojekten dieser Komplexität oft zu Mängeln kommt. 

Mit der Eröffnung im November 2023 wurden anstehende Arbeiten zur Mängelbeseitigung bereits angekündigt; u.a. eine Erneuerung des Belags und Nachbesserungen bei der Aufzugtechnik. Der Bodenbelag weist Pfützen und die Beschichtung Risse auf. Diese Mängelbeseitigung wird von den Verursachern nicht mehr in diesem Jahr umgesetzt.

Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen:

Festzustellen ist, dass die vorhandenen Mängel nicht im Verantwortungsbereich der Stadt oder ihrer Fachämter liegen, sondern die Stadt ihren Pflichten als Bauherrin und den gesetzlichen Vorgaben für Bauvorhaben der öffentlichen Hand voll umfänglich nachgekommen ist. Streng an das Vergaberecht gebunden, hat die Stadt die Gewerke nach öffentlicher Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. 

Die Stadt Aalen hat Sachverständige hinzugezogen, um das Brückenbauwerk hinsichtlich der festgestellten Mängel zu untersuchen. Bestätigt wurden Mängel oder Beeinträchtigungen, die keine Auswirkungen auf Statik oder Belastbarkeit des Stegs haben.  

Die Gutachten und die im Abnahmeprotokoll festgehaltenen Mängel sind Grundlage der laufenden Verhandlungen zwischen Stadt und den beteiligten Unternehmen und Planungsbüros. Eine endgültige Schlussabrechnung wird erst nach Abschluss der laufenden Verhandlungen und abhängig vom Ergebnis vorgelegt werden können. 

© Stadt Aalen, 17.10.2024