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Aktion „Gelbes Band“ – Städtische Obstbäume dürfen abgeerntet werden

Jahr für Jahr bleiben viele Kilogramm Obst auf den Streuobstwiesen ungenutzt und verderben. Die Aktion „Gelbes Band“ wirkt dem entgegen und ermöglicht es den Bürgern kostenlos und ohne Nachfrage für den Eigenbedarf zu ernten. Seit 2021 nimmt die Stadt Aalen an dem aus Esslingen stammenden Ernteprojekt teil.

Städtische Obstbäume dürfen abgeerntet werden
Städtische Obstbäume dürfen abgeerntet werden (© Stadt Aalen)

Auch dieses Jahr beteiligt sich die Stadt Aalen wieder an der Initiative „Gelbes Band – hier darf geerntet werden“. In den letzten Tagen haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt über 300 städtische Obstbäume mit den auffälligen gelben Bändern gekennzeichnet. Diese signalisieren: Hier darf von allen geerntet werden, ohne Nachfragen und kostenlos! 

Damit alle an dieser Aktion ihre Freude haben, sollten sich die Selbstpflückerinnen und Selbstpflücker an einige Verhaltensregeln halten: 

  • Ernten Sie nur an Bäumen, die das gelbe Band tragen. Nur deren Früchte wurden von den Besitzer*innen freigegeben.
  • Ernten Sie nur reifes Obst. Dieses fällt Ihnen beim Ernten quasi in die Hände. Oder sammeln Sie Fallobst auf, auch dieses ist reif.
  • Achten Sie das Eigentum anderer und gehen Sie sorgsam mit den Obstbäumen um. Das Schütteln der Bäume sowie das Anstellen von Leitern sind nicht erwünscht – zu groß ist dabei die Gefahr, den Baum zu beschädigen.
  • Ernten Sie nur so viel Obst, wie Sie selber verwerten können. Die nächsten Selbstpflücker*innen werden es Ihnen danken.
  • Es wird gebeten Vorsicht walten zu lassen. Achten Sie beim Betreten der Obstwiese auf Bodenunebenheiten, herumliegende Äste oder andere Gefahrenstellen. Prüfen Sie auch den Baum selbst z.B. auf morsche Äste, die abbrechen könnten, oder Insekten wie Wespen.
  • Prüfen Sie, ob das Obst noch genussfähig ist aber lassen Sie sich von einer braunen Stelle oder anderen kleinen Makeln nicht abschrecken. Diese können Sie einfach abschneiden. Waschen Sie die Früchte vor dem Verzehr gründlich unter fließendem Wasser ab.
  • Im Falle einer temporären Beweidung (Schafe, Rinder) darf die Obstwiese nicht betreten werden.
  • Das Befahren der Obstwiesen mit einem Fahrzeug ist verboten.

Ziel ist es durch eine möglichst große Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung und für den Erhalt der Streuobstwiesen zu leisten.

Engagierte Baumbesitzerinnen und Baumbesitzer können selbstverständlich auch an der Aktion teilnehmen. Nehmen Sie einfach ein gelbes Band und kennzeichnen somit den entsprechenden Baum.