Änderungen im Sprechfunkverkehr des Ostalbkreises
Mitteilung des Kreisbrandmeisters:
Ab dem 1. Januar 2007 gelten neue Regelungen für die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs im Ostalbkreis.
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1. Sprechwunsch
Eine Anfrage oder die Meldung bei der Leitstelle (z.B. Bewegungsfahrt) ist durch Drücken des "Status 5" bei der Leitstelle anzumelden. Dieser wird auf dem Rechner der Leitstelle optisch und akustisch dargestellt. Erst nach Sprechaufforderung durch die Leitstelle kann dann mit der Leitstelle gesprochen werden.
2. Einsatzgespräche
Hier ist direkt mit der Leitstelle Kontakt aufzunehmen. "Leitstelle Ostalb von Florian ..." kommen (z.B. Lagemeldungen, Nachforderung weiterer Einsatzkräfte, Standortangabe, Hilfeleistung durch die Leitstelle)
3. Verwendung von Abschnittskanälen
Der Wechsel auf den festgelegten Abschnittskanal muss der Leitstelle gemeldet werden bzw. der Anweisung der Leitstelle auf einen Abschnittskanal zu wechseln ist unbedingt Folge zu leisten.
© Stadt Aalen, 06.12.2006